ausziehen - kennt sich jem. aus?

      ausziehen - kennt sich jem. aus?

      hallo ihr alle,

      ich spiele mit dem gedanken, daheim auszuziehen. mit meinem stiefvater im selben haus zu leben hat mich schon genug kaputt gemacht. ich hätte ein angebot von meiner tante, mit ihr verstehe ich mich super und sie hat ein riesiges ein-zimmer-apartment im keller, das sie vermietet und in das ich vielleicht sogar kostenlos einziehen könnte. würde sie nicht im odenwald wohnen, wäre ich schon längst bei ihr. ich will aber auf keinen fall meine freunde und meine schule verlassen, deswegen fällt diese option für mich flach.
      außerdem ich dachte immer, ich kann deswegen nicht ausziehen, weil ich finanziell abhängig von meinen eltern bin. aber irgendwie muss es da doch mittel und wege geben...
      jetzt habe ich ein paar fragen, und vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. ich gehe noch bis märz 2008 auf die schule, dann mache ich abi. 18 bin ich schon. würde das kindergeld, wenn ich ausziehe, komplett an mich gezahlt? gibt es irgendwelche zuschüsse vom staat, wenn ich nach dem abi ein freiwilliges soziales jahr/eine berufsausbildung/ein studium beginne? müssen meine eltern eine wohnung für mich finanzieren? denn das kindergeld beläuft sich ja nur auf ca. 150€.
      natürlich könnte ich auch meinen faulen hintern hochkriegen und mehr arbeiten - ich habe schon vier nachhilfeschüler und einen aushilfsjob, bringt aber nicht so wahnsinnig viel ein - aber ich will nicht noch mehr von meiner freizeit opfern oder von der zeit, die ich für die schule nutze.
      also: wenn mir jemand einen heißen tip geben kann, wie ich eine kleine wohnung oder ein zimmer und ein bisschen essen selbstständig finanzieren kann... her damit!!

      lg,
      nadine
      Hallo!

      ich denke schon, dass du das kindergeld an dich auszahlen lassen kannst... das geht aber wohl nur, wenn du studierst. sobald du arbeitest, dürft es eigentlich keins mehr geben...
      fürs studium kannst du auf jeden fall bafög bekommen - wenn deine eltern zu reich sind, sind sie allerdings gesetzlich dazu verplichtet, dich finanziell zu unterstützen. das kann man sogar einklagen. aber ich hoff natürlich, dass es soweit nicht kommt...
      in der regel unterstützt der staat schon einiges. bei nem freiwilligen sozialen jahr ist es denk ich durchaus möglich, geld gezahlt zu kriegen... wird zwar nicht soo viel sein, aber immerhin...
      zuständig müsste eigentlich das sozialamt oder auch arbeitsamt (?) oder so sein... auf jeden fall müssten die näheres wisen. mag mich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen.
      Hallo du...

      Ich denke da gibt es sicherlich Möglichkeiten, soviele kenne ich leider auch nicht...
      Was du mal in Erfahrung bringen solltest wäre, ob du für deine Schule BaföG bekommen würdest... das geht aber auch nur, wenn deine Eltern nicht zuviel verdienen. Ansonsten mit dem Kindergeld: Wenn du ausziehst müssen es dir deine Eltern eigentlich auszahlen, aber direkt an dich wird es nur überwiesen wenn der jenige Elternteil der es erhält bei der Kindergeldstelle unterschreibt, das es okay ist. So ist es zumindest hier bei uns. Weiß nicht, ob das anderswo auch so ist. Bei einem freiwilligen sozialen Jahr verdienst du ja auch was und bekommst eigentlich soweit ich das weiß auch weiter dein Kindergeld. Wie das mit Wohngeldzuschüssen und sonstigem aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Hartz IV hat man bis zur Änderung vom 1.1.06 auch einfacher bekommen. Mitlerweile ist es so das man als unter 25jähriger nicht mehr wirklich Chancen hat rauszukommen, weil sie in der Änderung geregelt haben das man sogar wieder nach Hause ziehen muss. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen, leider kenne ich die nicht.
      Letztendlich sind deine Eltern solange zum Unterhalt verpflichtet bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast. Und eigentlich unabhängig davon auch bis zum 25 Lebensjahr.
      Wenn du mit deinem Stiefvater lebst, schließe ich daraus das deine Eltern getrennt leben. In dem Fall muss dein "richtiger" Vater eigentlich auch Unterhalt zahlen, wenn er dies an deine Mutter tut, kannst du glaube ich auch regeln das du das Geld bekommst, wenn du wirklich ausziehst.

