Angepinnt INFOS - Therapie, Medikamente, Schweigepflicht, Krisenintervention etc.

    INFOS - Therapie, Medikamente, Schweigepflicht, Krisenintervention etc.

    Allgemein gilt :
    Dieser Thread ersetzt keinen Arztbesuch.
    Auch keinen Therapeuten.
    Und auch kein Beratungsgespräch in der Apotheke.
    Er dient nur der reinen Information !

    Alle Angaben beziehen sich auf das deutsche Gesundheitssystem.
    Alle Angaben ohne Gewähr.



    Therapie:

    Sinn:

    Psychotherapie ist eine gezielte, vorwiegend sprachliche Kommunikation mit erkrankten Menschen, um körperliche und seelische Leiden zu beeinflussen. Sie ermöglicht, Beschwerden zu lindern und das Wohlbefinden wiederherzustellen.
    Mit Hilfe eines Therapeuten, der mit Einfühlungsvermögen und psychotherapeutischer Methode zur Seite steht, vermag der Mensch, Probleme wahrzunehmen, neue, differenzierende Einsichten in gegenwärtige Lebenssituationen zu gewinnen, kreativ eigene Lösungen zu entwickeln und Einstellungen und Verhaltensweisen zu verändern.
    Kurz gesagt : Hilfe zur Selbsthilfe.


    Es gibt verschiedene Hauptarten von Psychotherapie:

    Psychoanalyse
    Gesprächspsychotherapie

    Humanistisch- erlebnisorientierte Therapieverfahren (körperorientierte - analytische Psychotherapie)
    Verhaltenstherapie, unter diese fallen:
    * Ärgermanagement nach Novaco,
    * Biofeedback nach Miller, (wird seid neusten auch in der Migräne Behandlung angewand)
    * Dialektisch-behaviorale Therapie der Borderline Persönlichkeitsstörung nach Linehan,
    * EMDR nach Shapiro,
    * Entspannungstraining (v. a. Progressive Muskelentspannung),
    * Konfrontationstherapie (u. a. Systematische Desensibilisierung, Flooding),
    * Kognitive Therapie nach Aaron T. Beck,
    * Problemlösetraining nach D´Zurilla & Goldfried,
    * Rational Emotive Therapie nach Albert Ellis,
    * Schematherapie
    * Schmerzmanagement nach Turk,
    * Selbstmanagement-Therapie nach Frederick Kanfer,
    * Streßmanagement nach Meichenbaum,
    * Trainings Sozialer Kompetenzen (Social Skills Training), z. B. das Assertiveness Training Programme nach Ullrich & Ullrich de Muynck; das Gruppentraining Sozialer Kompetenzen nach Hinsch & Pfingsten oder das Personal Effectiveness Training nach Libermann
    * Verhaltensmodifikation (z. B. über das Token-System).


    Wer zahlt die Therapie ?


    - Bei gesetzlich Krankenversicherten:
    Sie können einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorlegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch. Wenn Sie aber die Praxisgebühr im Quartal schon einmal entrichtet haben und nicht noch ein Mal zahlen wollen, empfiehlt es sich, eine Überweisung zum Psychotherapeuten von demjenigen Arzt anzufordern, der die Praxisgebühr erhalten hat. Dies ist auch mehrmals möglich.

    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden. Zunächst hat jeder gesetzlich versicherte Patient Anspruch auf bis zu 5 Probesitzungen für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bzw. bis zu 8 Sitzungen für analytische Psychotherapie bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Im Anschluss an die Probesitzungen stellt der Psychotherapeut die Diagnose und reicht dann einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse ein, mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Dieser Bericht umfasst ca. 3-4 Seiten und bezieht sich u. a. auf die Diagnosestellung und den Therapieplan. Beigefügt wird ein kurzer ärztlichen Konsiliarbericht. Sie müssen nach den Probesitzungen, jedoch vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie einen Arzt aufsuchen um klären zu lassen, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich behandelt werden muss.

    Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, gilt es zunächst zu klären, mit welcher Begründung die Übernahme abgelehnt wird. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

    - private Krankenversicherungen:
    Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und vertragsabhängig. Sie reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z. B. 30 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es empfiehlt sich, vor der Kontaktaufnahme mit dem Psychotherapeuten bei Ihrer Versicherung die genauen Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen, bzw. selber nachzulesen. Maßgeblich ist in jedem Fall das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen in der Police. Es empfiehlt, sich bei älteren Verträgen die private Krankenversicherung darauf aufmerksam zu machen, dass psychologische Psychotherapie seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999 ärztlichen Behandlungen gleichgestellt ist und deshalb auch genauso abgerechnet werden sollte.


    Ich bin minderjährig, gesetzlich Krankenversichert. Kann ich eine Therapie ohne das wissen meiner Eltern machen ?

    - Ja, denn gesetzliche Krankenkassen geben keinen Einblick über die ärztlichen Quartal Leistungen, außer diese werden schriftlich Angefordert.
    Fraglich bleibt es sinnvoll ist, zu verheimlichen das man Probleme hat und sich Hilfe holt.

    - bei privat Versichterten
    wird es schwierig, da alle Leistungen teils aus eigener Tasche vorgestreckt werden müssen, bis die Versicherung die Kostenerstattung bewillig. Das heißt es kommt höchstwahrscheinlich eine Rechnung nach Hause.


    Wie finde ich einen Therapeuten ?
    Es gibt mehrere Möglichkeiten,
    [list]- den Überweisenden Arzt fragen
    - die Krankenkasse anrufen
    - Anfrage beim Psychotherapeuten Verband
    - Gelbe Seiten
    - Onlinesuche 1
    - Onlinesuche 2
    [/list]

    Quellen :
    praxis-aengenheyster.de/PSYCHOSIN.HTM
    de.wikipedia.org/wiki/Psychoanalyse
    de.wikipedia.org/wiki/Verhaltenstherapie
    psychotherapiesuche.de/Rechtliches.htm
    psychotherapiesuche.de/Suchen.asp
    psychotherapeutenliste.de/ptl3.jsp
    psychotherapeutenverband.org/



    Medikamente/Arzneimittel:

    Definition: AMG § 2 (1)
    Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper

    1.Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,

    2.die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,

    3.vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,

    4.Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder

    5.die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.


    Allgemeine Faustregel: Medikamente werden so eingenommen und solange wie es der Arzt empfohlen hat. Hat der Arzt nichts zur Dosierung gesagt gilt die Packungsbeilagen.
    Bei Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen bitte an den Arzt oder den Apotheker wenden.


    Welche Arten von Arzneimittel gibt es bzw wo bekomme ich sie her:
    - freiverkäufliche Arzneimittel (Apotheke, Internet Versands Apotheke, Supermarkt, Drogerie)
    - apothekenpflichtige Arzneimittel (Apotheke, Internet Versands Apotheke)
    - verschreibungspflichtige Arzneimittel (Apotheke)
    ( Unterpunkt ~ verschreibungspflichtige Arzneimittel die unter die Betäubungsmittel - Verschreibungsverordnung fallen )



    Risiken (Dosis):
    Grundsätzlich können alle dem Organismus zugeführten Stoffe oberhalb einer gewissen Dosis Schaden anrichten. Dies gilt sogar für unverzichtbare Substanzen wie Vitamine, Salz, Nährstoffe und Wasser. Paracelsus prägte den Satz „Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist."
    Merke: Alles wirkt auf den Organimus, allein die Dosis entscheidet ob es nicht wirkt,wirkt oder schadet. Deswegen ist die richtige Dosierung unheimlich wichtig. Damit etwas richtig wirken kann muss man sich an die Dosierung halten.

    Alle Arzneimittel werden vor ihrer Zulassung streng geprüft, anderst kommt nichts auf den Markt. Diese Prüfung ist gesetzlich verankert und vorgeschrieben ( AMG § 25 Zulassung von Arzneimittel )


    Was sind Nebenwirkungen ?
    Nebenwirkungen sind Reaktionen des Körpers auf einen Stoff, die neben der erwünschten Wirkung auftreten können.


    Warum gibt es Nebenwirkungen ?
    Kein Arzneimittel wirkt so spezfisch dass es außer der beabsichtigten Wirkung keine weiteren Körperfunktionen beeinflusst.



