Die Psychiatrie verdreht ihr den Kopf.

      Die Psychiatrie verdreht ihr den Kopf.

      Hey ihr.
      Vielleicht hat ja jemand ein bisschen Erfahrung und Ahnung mit diesem Thema und könnte mir n bisschen helfen.

      Also es geht um meine größere Schwester und der Psychiatrie in der sie momentan wieder steckt. Sie ist fast 22, auf der Geschlossenen und 'nur' wegen einer momentanen Kriese da.
      Der erste Punkt den ich schon nicht verstehe ist, dass sie dort freiwillig hingeht und dann am laufenden Band mit so vielen Tabletten zugepumpt wird, dass sie nur noch den ganzen Tag schläft. Dann wird ihr unterstellt, dass sie die Tabletten ja gar nicht nehmen würde, obwohl sie die vor den Augen der Pfleger geschluckt hat.
      Wie gesagt, sie ist den ganzen Tag so müde, dass sie nur im Bett liegen und schlafen will. Dann sagen die Pfleger doch tatsächlich zu ihr, entweder sie bringt sich mehr ins Gruppenleben ein und sitzt öfters aufm Flur oder die würden ihr das Bett wegnehmen. 8|
      Sie ist seit einer Woche da und in der ganzen Zeit war die zuständige Therapeutin kein einziges Mal da.

      Abgesehen von ihren psychischen Probleme, hat sie z.zt auch physische. Sie wurde vor anderthalb Wochen am Fuß operiert und ihr wurde gesagt, dass ein Chirug letzten Freitag oder spätestens gestern darauf sehen soll. Ist es dann nicht Aufgabe des Personals der Psychiatrie einen Arzt dorthin zu beordern? Sie kann ja nicht raus oder sonstiges, ist ja auf der Geschlossenen. Und nun war heute ein Allgemeinmediziner da & hat ihr erklärt, dass etwas an ihrem Fuß abstirbt und sie doch bitte zu einem Gefäßchirugen müsste.

      Das ganze wummert mir schon ziemlich im Kopf rum, aber noch mehr Sorgen macht mir der Gedanke, dass sie ja irgendwie nichts dagegen tun kann.
      Natürlich verstehe ich, dass sie irgendwie zu ihrem eigenen Schutz dableiben muss. Aber sie will sich ja nichts schlimmeres antun! Das sagt sie selber immer wieder - und ich kenne meine Schwester ja nun mittlerweile 18 Jahre & weiß, dass sie zu dem steht was sie sagt & das auch so meint.
      Aber was ich halt einfach meine ist, wenn der Arzt sie drin behalten will, dann macht er das. Und ansonsten holt er sich einfach nen richterlichen Beschluss. Genau so wie mit den Tabletten.
      Ich kann nicht nachvollziehen, dass jemand der ja nun schon eindeutig volljährig ist so festgehalten werden kann..
      Sie will da raus, sie will nächsten Monat in ihre eigene Wohnung ziehen & sie hat einen Job zu verlieren.

      Kann man da denn gar nichts machen? Ich habe schon einmal überlegt, ob meine Eltern für sie die Vormundschaft beantragen können, obwohl sie schon volljährig ist. Gibt es so etwas? Und kann der Arzt dann trotzdem einen richterlichen Beschluss holen & sie drin behalten? Und wie sieht das mit den Tabletten aus? Sie ist ja ansonsten vollkommen klar im Kopf, will diese Tabletten ja eben nicht nehmen, damit sie nicht so zugedröhnt irgendwo liegt.

      Ich hoffe ihr könnt meine Sorgen und Gedanken irgendwie nachvollziehen, ich weiß es ist ziemlich wirr geworden..
      Über schnelle Antworten freue ich mich sehr !
      LG Hope
      Ich bin dieses kleine verrückte Mädchen,
      das losrennt, um das Leben zu umarmen.
      Das hinfällt, wieder aufsteht und mit zerrissenen Knien weiterläuft.
      Hallo,

      Sofern ich das richtig verstanden habe, ist deine Schwester da freiwillig hingegangen.
      Müsste sie dann nicht auch wieder freiwillig gehen können?
      Das ist mir irgendwie nicht ganz klar...

      LG Aviona
      If everything seems to be going against you,
      remember that the aeroplane takes off against the wind,
      not with it...
      (Henry Ford)

      ~~~~~~~~
      Ich versuche nach den Sternen zu greifen, doch das Universum expandiert....
      Hallo Hope346,

