bestattungsfachkraft + svv?

      bestattungsfachkraft + svv?

      hi,
      also es geht darum, dass ich gern bestattungsfachkraft als ausbildung machn würd.
      aber etz weiß ich ebn net wie des is mit svv...darf mer überhaupt so nen beruf ausüben wenn mer an svv leidet? und wie is des mitn chef? sollte mer dem des vorher sagn oder muss mer des sogar sagn?
      ich hab bei denen scho ne woche praktikum gemacht und des hat mir echt super spaß gemacht und ich hab auch garnemmer ans r*tz*n gedacht. des spricht doch eigentlich dafür oder?
      aber ich hab auch mal was ghört dass mer so nen beruf net machn darf wenn mer an psychischen problemen leidet.

      etz wollt ich halt mal paar meinungen darüber hörn wie andre drüber denkn.
      freu mich über antwortn

      lg black_heart
      ...ihm ist, als ob es tausend Stäbe gäbe
      und hinter tausend Stäben keine Welt.....
      (Der Panther - Rainer Maria Rilke)
      hi black_heart!
      das ist eine gute frae und ich würde sagen, bevor jetzt alle anfangen rumzurätseln und zu diskutieren, ruf doch einfach mal (anonym) beim arbeitsamt an und frag nach. ich denke schon, dass die dort bescheid wissen.

      ich wünsche dir auf jeden fall viel glück. es ist nicht einfach einen beruf zu finden der einem spaß macht und man die chance auf eine ausbildung bekommt =)

      lg, 2far
      ...es gibt tausend arten sich zu betäuben
      und ich schaffe es immer...
      der Geist


      Bestattungsfachkraft
      Ein anspruchsvoller Beruf mit Zukunftsorientierung

      Ein außergewöhnlicher Beruf ist zum Ausbildungsberuf geworden – die „Bestattungfachkraft“. Damit haben Berufsschulen in Deutschland zum Schuljahr 2003/2004 absolutes Neuland betreten. Die inhaltlichen Grundlagen für den Unterricht wurden mit einem Rahmenlehrplan gelegt. Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte der berufsschulischen Ausbildung erläutert.
      Was ist der Rahmenlehrplan?

      Die Gestaltung des berufsschulischen Unterrichts unterliegt der Kulturhoheit der Bundesländer, die für jeden Ausbildungsberuf einen Lehrplan für den berufsbezogenen Unterricht erstellen. Seit einem Jahrzehnt werden jedoch für immer mehr Ausbildungsberufe Rahmenlehrpläne – abgekürzt RLP – nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz erstellt.

      Auch der RLP für die „Bestattungsfachkraft“ wurde auf dieser obersten Entscheidungsebene erstellt. Er dient somit einer geordneten und bundesweit einheitlichen Ausbildung und ergänzt die neue Ausbildungsordnung. Den RLP für die Bestattungsfachkraft erstellte eine achtköpfige Kommission mit Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
      Handlungsorientierung als Grundprinzip

      Im Mittelpunkt bei der Gestaltung eines RLP steht die Vermittlung von „beruflicher Handlungskompetenz“ als bildungspolitische Leitlinie. Dieses umfassende Ziel soll in der Berufsausbildung durch die Bearbeitung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen erreicht werden. Im RLP wird diese Handlungsorientierung durch das „Lernfeld-Konzept“ verwirklicht.

      Der RLP besteht im Prinzip aus einer bestimmten Anzahl von Lernfeldern, die in der Summe die berufsbezogenen Ausbildungsinhalte der Bestattungsfachkraft darstellen. Festgelegt ist ein zeitlicher Rahmen für die berufsbezogen Inhalte von 280 Unterrichtsstunden pro Ausbildungsjahr.

      Die RLP-Kommission hat die Tätigkeiten, die für die Anforderungen in einem Bestattungsunternehmen typisch sind, im Rahmen eines einwöchigen, vom BDB veranstalteten Seminars in Münnerstadt zusammengestellt. Die Tätigkeiten wurden nach Handlungsfeldern strukturiert, die die Basis für die berufsbezogenen Lernfelder und die didaktischen Grundlagen eines RLP darstellen.

      Außerdem wurden Lernziele und ergänzende Lerninhalte festgelegt, ebenso wie die erforderlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr. In Abstimmung mit der Ausbildungsordnung wurden die Lernfelder auf die drei Jahre der Berufsausbildung verteilt. Berücksichtigt wurden die Inhalte sowie der Zeitpunkt der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung.
      Selbstverständnis des Berufsbildes

      „Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen – Verstorbene und Hinterbliebene – verlangt.“ – so eine zentrale Aussage in den berufsbezogenen Vorbemerkungen des Lehrplans.

