Freundin r*tzt- ich bin ratlos

      Original von Silent Screams
      Wenn sie sich selbst v*rl*tzt, stellt sie ja auch Gefahr für sich selbst da - also ist eine erste Zeit in der Geschlossenen für sie wohl nicht unwahrscheinlich.


      öhm, dem möchte ich mal widersprechen...nur weil man sich selbstverletzt ist man noch lange nicht in dem sinne selbstgefärdend das man zwangsweise auf die geschlossene station kommt.
      Selbstgefährdung meint in dem fall wohl eher das man suizidal ist und das muss man auch ganz klar äußern, sonst ist die wahrscheinlichkeit für eine zwangseinweisung eher gering.

      zumal ich nicht glaube das der therapeut den ganzen von gandalf beschrieben weg einleitet nur weil sie nicht richtig bei der therapie mitmacht.
      wenn sie nicht mitmachen will, dann ist das ihre entscheidung. das eine therapiie dann natürlich nichts bringt ist auch richtig nur ändern wollen muss sie etwas, wenn sie das nicht will kann man wenig machen.

      lg
      alone
      If you are going through hell - keep going!
      (Winston Churchill)
      Ich möchte Gandalfs Post kurz ergänzen...


      Sogar die Polizei oder ein Arzt kann einen Menschen nicht zwangseinweisen. Sie können einen Betroffenen zwar für 24 Stunden in einer psychiatrischen Klinik unterbringen lassen, aber spätestens nach einem Tag muss ein richterlicher Beschluss vorliegen, dass die Person länger als 24 Stunden gegen ihren Willen dort festgehalten werden darf. Wenn das nicht geschieht, kann der Betroffene wegen Freiheitsberaubung klagen. In der Regel kommt der richterliche Beschluss nur, wenn der Betroffene sich selbst oder Andere gefährdet.

      Kurz: ohne richterlichen Beschluss (ohne Entscheidung seitens der Eltern wenn der Betroffene noch minderjährig ist) kann niemand gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Anstalt festgehalten werden. Polizei undoder Arzt können zwar jemanden dort für 24 Stunden unterbringen lassen, aber für eine Zwangseinweisung muss nach 24 Stunden ein richterlicher Beschluss vorliegen.

      Grüße

      sur
      Aber dann sollte das nochmal aus definitiv zuverlässiger Quelle zusammengestellt werden. Ich hab das nur mal in ner Vorlesung gehört und da gibt's ja bekanntlich immer die Gefahr, dass man etwas falsch verstanden hat oder falsch wieder gibt ;).
      Original von Schall&Rauch
      Aber dann sollte das nochmal aus definitiv zuverlässiger Quelle zusammengestellt werden. Ich hab das nur mal in ner Vorlesung gehört und da gibt's ja bekanntlich immer die Gefahr, dass man etwas falsch verstanden hat oder falsch wieder gibt ;).


      Da sind andere eher vom Fach, aber: psychKG ist doch ländersache, oder? Somit wäre das im schlimmsten Fall mit 16 unterschiedlichen Sachen zu posten. Doof.
      Da sind andere eher vom Fach (...)

      Meine Informationen stammen aus einer Vorlesung mit dem Titel "Forensische Psychiatrie" ;).

      Aber ja, PsychKG ist Ländersache.


      Ich hab ein wenig im Internet gesucht und ein paar hilfreiche Dinge gefunden (Vollständigkeit wird nicht garantiert).

      Die Rechtsgrundlagen einer Zwangseinweisung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Man spricht dabei von dem Psychisch Kranken Gesetz, kurz PsychKG.

      Als Beispiel eine Zusammenfassung des PsychKG Baden-Württemberg:

