Therapiedauer.

      Therapiedauer.

      Eine Frage:

      Tiefenpsychologische Therapie: Dauer: 25 bis 100 Stunden.

      Von manchen Menschen weiß ich, dass sie aber z.B. seit 4 Jahren oder so in ambulanter Behandlung sind.
      Wie ist das möglich, abgesehen von Stundenstreckung (alle 2 oder 3 Wochen) und abgesehen von Psychoanalyse?

      Prachtmädchen
      Ich denke 100 Stunden sind schon um die zwei Jahre. (2 Jahre = 104 Wochen)
      Es wird immer mal Fälle geben, wo etwa (wegen Urlaub o.ä.) etwas ausfällt, dadurch streckt es sich.
      Zum anderen bekommt man glaube ich keine Therapiesperre, wenn man die Therapieform wechselt.
      D.h. man macht 2 Jahre tiefenopsychologie und 2 Jahre Verhaltenstherapie.
      Gut ist es dann natürlich wenn der gleiche Thera beide Formen anbietet.
      Broken feelings of dreams out of sight . Every promise every place behind
      I just happen to feel so alone . For today for all days to come
      Leave the body leave the mind . I just wanna be wanna be gone
      Let me cross a very fine line . For today for a lifetime

      Anna Ternheim - To be gone
      Hallo H.,

      und noch was: diese 100 stunden sind immer so als grenze angegeben aber ich kenne einige die dann letzendlich doch mehr kriegen, hängt dann halt ab vom gutachter und vom antragsteller, also wie gut der therapeut den antrag schreibt. es gibt viele wege, die nach rom führen.

      ich kenne das auch von mir, dass ich immer ans therapieende denke, ich hatte schon diese sperre von 2 jahren, und hab angst vor der nächsten. aber man darf nicht vergessen, im hier und jetzt zu sein und die stunden die ja jetzt da sind, und du hast ja noch 100 vor dir, zu nutzen und dann zu schauen. klar, nicht erst bei stunde 99, aber jetzt schon verrückt machen bringt auch nix.

      lieber gruß
      Wenn du nicht willst, dass die Angst dich einholt,
      darfst du nicht von ihr davon laufen.
      Hallo H.,
      ich hatte in den 2 Jahren Sperre alle 3 Monate mal ne Stunde, die sie anders abrechnen konnte. Habe aber keine Ahung, wie. Und da ich sonst auch immer nur alle 2 Wochen Therapie mache, sind es nun insgesamt schon fast 7 Jahre.
      Aber das fällt ja eigentlich unter "Streckung".
      Meine Therapeutin meinte, das wäre der einzige Weg, möglichst lange Therapie zu machen. Und darauf kam es mir eigentlich immer an, weil ich auch die Zeit zwischen den Stunden gut nutzen konnte, um das Gelernte umzusetzen!

      Lg
      S.
      "Auschwitz beginnt da, wo einer im Schlachthaus steht
      und denkt, es sind ja nur Tiere."

      Theodor W. Adorno
      Hallo,

      danke euch für die Antworten.
      Weiß jemand wo denn eigentlich der Sinn in diesen 2 Jahren Sperre liegt? Was macht man denn, wenn man dann total abkackt? Und gar nichts mehr geht, man aber auch nicht in eine Klinik will/kann, wie auch immer?
      Das einzige was mir einfällt, ist da Beratungsstelle, wobei die richtig Guten, die vergleichbar sind mit einer ambulanten Psychotherapie, meiner Erfahrung nach auch oft Geld kosten, und das nicht zu knapp.