      Tut mir Leid, das ich dir nicht mehr helfen kann...wollte dir aber das sagen, was ich drüber weiß. Vielleicht findet sich hier ja auch noch jemand, der mit der Materie besser vertraut ist.


      ...Shadow_
      ...Zerbrochen Sind Die Träume Von Heute Und Unüberwindbar Die Mauern Von Morgen...(by me)


      EDIT:
      ähh...Meu & ShadowSun waren schneller!


      Also, ich hoffe, dass ich Dir irgendwie weiterhelfen kann:

      Das Kindergeld wird, soweit ich weiß, weiterhin deinen Eltern überwiesen, d.h. das müssten sie Dir dann schon überweisen
      und somit wärst Du wiederrum finanziell abhängig.
      Trotzdem: 150 EUR sind zwar wenig, wenn Du aber noch zusätzlich Nachhilfeunterricht gibst, hast Du schon mehr Geld, als ich es hatte als ich von Zuhause raus bin (das war auch ein Jahr vor dem ABI).
      Außerdem gibt es, das weiß ich von meiner Schwester, auch Schüler- Bafög, das Du beantragen kannst.
      Evtl. könntest Du Dir damit sogar schon 'n kleines Zimmer irgendwo leisten. Aber das weiß ich nicht genau, weil meiner Schwester das Zimmer damals gezahlt wurde (FSJ).

      Wo wir schon beim nächsten Thema wären:
      Beim FSJ hängt das finanzielle voll von der Stelle ab.
      Ein Taschengeld von 270 EUR steht dir zu.
      Alles andere sind "Kann-Leistungen", sprich:
      Wohngeld, Fahrtkostenerstattung, pipapo.

      Du kannst halt voll Glück haben und ein FSJ machen, bei dem Dir
      ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird und zusätzlich kriegst Du noch alle Fahrtkosten nach Hause erstattet
      oder Du musst, so wie ich jetzt, weiterhin von fast nichts leben,
      weil von den 270 EUR + Kindergeld (auf das Du als FSJler weiterhin noch Anspruch hast) die Miete, die S-Bahnkarte und meine Lebenskosten abgezogen werden.

      Bei 'ner Ausbildung kriegst Du ja auf jeden Fall Knete.
      Im ersten Jahr nicht ganz so viel, aber dann läuft's.
      Vielleicht hilft Dir das weiter:
      upload.wikimedia.org/wikipedia…-Ausbildungsvergütung.jpg

      und bei 'nem Studium hast Du ja wieder Recht auf reguläres Bafög,
      obwohl Du dann wirklich bereit sein solltest, deine Freizeit für 'nen Job zu opfern ;)

      Ansonsten, dein gewünschter Tipp:
      Versuch auszuziehen, aber nicht so weit weg, dass Du alles aufgeben müsstest!
      Wenn Du das geschafft hast, wirst Du sehr wenig Geld haben (aber sehr glücklich sein!).
      Mach also einen genauen Haushaltsplan, kauf soviel wie möglich im
      Penny, Lidl und wie die alle heissen ein.
      Dreh jeden Cent zweimal um und gewöhn Dich an den Gedanken,
      dass man sich einen Freitag-Abend mit Freunden manchmal nicht leisten kann.