    ~Fortsetzung folgt ~
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „Freeclimber“ ()

    Nebenwirkungen & Packungsbeilage :

    In den Packungsbeilagen ist bei Nebenwirkungen, immer die Sprache von sehr häufig, häufig, gelegentlichlich, selten, sehr selten, in Einzelfällen kann es zu xyz Nebenwirkungen kommen, das bedeutet :

    * "sehr häufig" bedeutet, dass die Nebenwirkung in mehr als 10 % der Fälle auftreten kann (man muss allerdings beachten, das bis zu 90 % der Anwender keine Nebenwirkungen spüren, mehr als 1 Person von 10 );
    * "häufig" bedeutet, dass die Nebenwirkung von 1 - 10 % der Patienten gespürt wird (mehr als 1 Person von 100);
    * "gelegentlich" bedeutet, dass die Nebenwirkung 0,1 - 1 % der Patienten betrifft (mehr als 1 Person von 1000);
    * "selten" bedeutet, dass die Nebenwirkung bei 0,01 bis 0,1 % der Patienten auftritt (mehr als 1 Person von 10 000);
    * "Sehr selten" und "in Einzelfällen" bedeutet, dass die Nebenwirkung bei 0,001 bis 0,1 % der Patienten auftritt (1 oder weniger Personen von 10 000 Personen, einschließlich Einzelfällen).


    Mit den richtigen Infos für den Arzt/Apotheker können das Risiko für das Auftreten von Risiken/Nebenwirkungen gemindert werden

    Arzt/Apotheker: Was nehmen sie denn sonst noch für Medikamente ein ?
    - Geben Sie in der Arztpraxis/Apotheken immer alle Medikamente an, die Sie einnehmen. Das gilt auch für pflanzliche Arzneimittel, Tees oder Zubereitungen, die Sie selbst in der Apotheke oder in einer Drogerie gekauft haben.
    Auch die Antibabypille wird gerne vergessen zu nennen.

    Manche Arztpraxen/Apotheken bieten etwas wie Medikamenten Pässe an, einfach mal Nachfragen.

    Quellen :
    gesetze-im-internet.de/btmg_1981/
    bundesrecht.juris.de/amg_1976/
    barmer.de/barmer/web/Portale/V…zneimittelCID__57552.html

    ~ Fortsetzung folgt ~
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Zartbitter“ ()

    Medikamente/Arzneimittel

    Abhängigkeitsentwicklung
    (andere Begriffe: Suchtgefahr, Abhänigkeitspotenzial, Abhängigkeit)

    Definition Sucht:
    Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde der Begriff Sucht nur von 1957 bis 1964 verwendet. Danach wurde er durch „Abhängigkeit“, aber auch durch „schädlichen Gebrauch“ ersetzt. Diese Umformulierung geschah zum einen, um negative Konnotationen des Begriffs Sucht, und damit verbundene Stigmatisierungen von Abhängigen zu vermeiden, zum anderen, um eindeutig definierte Begrifflichkeiten zu schaffen, da der Begriff Sucht in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht wird.

    Definition Abhänigkeit:
    Der Begriff Abhängigkeit steht in der Medizin für das unabweisbare Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden nach Verständnis der Weltgesundheitsorganisation die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und die sozialen Chancen eines Individuums. Den sogenannten stoffgebundenen Abhängigkeiten (z. B. der körperlichen Alkohol-, Nikotin-, Heroinabhängigkeit sowie der psychischen Cannabis- und Kokainsucht) kommt dabei eine repräsentative Bedeutung zu. Sie veranschaulichen in drastischer, aber zugleich auch einschränkender Weise eine Erscheinung, der man auf fast allen Gebieten des menschlichen Erlebens und Verhaltens begegnen kann. Ob Arbeiten, Sammeln, Machtstreben, Kaufen, Spielen oder S*xualität - fast jede Form menschlichen Interesses kann zu einer Abhängigkeitserkrankung führen.

