Gedanken und Fragen...

      Gedanken und Fragen...

      Irgendwie will alles nicht so, wie ich. Ich komm mit dem ganzen Stress mit meiner Mutter etc. nicht mehr klar. Deswegen habe ich beschlossen, wegzuziehen. Einfach weit, weit weg, wo ich zur Ruhe kommen kann und mich endlich wieder um mein eigenes Leben kümmern kann. Jetzt ist ja die Situation so, dass ich momentan noch im Heim der Obdachlosenhilfe lebe und Hartz IV beziehe, was ja direkt ans Heim geht. Ich habe ein wenig recherchiert und gelesen, dass man nur mit einem wichtigen Grund umziehen darf. Würde die Arge den Stress und meine psychischen Probleme als Grund ansehen oder nicht? Den Umzug könnte ich vermutlich größtenteils selbst organisieren, da ich mit einer, die ebenfalls noch hier wohnt, zusammen umziehen würde und in deren Familie genug Leute bereit sind, mitzuhelfen und auch zu fahren etc.
      Wie sieht es da mit dem Anspruch auf die Erstausstattung aus? Ich habe durch den Wasserschaden bei meiner Mutter in der Wohnung bis auf eine Kommode und einen Schreibtisch keinerlei Möbel mehr, ein Bett besitze ich auch nicht, nur eine Matratze. Zwar würde ich einen Teil des Geldes von der Versicherungssumme erhalten, das reicht aber hinten und vorne nicht, um alles zu kaufen, was ich evtl. brauche. Beim Einzug wurde mir gesagt, dass ich mindestens ein halbes Jahr hierbleiben muss um Anspruch auf diese Leistung zu haben, doch da ging es auch noch darum, dass es vom LVB übernommen werden sollte, was jetzt hinfällig ist und es diese Leistung nur noch vom AA selbst gibt.
      Eigentlich sollte ich ja Bewerbungen schreiben und es wäre auch mit der Sozialarbeiterin abgesprochen, dass ich Psychologen raussuchen soll, wo man dann gemeinsam anruft um Termine zu machen etc.
      Wenn ich dies nun aber nicht tue sondern wegziehe, kann es gut sein, dass ich sofort rausgeworfen werde, da ich dann nicht mehr mit denen 'zusammeN*rb*ite', wie sie das genannt hat. Ich fühle mich aber nicht in der Lage, weiterhin in meiner Stadt zu bleiben, da ich dringend den Abstand zu meinem alten Leben und vor allem zu meiner Mutter brauche. Sonst kriege ich mein Leben nie mehr geregelt. Ich weiß im Moment nicht so wirklich, ob und wie das alles funktionieren soll/kann. Soll ich zuerst mit meiner Sachbearbeiterin von der Arge reden oder mit der Sozialarbeiterin oder einfach suchen und dann nachfragen? Ich bin total verwirrt und ratlos im Moment. Wäre schön, wenn jemand ein paar hilfreiche Tipps, Erfahrungen, Meinungen hätte...

      LG, die Nachteule
      Du willst noch leben irgendwann, doch wenn nicht heute wann denn dann?
      [Wolfsheim - Kein Zurück]
      -
      Was ist es, was ich mir wünsche? (Da ist nichts.)
      Was ist es denn, was ich erreichen will? (Rein gar nichts.)
      Wieso habe ich so etwas getan? (Um mich selber zu schützen.)
      Wozu das alles? (Ich bin so müde.)
      [Aus "Bronze" - Band 5]
      Hallo sleepness night,

      bringe der Arge deinen Grund vor. Ob diese ihn als wichtigen Grund ansieht weiß ich nicht, aber es ist gut möglich. Da du noch keine eigene Wohnung hattes würdest du Geld für eine Erstausstattung der Wohnung bekommen. Du könnstes auch ohne Erlaubnis wegziehen, dann bekommst du Hart4 nur noch als Darlehen und auch weniger als Hartz4 und die Erstausstattung der Wohnung wird nicht übernommen.