      Ach ja, und guck, dass das Klopapier nie an einem Samstag-Abend ausgeht - GLAUB MIR!!!
      ;)
      MfG

      Der weinende Clown

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „white shadows“ ()

      vielen dank, ihr drei.

      soweit ich weiß, kriegt meine mutter das kindergeld und mein leiblicher vater nur einen "zählkinderzuschuss" oder so. ich würde gerne bei ihm und der familie leben, aber ich möchte ihm nicht auf der tasche liegen. er hat selbst für seine leute gerade genug, um über die runden zu kommen, und platz wäre für mich glaub ich auch nicht. mit meiner 12jährigen halbschwester in ein zimmer - hilfe... :)
      irgendwie würde ich schon an das kindergeld kommen, da bin ich mir relativ sicher. aber ansonsten...
      also, "arm genug" für bafög sind sie auf jeden fall. fürs studium wäre das schon eine möglichkeit, aber kann man damit wohnung, essen, evtl. studiengebühren, bücher und alles bezahlen? weiß ja nicht, wie viel das ist...

      Beim FSJ hängt das finanzielle voll von der Stelle ab. Ein Taschengeld von 270 EUR steht dir zu.
      Alles andere sind "Kann-Leistungen", sprich:
      Wohngeld, Fahrtkostenerstattung, pipapo.

      Du kannst halt voll Glück haben und ein FSJ machen, bei dem Dir
      ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird und zusätzlich kriegst Du noch alle Fahrtkosten nach Hause erstattet

      wow, ich wusste gar nicht, dass ich beim fsj überhaupt was verdiene *schäm*...
      aber das ist ja super!! 270+150= 420 plus meine anderen einkünfte... eine kleinstwohnung bei uns in der gegend müsste für 300 zu kriegen sein.

      hej klasse, ihr habt mir mut gemacht. ich werde in den ferien mal zu unserem unfähigen arbeitsamt stiefeln und mir das genau erklären lassen.

      bin trotzdem dankbar über jeden weiteren tip...

      lg
      Also:
      Kindergeld kannst du mit einem einfachen Formular auf dein Konto(direkt ohne über Eltern) überweisen lassen.
      Dein Eltern müssen dir Unterhalt zahlen, wie viel hängt von ihrem Gehalt ab (siehe Düsseldorfer Tabelle).
      Ich weiß das, weil ich gerade von meiner Mutter zu meinem Vater gezogen bin. Dieser ganze blöde HeckMeck..
      Naja so ist es jedenfalls.Kindergeld gibt es bis höchstens 27 wenn du studierst oder eine Ausbildung machst.
      Unterhalt weiß ich nicht genau. Wird weniger wenn du über einem bestimmten Jahressatz verdienst..
      Joa mehr weiß ich nicht^^
      Hoffe ich konnte auch ncoh helfen!
      Liebe Grüße
      Die FiLy
      Das Leid eines Menschen erkennt man erst, wenn es schon zu spät ist.
      PW: jane
      Mitlerweile ist es so das man als unter 25jähriger nicht mehr wirklich Chancen hat rauszukommen, weil sie in der Änderung geregelt haben das man sogar wieder nach Hause ziehen muss. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen, leider kenne ich die nicht.


      Die sind z.B., wenn Du denen vom Amt verständlich machst, dass und warum Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst.
      Ist bei "normalen" jungen Erwachsenen sicher schwierig, das durch zu bekommen, aber wenn Du z.B. sagst, dass Du Dich wegen Deiner Eltern selbst verletzt und Du da raus musst, weil Du gesund werden willst, ist es meiner Erfahrung nach nicht soo schwierig.
      Unter Umständen kann Dir da auch der Sozialpsychiatrische Dienst Deiner Stadt weiter helfen und Dich unterstützen. (auch bei den Ämtergängen begleiten und alles - die wissen meist auch mehr, was Du tun kannst und was besser nicht und alles)

      Beim Kindergeld war es bei mir so, dass meine Eltern beim Bezug von ALG2 das an das Amt zahlen mussten und ich habe vom Amt eben das Geld für Miete und Lebensunterhalt bekommen, während ich zur Schule bin.