      Psychisch Kranken Gesetz regelt die "Zwangseinweisung". Notwendige Vorrausetzungen sind,
      1) der Patient muss psychisch krank sein. Psychisch krank im Sinne des Unterbringungsgesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische Krankheit, Behinderung oder Störung von erheblichem Ausmaß einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt.
      2.) Der Patient muss unterbringungsbedürftig sein. Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter Anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Die Ausübung von Zwang gegen psychisch Kranke ist ein erheblicher Eingriff und sollte so selten wie möglich notwendig werden.
      Bei der Berührung psychiatrischer Patienten mit dem Recht nimmt das Problem der Zwangseinweisung wegen der Schwere des Eingriffes in die Persönlichkeitsrechte des Patienten eine zentrale Rolle ein. Aufgrund der totalitären Diktaturerfahrungen wird in Deutschland dem Schutz individueller Grundrechte ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Für die unfreiwillige Unterbringung existiert ein juristisches Entscheidungsmonopol; die ärztliche Stellungnahme dient lediglich als Entscheidungshilfe. Die Einweisung wird auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde vom Amtsgericht angeordnet. Bei akuter Gefahr kann das Ordnungsamt die Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen bis zum Ablauf des Tages, der dem Beginn des Freiheitsentzuges folgt, muss jedoch die richterliche Entscheidung eingeholt werden. Der Arzt selbst darf die zwangsweise Verbringung nicht anordnen. Er darf sie bei der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) oder dem Polizeivollzugsdienst nur anregen. Allein diese sind für das Verbringen eines Unterbringungsbedürftigen zuständig. Weder die Obwohl der Arzt weder den Antrag auf eine Unterbringung stellen kann noch direkt die Entscheidung fällt, sondern lediglich indirekt auf das Geschehen einwirken kann, ist sein Einfluss sehr weitreichend: Aus dem ärztlichen Gutachten ziehen die anderen Institutionen wesentliche Informationen, die zu ihrer Entscheidungsfindung führen. Mediziner sind sich des hohen Maßes an Verantwortung bewusst, was die Vielzahl an Veröffentlichungen zu dieser Thematik widerspiegelt. Die größte Diagnosegruppe stellten die Patienten mit einer Alkohol- oder Drogenintoxikation, gefolgt von den Patienten mit hirnorganischen Psychosyndromen. Bei den Psychosen führen Manien und Schizophrenien häufiger zu Unterbringungen als depressive Zustände.
      Unterbringungsgesetz in der Fassung vom 2.12.1991 GBl. Ba.-Wü. S. 794, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 3.07.1995 GBl. Ba-Wü. S. 510

      Quelle


      Wenn ich mich recht entsinne, ähneln sich alle PsychKGs zum Großteil. Wer es genau wissen möchte, findet bei Wikipedia eine Linkliste zu den PsychKGs eines jeden Bundeslandes.


      Weiterer hilfreicher Link:
      Patientenrechte von psychisch kranken Menschen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Ch'aska Quyllur“ ()

      Hey :)

      Ja, das war jetzt sehr OT, das könntet ihr besser noch in den Thread ´hier schieben!

      öhm, dem möchte ich mal widersprechen...nur weil man sich selbstv*rl*tzt ist man noch lange nicht in dem sinne selbstgefärdend das man zwangsweise auf die geschlossene station kommt.


      Ich bin ziemlich "aufgeklärt" in dem Fall hier, würde ich jetzt sagen, wie das klingt... :rolleyes:
      Nunja, außerdem meinte ich, dass es nicht ganz unwahrscheinlich ist, bitte genau lesen, das hat auch schon so seinen Sinn...
      Sie soll halt nicht denken, dass sie auf die Offene kommt...


      Eine Sache noch zum Festhalten, damit man die Diskussion da übergeht...


      - Zwangseinweisung gibt es in dem Sinne nicht, wie ich es sagte.
      - 24 Stunden höchstens als Zwang und dann nur Verlängerung mit einem richterlichen Beschluss.
      - Bei Minderjährigen können auch die Eltern eine Zwangseinweisung herbeiführen. Was jetzt in dem Fall hier sehr unwahrscheinlich ist, so wie ich es beurteilen würde...


      Silent
      Bitte per PN noch verbessern, wenn ich was falsch interpretiert habe, der Thread muss ja nicht noch mehr von OT befallen werden ;)
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      So, dann melde ich mich jetzt auch mal wieder bei Wort =)

      Alsooo, ich denke soweit habe ich das jetzt verstanden.

      @Silent Screams: Du hast mir ja den Link gegeben, wie es so ca. (ist ja bei jeder klinik anders) aubgeht. Nur da wird immer von einer Löschregel 5 geredet. Was ist das für eine Regel?

      @Schall&Rauch: Danke, hat mich weitergebracht =)

      Und was bedeuetet OT?

      *etwas überfordert bin*

      GLG
      Nina
      Hier das Zitat aus den Regeln. (Löschregel Nummer 5)

      05. Die Äußerung von Selbstmordgedanken. Es ist zwar klar, dass viele hier Suizidgedanken haben, dennoch ist hier, auch in Rücksicht auf andere User, nicht der richtige Platz um sie zu äußern bzw. zu diskutieren. Wenn ihr diese Absicht habt solltet ihr versuchen, euch von einer professionellen Einrichtung oder eurem/eurer Therapeuten/in Hilfe zu holen.
      Generell werden im Rote-Tränen-Forum alle Beiträge gelöscht, die mit dem Thema Suizid zu tun haben, unabhängig davon ob es euch persönlich, Verwandte, Freunde o.ä. betrifft.