      Wenn du es dort nicht mehr aushältst, dann mach es der Arge klar. Du kannst auch zu einem Psychiater gehen und dir von diesem ein Gutachten geben lassen.

      Bevor du mit der Arge redest, kannst du gerne erst mit deinem Sozialarbeiter reden, denn der kennt sich in solchen Sachen i.d.R auch aus.

      Lg sadangel88

      sadangel88 schrieb:

      Du könnstes auch ohne Erlaubnis wegziehen, dann bekommst du Hart4 nur noch als Darlehen und auch weniger als Hartz4 und die Erstausstattung der Wohnung wird nicht übernommen.
      Woher hast du die Information, sadangel? Meines Wissens nach zahlen die dann Kaution, Umzug und Erstausstattung nicht, Miete (im angemessenen Rahmen) und den normalen Hartz IV Satz aber schon und das ohne dass man zurück zahlen muss.

      Was die Begründung angeht.. es gibt u25 die Regelung, dass ein Auszug von zu Hause genehmigt wird, wenn die psychische Belastung zu groß ist, allerdings darf man dann eigentlich auch nicht einfach irgendwo hin ziehen. (Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes, wie es im Grundgesetz steht, gibt es für Hartz IV Empfänger meines Wissens nach nicht. Obwohl es da steht.) Ob 'psychische Belastung' also ausreicht, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt und weg will.. keine Ahnung. Genehmigt und gezahlt wird aber in jedem Fall, wenn man woanders Arbeit oder Ausbildungsplatz hat.
      Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, allerdings zählen für die Gutachten von 'normalen' Psychiatern und Psychologen nicht, da müsstest du auf ein Gutachten durch deren medizinischen Dienst bestehen.
      @ Paula

      Ungenehmigte Nestflucht: keine Übernahme der Unterkunftskosten (§ 22 Abs. 2a SGB II); Absenkung der Regelleistung von 351€ auf 281€ (§20 Abs. 2a SGB II); keine Übernahme der Erstausstattung der Wohnung (§ 23 Abs.6 SGB II); keine Übernahme des Mietzuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II).

      Nach § 22 Abs. 2a S. 2 SGB II ist der SGB II Träger verpflichtet die Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn dem jungen Menschen aus schwer wiegenden sozialen Gründen nicht zugemutet werden kann, weiter bei den Eltern oder einem Elternteil zu leben; Maßstäbe für schwerwiegende Gründe sind z.B. wenn es eien Störung im Eltern-Kind-Verhältnis gibt, wo eine Besserung nicht zu erwarten ist. Letzten Endes ist es eine Ermessensfrage.

      Das mit dem Darlehen weiß ich net mehr. Ich dachte ich hätte das in diesem Zusammenhang gehört, bin aber nicht sicher.

      Lg
      Das mit der 'Nestflucht' ist klar (wobei ich auch da vorher noch nie gehört oder gelesen hätte, dass die einen auf der Straße stehen lassen, wenn man mit einem Mietvertrag beim Amt aufkreuzt, solang die Wohnung den Richtlinien entspricht), aber hier nicht das Problem, da Sleepless Night 1. nicht mehr zu Hause wohnt und 2. das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ich hatte das nur angeführt, weil mir Probleme mit den Eltern zumindest als Grund für einen _Aus_zug (allerdings halt nicht für einen Umzug) nur bei der U25 Regelung bekannt sind.
      Interessiert hätte mich das Darlehen, weil ich das noch nie gehört habe. Soweit ich weiß, muss man nur zurück zahlen, wenn man unrechtmäßig Leistungen bezogen hat.

      lg
      Naja, ein Problem gibt es trotzdem, da es eben nicht um einen Auszug von zu Hause geht (den sie auch mit über 25 begründen müsste), sondern um einen Umzug in eine andere Stadt und auch für den braucht man eine Begründung, die das Amt überzeugt. Ansonsten zahlen die eben zwar die Miete soweit ich weiß, aber weder Umzug, noch Kaution oder Erstausstattung. Und ob 'ich muss hier weg' ausreicht, so verständlich ich es finde, ist halt fraglich.