      Als ich später das Kindergeld auf mein Konto haben wollte, weil es da von meinen Eltern aus Stress gab, und das beantragt habe, hieß es - da meine Eltern so "nett" waren, dies so anzugeben, dass ich noch bei meinen Eltern wohnen und von dort aus die Schule beenden könnte, weshalb ich das Geld nicht direkt ausgezahlt bekomme.

      Ich drücke Dir die Daumen und hoffe, dass Du bald ausziehen kannst!
      Igelchen
      Da ich manchmal doch sehr genervt bin, empfehle ich folgende Seiten:
      seit-seid.de/seid-seit.de, dass-das.de, dendenn.de/dennden.de und wennwen.de/wenwenn.de!
      Rein rechtlich ist es mit dem Kindergeld so, dass es immer an die Erziehungsberechtigten gezahlt wird (außer man ist Vollwaise o.ä.) und die Eltern auch bezugsberechtigt sind. Die Kinder haben dagegen keinen Auszahlungsanspruch darauf. Die Eltern können allerdings (müssen aber nicht) den Kindergeldanspruch ans Kind abtreten.

      Für nen FSJ oder ne (betriebliche) Ausbildung kriegst du schon Geld und hast dann darüberhinaus auch Anspruch auf Ergänzungsleistungen zum Lebensunterhalt (wobei es auch da sein kann, dass du den Auszug bei den Eltern begründen musst... evtl. sollte die Ausbildungsstelle also nicht gleich um die Ecke sein, falls du das nicht willst). Fürs Studium gibts Bafög - jedenfalls wenn deine Eltern nicht allzuviel verdienen(da täuscht man sich übrigens sehr leicht mit der Einschätzung, sobald z.B. beide arbeiten geht die Chance gegen Null - es sei denn man hat viele Geschwister). Falls sie es doch tun (oder sich weigern ihre Einkünfte offen zu legen) kannst du das immerhin als Vorausleistung beantragen und das Geld wird dann von Amts wegen von deinen Eltern eingetrieben bzw. sie dürfen sich zumindest damit rumärgern.
      Aber Bafög alleine reicht übrigens mittlerweile kaum noch - ne Übersicht über durchschnittliche monatliche Kosten von Studenten findet sich z.B.: studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php (die Site ist übrigens generell empfehlenswert, falls man sich über die Finanzierung mal Gedanken macht..)


      Falls du zu deinem Vater ziehen willst, dann kannst du natürlich dafür sorgen, dass das Kindergeld an ihn ausgezahlt wird - als Volljährige darfst du ja durchaus (in einem gewissen Rahmen) bestimmen wer dein Erziehungsberechtigter ist.
      [...]
      Wer nicht getreten wird, kommt nie zurecht.
      Geh vor den Spiegel. Freu dich an den Farben,
      die man dir kunstvoll in die Rippen schlug!
      Die Besten waren's, die an Tritten starben.-
      Rumpf vorwärts beugt! Genug ist nicht genug!

      (Die Tretmühle, Erich Kästner)
      wow,
      vielen dank für eure antworten!

      aalso... jetzt habt ihr mich zumindest mal drauf vorbereitet, dass es mit dem kindergeld doch stress geben kann... ich werde nächstes jahr vorm abi mal zu den zuständigen behörden bei uns gehen und mir erklären lassen, wie das in meinem fall genau aussieht. wenns nicht anders geht, kämpfe ich drum *grr*

      hartz IV/arbeitslosengeld kommt für mich eigentlich nicht in frage, auch wegen diesen tollen regelungen, dass man ja bis 25 noch daheim leben könnte etc., ich hab da neulich ein gespräch mit jemandem gehabt, der genau das problem hat, und den stress will ich mir nicht geben. ausnahme nur in sonderfällen, ärztliche gutachten und so zeug... nee. so blöd das klingt, aber mein svv ist nicht "schlimm" oder augenscheinlich genug, dass ich es damit versuchen würde.
      im größten notfall würde ich zu einem psychologen gehen, wenn man mich anders nicht hier raus lässt, aber das glaube ich eigentlich nicht.