    Im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) existierte der Begriff „Sucht“ von 1957-1964. Danach wurde er durch „M*ssbr**ch“ und „Abhängigkeit“ ersetzt. In wissenschaftlichen Arbeiten wird der Begriff „Sucht“ daher nicht mehr verwendet, umgangssprachlich ist er immer noch üblich.

    Quelle Kurzdefinitionen

    Werde ich abhänig/süchtig sobald ich eine davon nehme ?

    - Nein ! (Ganz vereinfacht und verallgemeinert) Um eine Abhänigkeit zu erreichen muss der Körper seine eigene Produktion von gewissen Botenstoffen einstellen, so das der Körper das Signal gibt "her mit dem Zeug ich brauche das ich kann es selbst nicht mehr herstellen".

    Eine Einstellung von diesen Botenstoffen kann entstehen wenn :


    - schädlicher Gebrauch (d.h. zuviel und zuoft und das ganze Zweckentfremdet)
    - nicht Einhaltung der Dosierung
    - Einahme über lange Zeit in hohen Dosen
    - Regelmäßige Einahme über langen Zeitraum
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Zartbitter“ ()

    Schweigepflicht

    Schweigepflichtiger Personenkreis des § 203 StGB

    Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind unter anderem die Berufsangehörigen und ihre Berufshelfer (Mitarbeiter) folgender Berufe:

    * Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte,Therapeuten, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert – z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger und Rettungsassistenten, PTA, MTA usw.) und deren Helfer (also z. B. Sanitäter und Rettungssanitäter).
    * Rechtsanwälte (einschließlich der Patentanwälte oder Verteidiger)
    * Steuerberater, Notare,
    * Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle
    * Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle,
    * staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen,
    * Mitarbeiter eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen Verrechnungsstelle,
    * Seelsorger staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften (Beichtgeheimnis),
    * Amtsträger hinsichtlich ihnen bekannter Amtsgeheimnisse,
    * Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt

    Schweigepflichtig im Sinne des § 203 StGB ist immer der Geheimnisträger persönlich, nicht etwa die Organisation, in der er arbeitet. Die strafrechtliche Schweigepflicht kann nicht durch Weisung von Vorgesetzen aufgehoben oder abgeschwächt werden, weil sich die Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers oder Behördenleiters nicht über strafrechtliche Vorschriften hinwegsetzen kann. Aufgrund des Analogieverbots im deutschen Strafrecht kann die Auflistung nicht erweitert werden. Zum Beispiel sind Heilpraktiker bei den heilbehandelnden Berufen nicht erfasst. Bei den sozial helfenden Berufen sind zum Beispiel Diplompädagogen und Erzieher nicht erfasst. Dies bedeutet, daß sich Angehörige dieser Berufsgruppen bei einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht nicht strafbar machen können. Gleichwohl haben auch Angehörige dieser Berufsgruppen die Verschwiegenheitspflicht aufgrund (arbeits-)vertraglicher oder sonstiger Vorschriften zu beachten.



    Was fällt unter die Schweigepflicht?

    Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde.

    Das betrifft z. B. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z.B.

    * die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat,
    * die Art der Verletzung oder Erkrankung,
    * der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc.,
    * die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose,
    * die durchgeführten Maßnahmen,
    * alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).

    Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.



    Wem gegenüber gilt die Schweigepflicht?

    Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind, die eigenen Freunde und Familienangehörige des Verpflichteten, die Medien und abhängig von gesetzlichen Regelungen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

    Mit der Verschwiegenheitspflicht geht in vielen Fällen ein Recht zur Zeugnisverweigerung vor Gericht einher, auf das sich die Verpflichteten berufen können (in Deutschland z. B. § 53 StPO im Strafverfahren oder § 383 ZPO im Zivilverfahren).



    Wann darf oder muss dennoch Auskunft gegeben werden?
    Wenn...

    * ...das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt

    Beispiel: Im Behandlungsvertrag, der mit dem Arzt oder dem Krankenhaus abgeschlossen wurde, willigt der Patient ein, dass personenbezogene Daten zu Abrechnungszwecken weitergegeben werden dürfen.