      Und OT bedeutet Off-Topic, also schweift es vom Thema ab ;)
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      ok dann werd ich mich nochmal einbringen

      Also wenn deine Freundin sich s*lbst v*rl*tzt muss das zwar nicht heißen, dass sie für sich selbst eine Gefahr ist, allerdings ,( ich möchte dir jetzt damit allerdings keine Angst machen), wenn sie das aus falschen Gründen, also Dingen die immer schlimmer werden macht, kann das dazu führen das es schlimmer wird und auch zu s**z*d führen. Nicht das du das jetzt falsch verstehst muss halt auch nicht, ist auch situations bedingt!

      Nur du kannst mir glauben, das wenn sie nicht freiwillig und von sich selber aus in eine Klinik_ geschlosene oder nicht sei dahin gestellt_ , geht, dass es nicht viel bringen wird. Denn leider ist es so , dass aus Zwang es nichts hilft und wahrscheinlich eher das Gegenteil die Folge wäre.

      Doch wenn sie nun schon einen Termin freiwillig gemacht hat, hat sie schon den ersten Schritt zur Bekämpfung der "Krankheit" getan.

      Und Therapeuten können sie nicht einfach so ohne Beschluss einweisen! Außer die Eltern gehen den Weg.

      Du solltest jetzt wie gesagt einfach da sein und ihr immer wieder Mut machen-> aber auch nicht zu sehr auf sie einreden. Einfach da sein.

      Und ich denke dann hat deine Freundin Gute Chancen wieder Freude am Leben zu haben, die Probleme zu beseitigen und mit dem s*lbst v*rl*tzt*n aufzuhören :)

      Ich wünsche euch alles Liebe

      Lg ~KiTkAt~ ;)

      hab etwas vergessen

      Und wegen der Frage: Wieso man dabei Hilfe nur schwer annehmen kann... möcht ich dir jetzt noch eine Antwort geben.

      Weißt du als Außenstehender ist es schwer die Gedanken und Gefühle davon zu verstehen. Doch wenn man das selber miterlebt hat, dann weiß man was das für ein Teufelskreislauf ist. Und man redet sich immer ein das man niemanden braucht und will auch nur schwer Hilfe annehmen. Weißt du man fängt an sich immer mehr zurück zu ziehen und eine Art "Mauer" aufzubauen.
      Ich weiß als Außenstehender ist das schwer nachzuempfinden. Doch es ist nicht einfach was deine Freundin mitmacht. Ich hab es auch mitgemacht, mag sein das es bei jeder Person anders ist doch das was du beschreibst, trifft das was ich selber getan und mitelebt habe ziemlich gut.

      Du musst auch wennes schwer ist warten und da sein.. bis sie wieder dir davon erzählt und du musst mega viel Geduld haben-

      Hoffe konnte dir das ein wenig erklären

      Lg ~KiTkAt~
      Hallo,
      wenn sie das aus falschen Gründen, also Dingen die immer schlimmer werden macht, kann das dazu führen das es schlimmer wird und auch zu s**z*d führen.


      Na, ich hoffe mal, dass es nicht soweit kommt.


      Doch wenn sie nun schon einen Termin freiwillig gemacht hat, hat sie schon den ersten Schritt zur Bekämpfung der "Krankheit" getan.


      Na ja gaaanz so freiwillig wra es ja nicht, deshalb hab ich ja auch ein bisschen Sorge. Sie war ja im KH und ich denke mal das die Ärzte druck auf die eltern gesetzt haben, sodass dies jetzt zu Stande kommt. Also denke ich jetzt mal.

      Mhh, ich versuche es mal ein bisschen zu verstehen, auch wenn es komisch ist.

      Und ich werde mir Mühe geben und ihr einfach Zeit lassen.
      Danke!
      GLG
      NIna
      Vielleicht ein Trost noch: Sie versteht sich, denke ich, selbst nicht, so war es bei mir jedenfalls...

      Gib ihr Zeit, auch nach dem ersten Therapiegespräch wird alles sein wie früher, wenn nicht sogar schlimmer, das wühlt einiges auf, Therapie dauert und dauert, Geduld muss man jetzt haben ;)
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