      ich habe jetzt für mich beschlossen, dass ich ein fsj mache. da kann ich vielleicht finanziell keine großen sprünge machen, aber zum leben wird es schon irgendwie reichen, ich bin raus aus diesem irrenhaus hier und habe ein ganzes jahr mehr zeit, um mich zwischen studium und ausbildung zu entscheiden bzw. mich endlich auf einen job festzulegen :rolleyes:. also werde ich mich zuallererst nach einem fsj-platz umsehen. ich hab da sogar schon was im auge.

      tjaa, dass bafög nicht zum leben reicht, hab ich mir gedacht. es ist extrem traurig, dass man in diesem land reich sein muss, um studieren zu können. schön, dass die kostenfrage das hauptkriterium für meine berufswahl werden wird X( ...danke aber für die site, akashagarbha.

      nochmal danke an alle, und wenn irgendjemand nochwas einfällt -> her damit :)

      lg
      Bei uns ist es so...(NRW )

      bist du über 18 (wahrscheinlich auch schon Möglichkeiten unter, weiß ich nüxe von)und musst aus gesundheitlichen Gründen Zuhause ausziehen (Gesetz wegen bei Eltern wohnen bis 25 solange sie sich nicht selbst versorgen können), kannst es bescheinigen wird dir die Miete bis zu einem bestimmten Satz gezahlt. Aber am besten ist es mit solchen Fragen zum Amt zu gehen. Auch dort haben die eine Art Info und können dich an dei richtige Stelle schicken...

      ...wünsche dir und mir alles Gute xP , ich zieh nämlich in ein paar Wochen um öö erst alleinige Wohnung *zitter*

      W-L
      Ich fragte den Mond...
      Nacht für Nacht
      Doch dann...
      ...ein Splittern wie aus [SIZE=7]Glas[/SIZE]...
      Ich hab den Mond kaputt gemacht.
      hm, darauf werde ich nur im notfall bestehen. am liebsten wäre es mir, wenn ich mich alleine versorgen könnte, also kindergeld, fsj-bezahlung und evtl. nebenjobs, wenn ich dann noch zeit dafür habe.

      vor unseren ämtern hab ich ein bisschen angst... nicht, weil ich mich nicht trauen würde hinzugehen oder so, aber ich weiß von anderen leuten, dass sie dort bisher fast nur schlechte erfahrungen gemacht haben. von wegen dass da jeder angestellte zum gleichen thema was anderes sagt, wenn er denn überhaupt bescheid weiß... nja ich mach mich vorher im netz schlau und dann klappt das schon. 8)

      werther, alles gute für deinen auszug!!
      Ausziehen unter 25 kann man vergessen wenn man nicht glaubhaft nachweisen kann das das Leben im Haus der Eltern unzumutbar ist.

      Die Ämter wären ja noch das kleinste Problem wären die Gesetzlichen Regelungen dahingehend nicht so beschissen mittlerweile, ist halt nichmehr so wie noch vor ein paar Jährchen....

      Und du kannst nicht sicher sein ob deine Eltern wirklich Unterhalt zahlen müssen, sie sind zwar von Gesetz her für dich Unterhaltspflichtig, aber wenn ihr Einkommen unter einem bestimmten Satz liegt sind sie auch von dieser Pflicht entbunden (Einkommensentwurf hab ich nich im Kopf und auch nicht zur Hand, lässt sich aber ohne Probleme beim Amt erfragen ;) )

      Sprich wenn du wie ich z.b das Pech hast das deine Eltern wenigverdiener sind dann kannst du auch das Unterhalt knicken um die eigene Bude zu finanzieren weil sie dann gesetzlich von dieser Pflicht entbunden sind.

