schweigepflicht - infos über dritte

      schweigepflicht - infos über dritte

      hallo,

      meine volljährige tochter ist grad in der klinik und will nichts mit mir zu tun haben. sie hat ihre ärzte meiner mutter (also ihrer oma) gegenüber der schweigepflich entbunden. ausgerechnet meiner mutter! mein verhältnis zu ihr ist nicht das beste.
      wie ist das: wenn meine tochter ihrer thera was über mich erzählt, zb. mein eßverhalten o. ä. was meinen gesundheitszustand betrifft, darf die das dann meiner mutter weiter erzählen? letzendlich sind das ja vertrauliche infos über dritte.
      oder muss ich die mal anrufen und sagen, dass ich nicht möchte, dass sie sachen über mich an meine mutter weiter gibt??
      danke für eure antworten.
      Dass mir der Hund das Liebste sei, sagst du oh, Mensch sei Sünde.
      Ein Hund bleibt dir im Sturme treu, ein Mensch nicht mal im Winde.
      (Franz von Assisi)
      Ganz sicher bin ich mir nicht. Der Therapeut wird sicher nichts weitergeben, was deine Person betrifft, sondern lediglich was die Person deiner Tochter betrifft. Denn meiner Einschätzung nach würde sonst der Tatbestand nach §203 StGB vorliegen.

      "Die Verfügungsgewalt über Geheimnisse, die nicht PatientInnen selbst sondern Dritte betreffen (z.B. die Tatsache des Alkoholabusus des Ehegatten) liegt alleine bei den Betroffenen – der Patient kann hier weder eine Schweigepflicht fordern, noch eine Entbindung von dieser erteilen. Jedoch ist die Tatsache der Mitteilung der Information durch PatientInnen geschützt, so daß im Ergebnis auch diese Geheimnisse vertraulich behandelt werden müssen" (
      schweigepflicht-online.de/Seite_Einfuehrung.htm)


      Lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „sadangel88“ ()