      Alles Liebe, H.
      hallo H.,

      ich sehe da abolut keinen Sinn drin, zumal bei keiner anderen Erkrankung (körperlich) das so geregelt wird so weit ich weiß, wie bei Psychotherapie. einem Diabetiker sagt man zB auch nicht, nach der und der Zeit müssen sie Ihre Zuckerwerte selber im Griff haben. mich ärgert das auch, ich weiß aber nicht, ob es jemals dazu schonmal ne Initiative gab, die das ändert.

      andererseits sollten wir vielleicht eher froh sein, dass wir überhaupt etwas bezahlt bekommen, in anderen Ländern sieht es ja ganz anders aus mit der Krankenversicherung.

      was man dann macht? entweder selber finanzieren, oder eben irgendwelche Nischen suchen, wie zB Therapieformwechsel oder doch versuchen mehr Stunden zu bekommen etc. letzte Option ist dann Klinik, wobei da ja ein Aufenthalt um einiges mehr kostet als ein paar Therapiestunden. aber das sieht das Gesndheitssystem vermutlich anders. keine Ahnung ob es sich rechnet oder ob sich einfach noch keiner gedanken dazu gemacht hat.

      naja, du siehst, ne richtige antwort habe ich da auch nicht zu.

      schönen sonntag dir

      L.
      Wenn du nicht willst, dass die Angst dich einholt,
      darfst du nicht von ihr davon laufen.
      Ich kann mit Graf Zahl nicht übereinstimmen.
      Die Begrenzung von Therapiezeit macht schon Sinn.
      Zum einen wird damit unterstellt (mit Recht in vielen Fällen), dass die psychosomatische Erjkrankung heilbar / überwindbar ist. UND das trifft auf etliche somatische Erkrankungen schlicht nicht zu.

      Zum anderen gibt es Therapiemüdigkeit und auch den Effekt der Hospitalisierung, der unbedingt vermieden werden soll. Es macht nämlich keinen Sinn in der Psychotherapie, wenn Patienten für sehr lange Zeit den Schutzraum des Theras aufsuchen / und auch aufsuchen wollen.

      Therapie soll ja zum Leben führen. Selbstbestimmt, ohne Thera-Krücke. Klar, dass alle Fälle individuell verschieden lange angelegt sein sollten, aber klar muss auch sein, dass das eigentliche Ziel eines Theras sein sollte, die / den Patienti(e)n so schnell wie möglich wieder "los zu werden".

      Auch Theras sehen ab einer gewissen Zeit nicht mehr, was dem Patienten wirklich helfen kann. Genau dann nämlich, wenn Theras eine längere und tragbare Beziehung zum Patienten aufgebaut haben, können Theras "blind" werden. Und das darf nicht sein.

      100 Stunden sind extrem viel Zeit, auch wenn davon die ersten Stunden zum Beziehungsaufbau dienen müssen und in den Augen so mancher Patienten damit als verschenkt gelten. Was dann auch nicht stimmt. In der Therapie geht es ja um Beziehungen und wie Patient in Beziehungen im realen Laben damit neu / anders / besser ... umgehen kann.

      Es ist keine Hilfe, wenn Patient das Hilfs-ICH des Theras für eine sehr lange Zeit benötigt. Dann läuft was falsch. Dann sollte tatsächlich eine Sperrzeit und / oder Therapeutenwechsel / oder Wechsel der Therapieart erfolgen. Aber eben begrenzt.

      Antekast1
      Kann man eine berechtigte Hoffnung haben?
      NEIN! Denn das wäre ein Widerspruch in sich selbst.
      Hallo nochmal,

      ich find deine Argumente sehr einleuchtend, das stimmt. danke dafür.

      vielleicht noch ein gedanke dazu: die Therapeuten müssen ja immer einen Antrag schreiben um Leistungen bezahlt zu bekommen, was ich auch sehr sinnvoll finde. dadruch gibt es ja eine gewisse kontrolle. und ich finde einfach, es könnte ausnahmeregelungen geben anstatt diese stundengrenze. denn es gibt auch durchaus chronische psychische erkrankungen bzw welche wo man einfach mehr zeit braucht. aber da es das eh nicht geben wird, machts auch keinen sinn sich drüber aufzuregen...