      Das Kindergeld bekommst du bis zum vollgendeten 27 Lebensjahr unter der Vorrausetzung das du noch zur Schule gehst, Ausbildung machst, Studium o.ä

      Das Kindergeld wird erst dann verweigert wenn du über 27 bist bez. eine Abgeschlossene Berufsausbildung hast und "richtig" arbeitest, gibt sicher auch noch andere Gründe warum man nicht empfangsberechtigt wäre aber das sind die wichtigsten, genaueres einfach beim Amt erfragen denn ich weiss nicht ob das Generelle Deutsche Regelungen sind oder (wie sooft) Bürokratenkram ist welches jedes Bundesland für sich regelt.

      Wenns wirklich so extrem ist würde ich zusehen das ich irgendwo unterkomme (FÖJ wie du schon sagtest) oder zusehen das ich mir irgendwo ne billige Bude anmiete, die paar Hundert Euro kriegt man schon zusammen mit Kellnerjob und Co wenn man keine gehobenen Ansprüche hat.

      Für viele wären 40qm² Wohnug z.b ein Minimum, ich bin mit knapp 25qm² Lebensraum zufrieden (also nur Raum ansich, Küche und Bad sind nich drin), ich brauch nicht mehr, um mal ein Beispiel zu geben.

      Wenn man danach natürlich die Buden auswählt und mal fernab von ner Stadtmitte sucht ggf. auch ne andere kleinere Stadt dann kann man sich schon sehr günstige Wohnungen greifen.

      Oder man sucht sich direkt ne WG, das wäre natürlich auch ne gute Alternative, nur nix für Leute die eben allein sein müssen aufgrund Sozialphobie o.ä
      One by one
      Only the Good die young
      They're only flyin' too close to the sun
      We'll remember -
      Forever...

      And now the party must be over
      I guess we'll never understand

      ~queen - no-none but you~

      this is much more home to me than home. Like the lost boys in Peter Pan, right? Except we are the lost girls, right? Lost and Delirious.
      Si vis pacem, para bellum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Sourcecode“ ()

      hallo source,
      meinst du ausziehen unter 25 und mit der forderung, dass die eltern miete u.ä. zahlen oder ausziehen unter 25 allgemein? ich hoffe doch, dass niemand einer volljährigen verbieten kann, sich eine kleine wohnung zu suchen und selbst zu finanzieren, nur weil sie noch bei ihren eltern wohnen könnte.
      was ich vorhabe, ist genau das: eine wohnung oder ein zimmer mit küche und bad, hauptsache ein bett, ein paar schränke, ein tisch und ich passen rein. in meiner kleinstadt oder der nahen umgebung. und die möglichkeit, es selbst zu finanzieren, wie es im moment aussieht mit kindergeld und fsj-bezahlung.
      dürfen meine eltern sich da etwa querstellen? *angst*
      lg
      So lang du volljährig bist und als geschäftsfähig giltst, dürfen deine eltern sich nicht querstellen.

      wenn du allerdings irgendwas in richtung harzt4 machen musst, kann der laden behaupten, dass du bei deinen eltern wohnen musst, eben aufgrund irgendwelcher geldsachen.

      somit: so lang du dich sleber finanzierst, gibt es kein problem. wenn der staat mit reinspielt: nachfragen.