      Neben fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem kaufmännisch-verwaltenden sowie handwerklichen Bereich verlangt der Beruf wesentliche Rechtskenntnisse. Insgesamt erscheint der Beruf mit seinen vielfältigen Anforderungen – die von regionalen Bräuchen ebenso wie von religiösen, ethischen und ästhetischen Empfindungen abhängen – als sehr anspruchsvoll und in Teilbereichen belastend. Darauf nimmt die zeitliche Anordnung der Lernfelder Rücksicht.
      Lernfelder – die fachliche Basis

      Zwölf Lernfelder regeln im RLP für die Bestattungsfachkraft die fachlichen Qualifikationen. Die Lernfelder sind auf drei Ausbildungsjahre verteilt und umfassen zwischen 40 und 80 Unterrichtsstunden pro Schuljahr.

      Der Ausbildungsbetrieb steht zu Beginn der dreijährigen Ausbildung im Zentrum des Unterrichts. Der Auszubildende soll den Betrieb erkunden und dessen Strukturen darstellen. Dazu gehören die typischen Dienstleistungen im Bestattungsgewerbe sowie Material- und Warenkenntnisse. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt ist der Friedhof als Ausbildungsort. Ergänzt wird das erste Ausbildungsjahr durch die Erfassung der Geschäftsprozesse unter kaufmännisch-buchhalterischen Aspekten.

      Im zweiten Ausbildungsjahr liegt der Schwerpunkt bei der Planung und Ausrichtung von Bestattungen sowie Trauerfeiern. Hier erfolgt die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Bestattungsarten, den Rechtsgrundlagen und den organisatorischen Abläufen. Ausführlich wird auf die Besonderheiten des Bestattungsvertrages eingegangen – vom Abschluss bis zur Leistungsabrechnung. Die intensiven berufsbezogenen Ziele und Inhalte werden ergänzt durch die marktorientierte Ausrichtung als zukunftsorientiertes Bestattungsunternehmen und die adäquate Präsentation.

      Im letzten Ausbildungsjahr stehen der Verstorbene und die Hinterbliebenen im Mittelpunkt der berufsschulischen Ausbildung. Erst hier werden die verschiedenen Tätigkeiten im Umgang mit dem Verstorbenen vermittelt, da Erfahrung und Reife die Auszubildenden in die Lage versetzen, die teilweise belastenden Empfindungen zu verarbeiten. Gleiches gilt für den Umgang mit den Hinterbliebenen, denn hier soll die Bestattungsfachkraft besondere persönliche Qualitäten entwickeln und situationsgerecht anwenden. In diesem Umfeld ist auch das Lernfeld zu personalwirtschaftlichen Aufgaben angesiedelt. Komplettiert wird das letzte Ausbildungsjahr durch ein kaufmännisch orientiertes Lernfeld, in dem der Auszubildende Kostenbewusstsein entwickeln soll.
      Umsetzung in der Berufsschule

      Die Einrichtung von Fachklassen an den Berufsschulen fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länder. Je nach Zahl der gemeldeten Ausbildungsverhältnisse werden die Bundesländer entscheiden, ob sie eigene Fachklassen bilden oder mit anderen Bundesländern einen gemeinsamen Standort auswählen.

      Aufgrund des größeren Einzugsbereiches in den Berufsschulen wird voraussichtlich Blockunterricht als Unterrichtsform gewählt. Dies bedeutet, dass die Unterrichtswochen pro Schuljahr – circa 11 bis 12 Wochen – in Blöcken von zwei bis drei zusammenhängenden Wochen aufgeteilt werden. Pro Unterrichtswoche stehen durchschnittlich 38 - 40 Stunden zur Verfügung.

      Aufgrund des Bildungsauftrages der Berufsschule erhält der Auszubildende auch Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Politik/Sozialkunde, Religionslehre und Sport. Als Fremdsprache ist berufsbezogenes Englisch mit 40 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Lernfelder bestimmen die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts. Die Lehrkraft ist hier in besonderem Maße gefordert, denn aus den Lernzielformulierungen und den ergänzenden Inhalten müssen Lernsituationen gestaltet werden.