      Soweit ich weiß dürfen Pfleger oder Ärzte niemandem ohne einen wirklich aussagekräftigen Grund einfach so Medikamente geben, besonders wenn deine Schwester es überhaupt nicht will und es keinen Grund dazu gibt.
      Die Sache mit dem Fuß darf so eigentlich auch nicht ablaufen, denn es scheint ja doch etwas ernsteres zu sein und deine Schwester einfach so ohne dass sich das ein Fachmensch angesehen hat da rumliegen lassen dürfen die nicht, das wäre fast schon eine Art Körperverletzung glaube ich.
      Mit der Freiwilligkeit das ist so eine Sache. Ich war vor einer Woche selbst noch auf der Geschlossenen und wollte auch am nächsten Tag wieder gehen und obwohl ich freiwillig da war und 18 bin haben die Ärzte mich nicht gehen lassen. Als meine Mutter dann kam und sie überzeugen konnte, haben sie mich dann gehen lassen.
      Vielleicht sollten deine Eltern das auch mal versuchen, falls sie das noch nicht versucht haben.
      Die dürfen deine Schwester nur dann gegen ihren oder auch den Willen anderer da behalten, wenn es einen Grund gibt, wie zum Beispiel, dass sie der Meinung seien, sie sei noch eine Gefahr für sich selbst und andere. Und da du ja geschrieben hast, dass deine Schwester sagt, dass sie sich nichts antun möchte und das auch glaubwürdig ist ist das ja nicht der Fall.
      Am besten wäre es, wenn sich deine Schwester, du und vielleicht eine eurer Eltern mit dem Stations- oder Chefarzt unterhalten könntet um ein vernünftiges Gespräch zu führen, in dem deine Schwester dann auch von ihren Umzugsplänen erzählen kann und auch, dass ihr Job auf dem Spiel steht.

      Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen, falls du noch Fragen hast oder einfach reden willst, kannst du mir auch gerne eine PN schreiben!

      LG
      hopelessgirl94
      Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn sich etwas ändert, aber ich weiß, dass sich etwas ändern muss, damit es besser wird!
      Hallo,

      ich denke auch wenn sie glaubwürdig versichern kann das sie nicht eigen oder fremdgefährdet ist und sie sich selber eingewiesen hat sollte sie sich selbst entlassen können. EIn Spital kann viel aber nihct alles.
      Ich hab damals mich auch aus der Geshclossenen selbst ausweisen können,nach einem Psychatergespräch.

      Wenn das mit ihrem Fuß wirklich so shclimm ist betshet auch wirklich medizinischer Bedarf ....

      Kannst du nicht mit deinen Eltern reden ? Das man noch mal deutlich mit dem Spital redet?

      Alles Gute!
      Danke für eure Antworten!
      Das Ding ist meine Eltern haben schon sooo oft versucht mit dem Chefarzt zu reden. Er kennt meine Schester und ihre Krankheitsgeschichte ja nun auch schon seit Jahren. Genau deswegen verstehe ich das auch alles nicht..
      Und sie sagt auch dauernd, dass sie gehen will, aber das juckt ihn nicht. Selbst wenn sie freiwillig rein ist, das war nämlich auch mein erster Gedanke.
      Seine Antwort auf alles: "Dann hol ich mir hier eben n richterlichen Beschluss."
      Und dann dauert ihr Aufenthalt da nicht nur 3 oder 4 Wochen - sondern richtig lange.

      Abgesehen davon meinte er am Freitag noch zu ihr, er würde sie nach dem Wochenende direkt auf die Offene verlegen. Nun war er weder gestern noch heute da, morgen ist Feiertag & da wird er auch nicht auftauchen, das kann es doch irgendwie alles nicht sein..

      Naja, ich werde gleich mal mit meinen Eltern reden & schauen ob meine Schwester am Telefon nochmal was neues meinte.
      Und dann mal sehen..

      Danke nochmal :)
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      Was meine Eltern damals gemacht haben (ich hatte ein ähnliches Problem wie deine Schwester, freiwillig rein (also von meinen Eltern aus, aber da ich noch minderjährig war wars ja rechtlich gesehen freiwillig), danach richterlicher Beschluss, Medis bis zum Umfallen, den ganzen Tag nur geschlafen...): Die Patientenanwaltschaft eingeschaltet (weiß nicht ob es sowas in Deutschland gibt?). Da hats gereicht, dass meine Eltern den Ärzten gesagt haben dass sie mit der Patientenanwaltschaft in Verbindung stehen, da war ich eigentlich auch ruckzuck draußen.

      Außerdem ist es (zumindest in Österreich) so, bevor man gerichtlich untergebracht wird, kommt ein Sachverständiger und macht sich persönlich ein Bild von Sache, also führt ein Gespräch mit einem. Ohne dem gibt es keinen richterlichen Beschluss. Und wenn man dem glaubhaft versichern kann dass man keine Gefahr für sich oder andere ist, wird der der gerichtlichen Unterbringung nicht zustimmen (nehme ich zumindest an). Deine Schwester könnte es also drauf ankommen lassen und versuchen dem Sachverständigen die Lage zu schildern. Ich weiß nicht ob bei der Anhörung die Eltern dabei sein dürfen (bei Minderjährigen MÜSSEN die dabei sein), aber ich denke es wäre auf alle Fälle eine Hilfe, weil man bei so vielen Medis nicht mehr unbedingt klar im Kopf ist und da ist es bei wichtigen Gesprächen sicher gut jemanden, dem man vertraut, dabei zu haben. Ich jedenfalls hatte niemanden dabei, hab mich in die Enge getrieben gefühlt und war daher nicht sehr kooperativ und hatte auch meine Sinne nicht soweit beisammen dass ich kapiert habe um was es da eigentlich geht - und sowas ist in so einem Fall natürlich sehr ungünstig.

      Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
      LG wild_angel
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      Ich weis auch nicht konkret, wie das mit sowas wie Patientenanwaltschaft ist, aber in jedem Fall ist ein Anwalt hilfreich. Allein schon in Bezug der Verletzung der Fürsorgspflicht, wenn nichts wegen ihrem Fuß gemacht wird und nicht sie zum passenden Arzt gebracht wird oder der zu ihr kommt.
      Auch wegen so tollen Sprüchen wie "Dann hol ich mir hier eben n richterlichen Beschluss."

      Zu selbigem sei zu sagen, einen Menschen in Deutschland gegen seinen Willen irgendwo einzusperren ist verdammt knifflich und da reicht es nicht das man Arzt ist und bei einem Richter etwas behauptet. (Wäre ja erschreckend wenn Grundrechte auserkraft gesetzt werden nur weil jemand Arzt ist und etwas sagt.)

      Das selbst entlassen ist so eine Sache.. Wenn man sich freiwillg einweisen lässt, übergibt man die Fürsorgspflicht an das Krankenhaus, weshalb man nicht einfach gehen kann. Denn könnte man einfach gehen und würde sich dann was an tun, würde das auf das Krankenhaus zurückfallen..

      Statt Vormundschaft wäre mein Rat eher ein Rechtsbeistand für deine Schwester/im Interesse deiner Schwester. (Was ähnlich viel bzw mehr wert ist als die Vormundschaft)
      Ansonsten wäre noch die Frage ob ihr schon einmal bei der Krankenhausverwaltung wart. Vorallem da ja von Anfang an klar war
      Mein Rat wäre auf jedenfall bei der Sache einen Rechtsbeistand aufzusuchen (bzw sich darauf vorzubereiten) und/oder sich auch an die Krankenhausverwaltung zu richten. Denn wenn wirklich dem Personal mitgeteilt wurde das es den Eingriff gab und eben ein Chirurg sich das bis dahin ansehen sollte, dann wäre die Verwaltung da ein Ansprechpartner. (Da diese ja im Folgenden juristisch Belangt werden kann wenn durch diesen "Fehler" und die Unterlassung Schäden entstehen.)

      Ein anderer Gedanke wäre (ich weis nicht ob das bei Psychiatrien geht) bei herkömmlichen Krankenhäusern kann man ja zB das Krankenhaus wechseln, ggf. geht soetwas ja auch bei Psychiatrien.. Bin mir da aber nicht so sicher..

      Liebe Grüße
      Neph
      Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Krankheit, sondern mit dem Körper, so wie er ist, Lebensfreude zu haben.

      Dr. med. Eckart von Hirschhausen
      Ich habe gute Nachrichten! Nächste Woche wird sie entlassen. Sie soll sich dann noch einmal ne Woche krank schreiben lassen und dann ganz regulär zur Arbeit gehen und der geplante Umzug zum 01.11 wird auch stattfinden.
      Ich habe keine Ahnung was den Chefarzt hat seine Meinung ändern lassen - aber das ist mir grade auch egal ;)

      Danke noch einmal für eure Antworten & Tipps :)
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      Das hinfällt, wieder aufsteht und mit zerrissenen Knien weiterläuft.
      Grundsätzlich gilt wer nicht von einem Gericht als volljährige, geschäftsfähige Person Unmündig gesprochen wird, gilt vom Gesetzgeber als zurechnungsfähige Person. Das heißt, wenn man als zurechnungsfähige Person erachtet wird und sich in freien Stücken in ein Sanatorium begibt, gilt der Grundsatz, dass das Einverständnis der betreffenden Person also der Patientin gilt. Möchte sie keine Medikation so, darf sie nicht gezwungen werden Medikamente ein zu nehmen. Möchte sie das Sanatorium verlassen so darf sie keinen weiteren Tag gegen ihren Willen dort verbleiben. Anspruch auf reguläre medizinische Vorsorge besteht grundsätzlich und muss auch geachtet werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht der Sanatorien für psychisch Erkrankte bei physischen Problem ein allgemein Mediziner oder einen Facharzt zu konsultieren. Würde dies nicht geschehen wäre es ein Straftatbestand der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich der Körperverletzung.

      Falls euch der nächste Aufenthalt in einem Sanatorium zu schaffen machen sollte, ich hoffe zwar nicht, jedoch ist es und bleibt es ein harter Weg, den man gehen muss...

      Liebe Grüße und alles Gute für dich und deine Schwester Engel
      Wie ein Phönix werde ich aus der Asche auferstehen... denn man muss tausend mal fallen um aufrecht stehen zu können
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