      lg
      Wenn du eine FSJ Stelle findest, dann gibts bei manchen (in Krankenhäusern z.B.) die Möglichkeit auf Wohnheimplätze - evtl. kannst ja auch danach schauen, ansonsten würde halt das FSJ-Taschengeld auch wohl kaum zum Leben reichen.
      Was du bei nem FSJ (und ner eigenen Wohnung) nicht vergessen solltest: Wohngeld beantragen. Darauf hast du einen Rechtsanspruch und die Vergabe von Wohngeld ist nicht an irgendwelche ALGII-Vergabekriterien orientiert, sondern danach wird nur geprüft ob du bezugsberechtigt bist (kein AlgII, kein Bafög u.ä - selbstverständlich entsprechend wenig Geld) und das unabhängig vom Alter. Solltest du unbedingt gleich beantragen sobald du Wohnung & FSJ-Stelle hast.
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      (Die Tretmühle, Erich Kästner)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Akashagarbha“ ()

      Original von SonnenRabe
      hallo source,
      meinst du ausziehen unter 25 und mit der forderung, dass die eltern miete u.ä. zahlen oder ausziehen unter 25 allgemein? ich hoffe doch, dass niemand einer volljährigen verbieten kann, sich eine kleine wohnung zu suchen und selbst zu finanzieren, nur weil sie noch bei ihren eltern wohnen könnte.


      Nein natürlich kann man dir das nicht verbieten, Silent-Tears hat das schon so beantwortet wie ich das gemeint habe.

      Mit der Volljährigkeit bist du auch voll Geschäftsfähig (ausser natürlich man ist vom Gericht o.ä für Unmündig erklärt worden, passiert z.b bei mancher Geistiger Behinderung o.ä, aber das wären wie gesagt Extremfälle) d.h du kannst mit deinem Geld tun und lassen was du willst.

      Wenn du dir die Wohnung selber finanzierst kann dir da keiner reinreden, mein Einwand mit dem 25 bezog sich auf die Gesetzlichen Regelungen in Puncto "Eltern müssen zahlen, Unterhalt, Finanzielle Verpflichtungen" etc. sprich wenn du von ihnen etwas forderst, also Finanzielle Unterstützung von ihnen oder vom Staat.

      Mit deinem Geld kannst du tun und lassen was du willst wenn du 18 bist, das gilt auch für deine Lebensweise in Puncto Wohnen und co.
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      klink mich mal mit ner kleinen frage ein:

      Ausziehen unter 25 kann man vergessen wenn man nicht glaubhaft nachweisen kann das das Leben im Haus der Eltern unzumutbar ist.

      was heißt denn "unzumutbar" genau?
      gibts da richtlinien, die man irgendwo nachlesen kann?
      Bezüglich des Kindergeldes lese ich hier so einiges an Halbwahrheiten ...

      1. Kindergeld wird für jedes Kind bis zum Erreichen 18. Lebensjahres gezahlt.

      2. Es wird darüber hinaus auch bis zum Erreichen des 27.Lebensjahres gezahlt, sofern das Kind eine Schule besucht, studiert oder eine Ausbildung macht, wobei in letzterem Fall der Jahresverdienst von ca 14.000 DM (Stand von 2004) nicht überschritten werden darf. Den aktuellen Stand weiß ich leider nicht, aber ich glaube, er wurde erhöht.

      3. Sofern das Kind noch bei den Eltern wohnt, erhalten diese das Kindergeld. Aber: Wohnt das Kind nicht mehr im elterlichen Haus, kann es durchaus einen Antrag bei der jeweiligen Kindergeldkasse stellen, dass man das Geld aufs Konto des Kindes überweist. Sind die Eltern allerdings im öffentlichen Dienst angestellt, ist das leider nicht möglich (mein Vater musste mir leider auch jeden Monat erneut das Geld überweisen ;) ).

      4. Wurden die Ansprüche auf Kindergeld Anfang des Jahres geändert. Jetzt gilt der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1983 *glaub* Von 1983 - 1987 (?) bis zum 25. Lebensjahr und darüber hinaus nur noch bis zum 23. Lebensjahr (?). ich habe dazu leider keine aktuellen Infos gefunden, kann mich nur noch an den damaligen zeitungsartikel erinnern.