      Für die angehende Bestattungsfachkraft bedeutet der Blockunterricht in vielen Fällen eine lange Schulwoche mit auswärtiger Unterbringung. Die Berufsschulen bzw. Kostenträger haben gerade bei Minderjährigen eine gewisse Aufsichtspflicht und kümmern sich deshalb in der Regel um eine geeignete Unterkunft mit Verpflegung. Die Kostenerstattung durch das jeweilige Bundesland für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach den Landesgesetzen. Die Betriebe haben keine finanziellen Verpflichtungen.
      Fazit

      Mit den Lernzielen und -inhalten des Rahmenlehrplans für die Bestattungsfachkraft ist eine intensive berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule garantiert. Die Ausbildungsbetriebe können ihrerseits zu einem gelungenen Einstieg beitragen, indem sie sich mit ihrem Fachwissen den Berufsschulen und den Lehrkräften, die in den Fachklassen eingesetzt sind, als Kooperationspartner öffnen. Vorerst sollten die Betriebe nur dreijährige Ausbildungsverträge abschließen, damit in Bezug auf die Ausbildung und die Prüfungen Erfahrungen gesammelt werden können. Auch die Bundesländer können zu einer qualifizierten Ausbildung beitragen, indem sie sich auf wenige Standorte in der Bundesrepublik einigen, damit sich an den ausgewählten Berufsschulen Fachleute herausbilden können, die die Besonderheiten des Bestattungsgewerbes mit allen Facetten erfassen und vermitteln.
      Bestattungsfachkraft
      Ausbildungsprofil

      1. Berufsbezeichnung
      Bestattungsfachkraft

      2. Ausbildungsdauer
      3 Jahre
      Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

      3. Arbeitsgebiet
      Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.

      4. Berufliche Qualifikationen
      Bestattungsfachkräfte
      -

      beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche,

      -

      arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab,

      -

      arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,

      -

      planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,

      -

      fertigen und wenden technische Unterlagen an,

      -

      handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen, be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,

      - beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage, Angehörige unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
      - führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
      - versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, sorgen für Verstorbene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren,
      - wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
      - informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.

      Quelle Bundesverband Deutscher Bestatter eV


      Vielleicht mal dort unverbindlich Anfragen.
      "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
      Voltaire
      *Prachtmädchen*
      danke für die schnelle antwort!

      ich wollt aber so wenig wie möglich mitn arbeitsamt zu tun habn, weil ich mit denen irgendwie net zurecht komm...
      aber werd mir des merkn und bestimmt mal machn.
      danke
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      und hinter tausend Stäben keine Welt.....
      (Der Panther - Rainer Maria Rilke)
      danke zartbitter
      is echt interessant...aber des hat mich ehrlich gsagt net wirklich weitergebracht, denn des hat ja etz nur mit der schulischen ausbildung zu tun. nur was mach ich wenn ich genommen werd und nix sag und wenn der des dann rausfindet und sagt ich hätt des vorher sagn solln und dass er mich etz nemmer da behaltn kann?..
      des is ebn mei größte sorge. dass ich bei dem genommen werd und der dann sagt er muss mich rausschmeißn...
      weil bei denen will ich unbedingt hin und des wär dann blöd wenns dadran dann scheitert...
      trotzdem danke
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      (Der Panther - Rainer Maria Rilke)
      Im Endeffekt ist Bestattungfachkraft auch nur ein Beruf wie jeder andere. Mir fällt partout kein Grund ein, warum SVV da eine Rolle spielen sollte (sieht man von frischen Wunden ab), außer vllt, dass SVV-Gefährdete psychisch nicht ganz so stabil sind und gerade in diesem Beruf sehr intensive belastende Emotionen aufkommen können (Umgang mit dem Verstorbenen usw.).
      Wieso, weshalb, warum kehr selbst heute ich nicht um?
      Weil's für einen, der Extreme liebt, keine leichten Wege gibt.
      [Samsas Traum]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „-rigol-“ ()

      hey echt cool das hier jemand nen thread über den Beruf Bestatter eröffnet
      hat,ich interessiere mich auch sehr für den Beruf, glaich wie deine Sorge Black_Heart is auch meine ob ich denn ganzen emotionalen druck schaffe!!!
      hab dämnachst schnupperpraktikum, bei uns in Österreich hab ich mir sagen lassn darf man den Beruf erst mit der Volljährigkeit(18) ausüben! i-wie gemein,

      Lg Stefan
      meine sorge is eigentlich nur ob ich da was sagn muss....
      und bei uns in deutschland is der beruf ja auch erst seit 2 jahren ausbildungsberuf, vorher hat mer des auch erst mit 18 machn dürfn.
      find cool dass mer des etz auch scho früher machn darf+g+
      aber ich werd wahrscheinlich erst a jahr praktikum machn und dann kann ich ja entscheidn ob ich dem chef was sag or net...der is auch voll cool drauf und ich versteh mich mit dem voll+g+...bin mit dem sogar scho beim du+fg+...
      nochmal danke für die antwortn
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      (Der Panther - Rainer Maria Rilke)