      ansonsten kann ich deine ansicht gut nachvollziehen :)

      grüße
      Wenn du nicht willst, dass die Angst dich einholt,
      darfst du nicht von ihr davon laufen.
      Ich seh da schon auch die Gefahr von Abhängigkeit, der Stagnation etc., denke aber, dass gute Therapeuten da auch immer wieder reflektieren können sollten, damit es dazu nicht kommt.
      Manchmal reicht es nicht aus, wenn man 100 Stunden hat.
      Ich kam nie dahin, dass ich Stunden nicht genehmigt bekommen habe, weil ich durch Umzüge und "keine Lust auf Therapie" die 2 Jahre Pause eh hatte, aber ich habe jetzt hier eine Therapeutin gefunden, mit der ich gut arbeiten kann und mit der ich an verschiedenen Dingen arbeiten kann. Natürlich gehts dabei auch immer darum, wie ich damit irgendwie alleine klarkommen kann, aber es gibt Situationen, da passt das dann mit den 100 Stunden nicht. Und wenn man dann meinetwegen noch 20 braucht, die aber nicht bezahlt werden, finde ich das nicht ok.

      Außerdem gibt es mittlerweile Krankenkassen, die unbegrenzt (ich denke nicht ewig unbegrenzt, aber eben nicht festgefahren auf 100 oder wieviel auch immer Stunden) bezahlen.
      Wenn man auf der Stelle tritt kann der Wechsel der Therapieform sinnvoll sein oder eine Therapiepause. Hat man allerdings in der 90. Stunde was erkannt, was irgendwie traumatisch ist und es wäre wichtig das zu verarbeiten mit Hilfe von Therapie und es wird nicht bezahlt finde ich das kontraproduktiv.


      edit:
      Eigentlich ging es aber ja nicht um eine Diskussion wie sinnvoll das nun ist, daher bin ich nun ruhig.
      ich dachte, dass es diese 2-Jahres-Zwangspause gar nicht gibt?
      Ich zitiere das mal...
      Aus dem bvvp-Newsletter Ausgabe Nr. 01/07, 16.01.07

      Zweijahresfrist für psychotherapeutische Behandlung?

      Zuletzt in der PP-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes ging es um die sogenannte
      2-Jahresfrist und eine "Richtigstellung" durch Benedikt Waldherr,
      Vorstandsmitglied des bvvp-Bayern. Karl Seipel, vhvp-Mitglied und KV-Gutachter
      ließ auch uns folgende Richtigstellung der Richtigstellung zukommen:

      Es gibt keine Zwei-Jahres-Frist in der Psychotherapie, die eine
      Behandlungspause in dieser Zeit erforderlich machen würde, wie so viele
      Kollegen leider immer wieder glauben.

      Der Satz auf dem Formblatt PTV 2 ist zugegebenermaßen etwas irreführend. In
      den gesamten Psychotherapie-Vereinbarungen gibt es nur eine Passage, die sich
      auf einen Zwei-Jahres-Zeitraum bezieht. Damit ist gemeint, dass nach
      Durchführung einer Therapie auch eine Kurzzeittherapie gutachterpflichtig ist,
      selbst dann, wenn der Therapeut von der Gutachterpflicht befreit ist, "es sei
      denn, dass zwischen dem Abschluss der Therapie und dem Zeitpunkt der
      Antragstellung ein Zeitraum von mehr als 2 Jahren liegt" (PT-V: Teil C § 11
      (4)). Erst nach zwei Jahren ist also eine erneute Kurzzeittherapie ggf. wieder
      von der Gutachterpflicht befreit.

      Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation
      selbstverständlich innerhalb dieses Zwei-Jahres-Zeitraumes eine weitere, auf
      jeden Fall gutachterpflichtige Kostenübernahme für Kurzzeittherapie oder auch
      für eine Langzeittherapie beantragt werden kann.

      Quelle: Karl Seipel, Meinhard Korte, vhvp-Rundbrief, Dez. 06

      *******************************************

      Aus dem DGPT-Mitgliederrundschreiben 4/07:

      Keine 2-jährige Wartezeit bei Beantragung einer neuen Therapie!

      Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Auffassung, es
      gebe einen Zweijahreszeitraum, in dem keine neuen Psychotherapien im Rahmen der
      GKV beantragt werden dürfen, eindeutig falsch ist. Offenbar wird § 11 Abs. 4
      der Psychotherapie-Vereinbarungen nicht korrekt zitiert. Dort heißt es in Satz
      3 bis 5 lediglich:

      " ... wird Kurzzeittherapie in Langzeittherapie übergeführt, ist die
      bewilligte Kurzzeittherapie auf das Kontingent der Langzeittherapie anzurechnen.
      Die Vertragskasse hat diesen Antrag einem Sachverständigen zur Begutachtung
      vorzulegen (Gutachterverfahren). Das gleiche gilt, wenn nach Abschluss einer
      Therapie eine Kurzzeittherapie beantragt werden soll, es sei denn, dass zwischen
      dem Abschluss der Therapie und dem Zeitpunkt der Antragstellung ein Zeitraum von
      mehr als 2 Jahren liegt".

      Das bedeutet also, dass, wenn vor Ablauf von zwei Jahren eine an sich
      gutachterfreie (die Befreiungsvoraussetzungen gem. Abschnitt III. Ziff. 2
      Psychotherapie-Richtlinien sind erfüllt!) Kurzzeittherapie beantragt wird,
      diese gutachterpflichtig wird.

      Es ist allerdings zu vermuten, dass die Gutachter in diesen Fällen höhere
      Anforderungen an die Darstellung des Antrags als bei Erstanträgen stellen
      werden und insbesondere fragen werden, warum bei der vorangegangenen Therapie
      der angestrebte Erfolg nicht erzielt wurde.

      Was stimmt denn nun?
      Alsooo ich hab heute mit meinem Psychiater gesprochen, weil ich angst hatte, dass meine Therapie (die ich bei jmd anders mache) im Sommer zu Ende sein könnte, da ich dann die 100 Stunden voll hätte.
      Er meinte, dass das, wie auch schon erwähnt, wechselt und man aber Anträge stellen kann. Dabei sei wichtig, dass man eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" anführt, da der Patient zwar kurzzeitig nichts kosten würde, falls aber aufgrund von fehlender Therapie ein Psychiatrieaufenthalt notwendig wird, der Patient nach kurzer Zeit den Kostenrahmen einer ambulanten Therapie sprengen würde.
      Quand tu regarderas le ciel, la nuit, puisque j'habiterai dans l'une
      d'elles, puisque je rirai dans l'une d'elles, alors
      ce sera pour toi comme si riaient toutes les étoiles.
      (Antoine de Saint-Exupéry, Le Petit Prince)

      Hallo,

      @maleika,

      es ist prinzipiell so, wie es in deinem Zitat steht.

      Aber, wie immer gibt es ein aber. Die Gutachten müssen klar ausdrücken, dass eine Verlängerung Sinn macht. Siehe auch bei Madita.

      Dazu kommt, dass auch eine generelle Aussage nicht geht, weil die Kassen völlig unterschiedlich reagieren. Manchmal geht alles völlig problemlos, manchmal ist der Medizinische Dienst nötig, manchmal wird abgelehnt.

      Es ist auch zu vermuten, dass bei dem steigenden Kostendruck und Problemen bei der Verteilung von Honoraren ein größerer Bewilligungsdruck bei Kassen (und damit auch bei niedergelassenen Therapeuten) entstehen wird.

      Allerdings entscheiden über den Antrag zur Kostenübernahme i.d.R. Gutachter, die extern sind. Also nicht zu den Kassen oder zum MDK gehören. Und da diese gewöhnlich im Zweifelsfalle für den Patienten entscheiden, ist das also auch nicht so problematisch. Jedoch ist dies auch ein Politikum, und da weiß man dann nie ...

      Antekast1
      Kann man eine berechtigte Hoffnung haben?
      NEIN! Denn das wäre ein Widerspruch in sich selbst.
      nochmal in ne ganz andere richtung: nach den 100 stunden, wenns einen ganz schlecht geht in der pause, kann man ja eine institutsambulanz aufsuchen, die rechnen das anders ab(da muss kein antrag gestellt werden usw)
      zb hatte ich ne bewilligte therapie, bin dann zwischendurch in die institutasambulanz gegangen und das wurde nicht von den stunden abgezogen, weil das dort anders abgerechnet wird.