    * ...konkludente (stillschweigende oder mutmaßliche) Einwilligung vorliegt

    Beispiele: Der Rettungsdienst findet einen bewusstlosen Patienten auf, der mutmaßlich Opfer eines Raubüberfalls wurde. Die Polizei kann verständigt werden.
    Im Rahmen der Dienstübergabe im Krankenhaus werden Patientendaten an die Ärzte und das Pflegepersonal im Folgedienst weitergegeben.

    * ...gesetzliche Auskunftspflicht besteht, z. B. gegenüber den Sozialleistungsträgern oder gemäß Infektionsschutzgesetz

    Beispiele: Krankenhäuser müssen der gesetzlichen Krankenkasse bestimmte personenbezogene Daten eines Patienten mitteilen (§ 301 SGB V). Gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestehen weiter gehende Offenbarungspflichten.
    Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II wird die Agentur für Arbeit ermächtigt, Bankauskünfte einzuholen, die betreffenden Banken werden insoweit vom Bankgeheimnis entbunden (§ 60 SGB II).

    * ...rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt.

    Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist (z. B. Gesundheit oder Leben Dritter, bei schweren Straftaten konkrete Wiederholungsgefahr), ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Abwägung ergibt, daß der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch!) wesentlich überwiegt. Dabei überwiegt das bloße Strafverfolgungsinteresse des Staates das Datenschutzinteresse des Betroffenen i. d. R. nicht. Es besteht nach § 34 StGB im allgemeinen keine Offenbarungspflicht, sondern nur eine Offenbarungsbefugnis. Ausnahmsweise kann dennoch eine Offenbarungspflicht bestehen, wenn das Leben oder die Gesundheit eines Menschen akut und unmittelbar gefährdet ist und eine Offenbarung weiteren Schaden verhindern kann.
    Beispiel: Die Bezirkssozialarbeiterin eines Jugendamtes stellt bei einem Hausbesuch eine lebensgefährliche Vernachlässigung bei einem Kind fest. Die Eltern des Kindes sind wegen einer akuten Drogenintoxikation nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern.

    * ...eine Straftat geplant wird, die nach § 138 StGB anzeigepflichtig ist.

    In diesem Fall besteht eine Offenbarungspflicht (Ausnahmen siehe § 139 StGB).
    Beispiel: wenn der Arzt während der Behandlung eines Patienten Erkenntnisse über eine zukünftige Gefährdung anderer Personen erhält, weil der Patient z. B. einen Mord ankündigt, muss er diese Erkenntnis weitergeben.

    Quelle
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*

    Alkohol und Medikamente

    Medikamente und Alkohol

    Darf ich Alkohol trinken, obwohl ich Medikamente nehme?

    Die Antwort auf die eigentlich jeder von sich selbst kommen sollte, lautet NEIN!
    Abgesehen davon das es in jedem Beipackzettel unter einem der Punkte:
    - Medikament zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken,
    - Wie ist das Medikament einzunehmen?
    - Worauf müssen sie achten?
    dies immer mit aufgezählt wird.
    Dies hat seinen Grund dass je nach Art des Medikamentes, Medikamente in verschiedene chemische Vorgänge des menschlichen Organismus eingreifen. Das kann dazu führen das wenn ein Medikament und Alkohol (auch mit Zeitabstand) eingenommen werden, Medikamente in ihrer Wirkung entweder verstärkt, stark abgeschwächt oder ihr Abbau verhindert wird, oder garnicht wirken.

    Dies kann je nach Medikament dann Folgen haben wie z.B.: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, erhöhte Krampfbereitschaft, Epileptischer Anfall, Auslösung eines depressiven Schub / Episode, Selbstmordgedanken, Vergiftungserscheinungen, Psychose, Wahnvorstellungen, Zittern, Unruhe, Angst und Panik, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, der Kater eueres Lebens, Koma, Organversagen bis hin zum Tod.


    Deswegen verzichtet bitte auf Alkohol wenn ihr Medikamente einnehmt, besonders dann wenn diese zu den Psychopharmaka gehören.
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*
    Verschwiegenheitspflicht bei Minderjährigen?

