gesetzlicher betreuuer

      gesetzlicher betreuuer

      hallo
      ich brauche mal wieder einen Rat...
      Und zwar zur zeit habe ich eine Betreuung die mit mir alles regelt. Ich bin damit auch total zufrieden. Heute hatte ich einen Termin wieder da, die haben mir was vorgeschlagen das ich zusätzlich einen gesetzlichen betreuer haben könnte. Also neben der betreuung die ich jetzt schon habe. Ich bin total verunsichert, weil jetzt ist man schon volljährig und dann ein gesetzlicher betreuuer? das ist ja eigentlich dann so eine art vormund...
      die haben mir erklärt das man das für verschiedene bereiche auch nur machen kann, also nicht für alles... bin damit schon ziemlich was überfordert... nun meine frage, hat das einer von euch? seit ihr damit zu frieden? oder weiß jemand noch andere möglichkeiten? wie muss ich mir das vorstellen, klar die haben mir das erklärt, aber naja die waren ja selber nie in der situation und wie es theoretisch und praktisch ist, ist ja oftmals nun doch leider ein unterschied...

      liebe grüße
      svetlana


      :x:
      ein Kinderlachen aus H.E.R.Z.E.N. ist wertvoller als Gold und Silber
      ein trauriges Kind, ist das Spiegelbild der Umwelt in der das Kind lebt
      Kinder sind die Z.U.K.U.N.F.T. unserer Welt
      Hallo svetlana,

      meine Mutter war lange Zeit ehrenamtlich gesetzliche Betreuerin, deshalb kann ich dir ein bisschen was dazu sagen...

      Gesetzliche Betreuung ist schon so eine Art Vormund, sie wird auch oft über das Vormundschaftsgericht geregelt. Wenn du allerdings freiwillig dazu bereit bist, dass kann man das auch ohne das Gericht über die Betreuungsbehörde regeln, im Normalfall kann man auch, beispielsweise im hohen Alter, für den Fall das man beispielsweise dement wird einen späteren Betreuer bestimmen, der dann bestimmte Dinge für einen regeln soll.

      Und es ist auch so, dass es bestimmte Aufgabenkreise gibt, und der Betreuer auch nur die Aufgaben erfüllen darf, die in diesen Aufgabenkreisen erwähnt sind.
      Das sind meist eben Sachen wie Vermögenssorge (also alle Bankangelegenheiten regeln und sowas), Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge (also das du zum Arzt kommst wenn du was hast, dass du Medikamente bekommst wenn du sie brauchst etc.), Öffnen der Post, Aufenthaltsbestimmung, etc pp.

      Also eigentlich alles erdenkliche im Leben kann durch einen gesetzlichen Betreuer geregelt werden, immer eben je nachdem wie fit man selber noch ist diese Dinge zu machen.
      Sobald die gesetzliche Betreuung nicht mehr notwendig ist kann sie aufgehoben werden, oder wird eben, wenn sie beispielsweise für ein Jahr angeordnet ist, nach einem Jahr erneut überprüft ob sie nötig ist oder nicht.

      Ich hoffe ich konnte dir helfen,
      liebe Grüße,
      Dragonfly
      Von verrückten Leuten kann man eine Menge lernen.
      (Die Mitte der Welt - Andreas Steinhöfel)
      einzig wahres Zitrönchen
      & Chefin des Chi-Kreiselwurm-Verschwörungskommandos


      danke =)

      bin nur gerade etwas verunsichter, weil wer will denn schon sein aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben? weil ich will das auf gar keinen fall. kann mir das irgendwie nur für den bereich ämter und behörden gänge und so vorstellen, aber nicht mehr. ich habe so angst. und weil ich ja mir meinem papierkram überfordert bin. aber ich will ja nicht über mich bestimmen lassen. weil ich bin doch noch ein mensch der denken kann habe zwar probleme aber bin doch nicht ganz blämbläm.
      ich habe echt zu viele fragen im kopf gerade...
      ein Kinderlachen aus H.E.R.Z.E.N. ist wertvoller als Gold und Silber
      ein trauriges Kind, ist das Spiegelbild der Umwelt in der das Kind lebt
      Kinder sind die Z.U.K.U.N.F.T. unserer Welt
      Hey,
      Also ich habe mal ein Berufspraktikum bei so jemandem gemacht. Und da wurde mir das so erklärt, dass wenn die Betreuung freiweillig angeordnet wurde, kannst du sie auch jederzeit wieder auflösen.
      Und wenn du dich mit den Behördendingen überfordert fühlst, wäre es vielleicht wirklich hilfreich dafür einen Betreuer zu haben. Wenn du das wirklich nur dafür haben möchtest, wird das auch so festgelegt und dieser Betreuer kümmert sich ausschließlich darum.
      Die Aufenthaltsbestimmung wird meistens bei einer unfreiwilligen Betreung angeordnet und ist z.B. für alte und demente Leute gedacht oder Leute die stark psychotisch sind und zur Gefahr für sich oder andere werden, damit man eben dafür sorgen kann, dass sie an einen für sie geeigneten Platz kommen also z.B Altenheim oder Psychiatrie.
      Also wie gesagt villeicht könnte ein Betreuer für die Bereiche in denen du überfordert bist ja hilfreich sein.
      lg Carameli
      And I got lost in the nothingness inside of me
      (Linkin Park)