      Es ist richtig, dass das bafög nach dem Einkommen der Eltern, aber zusätzlich auch nach dem geschwisterlichen Einkommen berechnet wird, sofern diese noch bei den Eltern wohnen. ich bekomme z.B. nicht den vollen Satz, weil mein Bruder ganz gut verdient, und der wohnt noch bei meinem Vater. Auch der 400-€-Job meiner Schwester wird mit angerechnet. Das wissen viele Leute nicht.

      Neben dem Bafög kann man seit April letzten Jahres zusätzlich einen Studienkredit beim KfW aufnehmen. Alternativ bieten viele Banken einen eigenen Studienkredit an. Dieser Kredit (monatlich 100 bis 650 €) ist unabhängig von allen anderen Einnahmen, und wird beim Bafögamt weder als Guthaben noch als Schullast angerechnet. Aber ein Kredit sollte die letzte aller Möglichkeiten sein, also nicht sofort los rennen, und den Antrag stellen.

      Wer eine schulische Ausbildung anstrebt, der oftmals keine Ausbildungsverfütung, sondern muss noch Schulgeld bezahlen. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen (ebenfalls beim Bafögamt). Das Problem ist nur, wenn man anschl. noch studieren möchte, wird das Bab auf die spätere Bafögzeit mitangerechnet, und diese wiederum beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre.

      Auch die Bafögzeit eines früheren Studiums wird mitangerechnet. ich habe bereits 2 Semester studiert, dann abgebrochen, und jetzt neu angefangen, und habe ab dem 9. Semester nur noch Anspruch auf ein vollverzinstes Bafög (Regelstudienzeit beträgt in meinem Fall 10 Semester).

      Als Student hat man übrigens in aller Regel (aber auch hier gibt es Ausnahmen) keinen Anspruch auf Wohngeld. Dafür kann man sich von der GEZ (sofern man denn zahlt) befreien lassen, und ab dem 25. Lebensjahr (also wenn man nicht mehr familienversichert ist) zum Studententarif krankenversichern lassen.

      ich denke, das war's fürs erste.
      lG,

      Nachtrag: * Üblicherweise beantragen und erhalten die Eltern das Kindergeld. Leisten diese jedoch keinen Unterhalt, obwohl sie dies müssten, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen ("Abzweigung").
      * Ob das Kind noch bei den Eltern wohnt, spielt keine Rolle für das Kindergeld.
      * Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedeN unverheirateteN StudierendeN (allgemeiner gesprochen: AuszubildendeN) bis zum 25./26./27. Geburtstag (geboren 1983 oder später/geboren 1982/geboren 1981 oder davor), plus Zeiten des Kriegs-/Ersatzdienstes.
      * Kindergeld wird nur gewährt, wenn das jeweilige Kind nicht zuviel verdient (im Kalenderjahr sofern das ganze Jahr Kindergeldanspruch bestand: 7680 Euro, meist sogar mehr - siehe hier). BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG als zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%).
      * Die Höhe des Kindergelds beträgt 154 € je Kind, für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 179 €.
      * Auch während Übergangszeiten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf dieser Zeitraum vier Monate nicht überschreiten.

      studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

      It has been said that something as small as a flutter of a butterfly's wing
      can ultimate cause a typhoon halfway around the world.
      [chaos theory]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Amy“ ()

      Original von shiko
      was heißt denn "unzumutbar" genau?
      gibts da richtlinien, die man irgendwo nachlesen kann?


      Frag halt beim Amt nach.

      Unzumutbar ist auslegungssache und ohne Ärztliche Bestätigung wird man da wenig reissen können.

      Unzumutbar wäre z.b wenn beide Eltern Gewaltätig wären oder ähnliches, eben einfach alles was ein Leben daheim für einen Menschen "unzumutbar" machen würde, wie das Wort schon sagt.
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