    Bei minderjährigen Patienten entscheidet der Arzt ob eine Einsichtsfähigkeit vorliegt, was der Fall sein kann, aber nicht zwingend ist. Wo immer der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfährigkeit seiner Patientin hat und Erkenntnisse über ihren Reifegrad erlangen möchte, wo er um zuverlässige Auskunft über die Anamnese bemüht ist, wo er für eine gravierende Behandlung die Unterstützung der Eltern braucht, wird er Kontakt mit den Eltern aufnehmen. Und er darf das auch. Es wird im Einzelfall abgewogen. Ein 14jähriger kann in der Lage sein Krankheitskomplexe zu verstehen, dann wird kein Arzt die Sorgeberechtigten anrufen. Und eine 17jährige kann derart unreif sein, das der behandelnde Arzt ein Gespräch mit den Eltern führen möchte und darf.

    Entgegen landläufiger Meinung ist ein Arzt auch bei über 16jährigen _nicht_ an eine absolute Schweigepflicht gebunden. Diese gilt erst ab dem 18 Lebensjahr.

    Zitat aus dem Vortrag "Datenschutz und Schweigepflicht in der Medizin", Dr. Richter-Reichhelm:

    In vielen Fällen muß der Arzt prüfen, ob die relevanten Sachverhalte von den Minderjährigen selbst mit einer ausreichenden Einsichtsfähigkeit überblickt und beurteilt werden können. Ein Gespräch über Therapie und Diagnose gibt häufig Aufschluß darüber, wie weit die Einsicht reicht, und gibt wertvolle Anhaltspunkte über mögliche Vorbehalte gegenüber den Eltern. Dieser im Einzelfall schwierigen Prüfung, kann die Brisanz genommen werden, wenn sich der Arzt vom minderjährigen Patienten eine Schweigepflichtentbindungserklärung geben läßt.

    Medikamente richtig anwenden - Tabletten & Co.

    Ein Text von gesundheit.de:

    "Das Missverständnis ist ebenso alt wie skurril: Ein Patient kommt in die Apotheke und möchte wissen, wie viel Wasser er in die Badewanne einlassen soll, denn die Tabletten sollen "in warmem Wasser" eingenommen werden...

    Tatsächlich ist die Art und Weise, wie Medikamente eingenommen werden, oft ausschlaggebend für ihren erfolgreichen Einsatz. Ob ein Wirkstoff als Tablette, Dragee oder Saft daherkommt, hängt davon ab, wann er an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt im Körper wirken soll. Warmes Badewasser ist allerdings höchstens für Badezusätze in Tablettenform sinnvoll.

    Rund 23.671 Millionen Tabletten, 2.932 Millionen Kapseln, 687 Millionen Dragees sowie 117 Millionen Zäpfchen werden im Durchschnitt in Deutschlands Apotheken verkauft (Quelle: DAPI). Bei der Übergabe des Medikamentes weisen Apotheker und Mitarbeiter auf besondere Einnahmevorschriften hin.
    Tabletten: Ein Überblick

    Bei Tabletten, die geschluckt werden, wird der Wirkstoff im Magen oder im Darm aufgenommen. Diese Tabletten enthalten Füllstoffe (Hilfsstoffe) wie Milchzucker und so genannte "Sprengmittel", die die Auflösung der Tablette erleichtern. Damit die Tablette sich komplett auflöst, muss sie mit viel Flüssigkeit eingenommen werden.

    Am besten eignet sich hierfür Leitungswasser oder stilles Mineralwasser von Zimmertemperatur.

    Wärmeres Wasser würde die Tablette bereits im Mund oder während des Schluckens im Rachen auflösen und dann einen unangenehmen Würgereiz auslösen. Milch und Obstsäfte sind ungeeignet weil sie zu Wechselwirkungen mit dem Wirkstoff des Medikamentes führen können. Tabletten, die mit Alkohol eingenommen werden, führen eher zu einem Leberschaden als zu einer erfolgreichen Gesundung.
    Wann und wie?

    Tabletten werden am besten mit aufgerichtetem Oberkörper eingenommen. Schluckt man Tabletten im Liegen oder nur halb aufgerichtet besteht die Gefahr, sich zu verschlucken. Das gilt natürlich auch für alle Medikamente die "oral" (durch den Mund) eingenommen werden, also auch für Dragees, Kapseln, Säfte, Tropfen, Tees oder Sirups.

    Um die Tablette leicht einnehmen zu können, sollte man den Kopf am besten leicht nach vorne! neigen. Legt man den Kopf nämlich nach hinten, kann die Trinkflüssigkeit vorauslaufen und das Mittel im Mund oder in der Speiseröhre stecken bleiben.

    Wenn Arzt oder Apotheker nichts anderes empfehlen liefert die Packungsbeilage Informationen zum optimalen Einnahmezeitpunkt. Denn sollte man auf jeden Fall berücksichtigen, denn während ein Arzneimittel auf nüchternen Magen geschluckt wird, muss ein anderes wegen seiner magenreizenden Wirkung zusammen mit einer Mahlzeit eingenommen.

    Tabletten teilen – oder nicht?

    Zerteilen Sie Tabletten nur dann, wenn diese eine extra dafür vorgesehene Bruchkerbe haben und die Gebrauchsinformation eine halbe oder viertel Tablette zur Dosierung vorsieht. Denn nicht alle Tabletten dürfen geteilt werden: Filmtabletten, Dragees und Retard-Tabletten geben ihre Wirkstoffe gezielt und oft über einen langen Zeitraum ab. Die äußeren Schichten einer Tablette können Bitterstoffe einschließen, die beim Teilen freigesetzt würden.

    Bei Filmtabletten schützt der Film den Wirkstoff vor einem Angriff durch die Magensäure. Der Film selbst löst sich erst im Dünndarm auf und der Wirkstoff kann dann vom Körper aufgenommen werden. Wenn Filmtabletten also zerbrochen werden, dann zerstört die Magensäure den Wirkstoff, und das Arzneimittel wird unwirksam.

    Auch die langwirksamen Retard-Tabletten dürfen nicht geteilt werden; denn sie führen den Wirkstoff über Stunden hinweg dem Körper zu. Durch ein Zerbrechen der Tablette würde der Wirkstoff schlagartig im Körper freigesetzt und könnte wie eine unerwünschte Überdosierung wirken.

    Dragees bestehen aus einem Kern und einer Schicht, die den Kern komplett umgibt. Sie werden am besten unzerkaut mit Flüssigkeit eingenommen.

    Kapseln haben eine Gelatinehülle, die hart oder weich sein kann. Das Innere der Kapsel enthält den festen, flüssigen oder pastenartigen Wirkstoff. Auch Kapseln müssen mit viel Flüssigkeit eingenommen werden.
    Ein glatter Bruch

    Manchmal verordnet der Arzt nur eine halbe oder viertel Tablette. Dann muss die Tablette geteilt werden. Die Erfahrungen damit sind universell: Selten lässt sich das Medikament glatt teilen. Wie sich die jeweiligen Tabletten am besten teilen lassen, verrät der Beipackzettel. In der Apotheke kann man darüber hinaus einen Tablettenteiler kaufen, der das Teilen des Medikamentes leichter macht. Es empfiehlt sich, direkt beim Kauf der Tabletten oder beim Einlösen des Rezeptes einen Blick auf die Tabletten zu werfen. Zeichnen sich Probleme beim Einnehmen ab, lassen sie sich dann gleich vor Ort kompetent klären.
    Große Tabletten leichter schlucken

    Mit einigen Tricks lassen sich besonders große Tabletten leichter schlucken. Ein Schluck Wasser vor der Einnahme befeuchtet den Mund. Die Tablette sollte dann so weit hinten wie möglich auf die Zunge gelegt werden und mit viel Wasser heruntergespült werden. Gerade bei großen Tabletten sollte man beim Einnehmen den Kopf – wie oben beschrieben - leicht nach vorn (!) neigen, damit das Wasser nicht aus dem Mund läuft und die Tablette nicht auf der Zunge liegen bleibt. Können die Tabletten gar nicht geschluckt werden, ist unter Umständen eine andere Darreichungsform möglich.

    Nicht alle Tabletten werden geschluckt

    Manche Tabletten entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie unter der Zunge zergehen. Die Schleimhaut ist dort außerordentlich dünn und kleinere Arzneistoff-Moleküle können sie deshalb leicht durchdringen. Auf diese Weise gelangt der Wirkstoff direkt ins Blut und das Medikament wirkt sehr schnell. Angewendet werden solche Tabletten unter anderem bei der Behandlung starker Schmerzen oder bei akuten Angina-pectoris-Anfällen.

    Auf der Zunge zergehen lassen

    Damit die Wirkung ausreichend stark ist, muss der Arzneistoff über einen ausreichenden Zeitraum Kontakt zur Mundschleimhaut haben. Deshalb dürfen die entsprechenden Tabletten nicht gelutscht werden, sondern müssen langsam zergehen. Die Tabletten, die unter der Zunge (sublingual) oder zwischen Zahnfleisch und Wange (bukkal) zergehen, werden auch Lutschtabletten genannt. Prothesenträger sollten eine Lutschtablette oberhalb des Gebisses in die obere Wangentasche schieben. Vorsichtiges Essen und Trinken kalter Getränke sind möglich. Mit einer Tablette im Mund sollte allerdings nicht geraucht werden. Werden Medikamente für eine Mund- oder Rachenentzündung verordnet, verhindern die Schadstoffe aus Zigaretten den Heilungsprozess im Mund- und Rachenraum ohnehin.


    Hilfestellung aus der Apotheke

    Medikamente richtig einzunehmen ist für ältere Menschen oft besonders schwer. Kindersichere Verschlüsse zum Beispiel sind manchmal unüberwindbar, wenn der Deckel mit zitternden Händen gleichzeitig runtergedrückt und gedreht werden muss. Hier kann der Apotheker den Inhalt in ein normales Schraubglas umfüllen und dieses entsprechend beschriften. Mit einer Durchdrückhilfe können Tabletten aus so genannten "Blisterpacks" leichter herausgelöst werden.
    Ruhig aufbrausen lassen!

    Brausetabletten werden in Wasser gelöst und dann getrunken. Sie enthalten im Gegensatz zu normalen Tabletten z.B. Natriumcarbonat zur schnellen Auflösung und Geschmacksstoffe wie Beeren-, Zitronen- oder Orangenaroma. Auch Brausetabletten werden nicht in heißen Getränken, Milch oder Saft aufgelöst – es sei denn, die Packungsbeilage verlangt dies ausdrücklich. Bei Brausetabletten, die schleimlösend wirken, sollte man außerdem zwischen den einzelnen Einnahmen viel und häufig Wasser trinken. Dadurch kann der gelöste Schleim besser abtransportiert werden.

    Wenn die Brausetablette komplett aufgelöst ist, soll sie direkt getrunken werden. Trinkt man sie eher, wird nicht der gesamte Wirkstoff aufgenommen und der gewünschte Effekt verzögert sich oder bleibt ganz aus. Auch hier gilt: Ihre Apotheke berät Sie in allen Medikamentenfragen kompetent und gerne."


    Quelle
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „solaine“ ()

    Krisenintervention

    Hi,
    da immer wieder Fragen zur Kriesenintervention auftauchen, eine kleine Zusammenfassung.

    Adressen Krisenintervention, nach Postleitzahlen geodernet. Auch für die Schweiz und Österreich.
    Falls der Link nicht gehen sollte:
    krisen-intervention.de/AdressenKrisenintervention.pdf


    Was ist das?
    Krisenintervention ist eine kurzfristige Einflussnahme von außen auf eine akut bedrohliche Situation. Diese Einflussnahme soll eine kritische Entwicklung anhalten, helfend begleiten bzw. stabilisierend wirken, ehe sie dem individuellen und sozialen System dauerhaft Schaden zufügt oder in eine wie immer geartete (finale) Katastrophe mündet.


    Für wen ist das?
    Für alle Menschen die das Gefühl haben ihre jetztige Situation nicht mehr zu ertragen. Für Menschen die mit dem Gedanken spielen sich das Leben zu nehmen. Menschen mit akuten psychischen Belastungsreaktionen.
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*
  • Benutzer online 1

    1 Besucher