Hallo liebes Forum,
ich habe mich gerade etwas aufgeregt und konnte nur noch mit dem Kopf schütteln, als ich das eben gehört habe.
Ich hoffe, das ist nicht zu off-topic...
Folgende Situation:
Ein Bekannter von mir ist zur Zeit arbeitsunfähig bei der ARGE gemeldet, weil er psychische Probleme hat.
Sie haben ihn mit dem Auto fahren sehen und ihn daraufhin beim Straßenverkehrsamt gemeldet, mit der Begründung, wenn man nicht arbeiten kann, weil man psychisch krank ist, kann man auch keinen PKW führen und sie wisen ja schließlich auch nicht, inwiefern er probleme hat und ob er Medikamente nimmt, die ihn beeinträchtigen könnten.
Dann bekam er heute einen Brief vom Straßenverkehrsamt und ist sofort dort vorstellig geworden.
Er hat eine Frist gesetzt bekommen und muss nun einen Gutachter aufsuchen, damit klar gestellt werden kann, ob er dazu in der Lage ist Auto zu fahren, eine Bescheinigung der behandelnden Institution reiche nicht aus.
Für dieses Gutachten müsse er die Kosten selbst tragen, diese liegen zwischen 250-800 Euro.
Ich stelle mir nun die Frage, darf die ARGE solche vertraulichen Informationen einfach an Dritte weiterleiten?
Natürlich ist es irgendwo richtig, das man die Fahrfähigkeit überprüft, er könnte ja sonst reintheoretisch eine Gefährdung für sich und andere im Straßenverkehr sein, das sehe ich ein.
Aber so ganz ohne Anhaltspunkt, nur weil er krank geschrieben ist?
Wo soll das hinführen? Will man jetzt jeden psychischkranken Autofahrer überprüfen und ihm das auch noch in Rechnung stellen?
Also ich finde, das geht irgendwie zu weit, denn das ist meiner Meinung nach Diskriminierung!
Doch die Frage ist, wie kann man sich gegen sowas wehren?
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Hat jemand von euch sowas auch schon mal erlebt?
Wie würdet ihr damit umgehen?
vielen Dank fürs lesen
liebe Grüße, schwertlilie
ich habe mich gerade etwas aufgeregt und konnte nur noch mit dem Kopf schütteln, als ich das eben gehört habe.
Ich hoffe, das ist nicht zu off-topic...
Folgende Situation:
Ein Bekannter von mir ist zur Zeit arbeitsunfähig bei der ARGE gemeldet, weil er psychische Probleme hat.
Sie haben ihn mit dem Auto fahren sehen und ihn daraufhin beim Straßenverkehrsamt gemeldet, mit der Begründung, wenn man nicht arbeiten kann, weil man psychisch krank ist, kann man auch keinen PKW führen und sie wisen ja schließlich auch nicht, inwiefern er probleme hat und ob er Medikamente nimmt, die ihn beeinträchtigen könnten.
Dann bekam er heute einen Brief vom Straßenverkehrsamt und ist sofort dort vorstellig geworden.
Er hat eine Frist gesetzt bekommen und muss nun einen Gutachter aufsuchen, damit klar gestellt werden kann, ob er dazu in der Lage ist Auto zu fahren, eine Bescheinigung der behandelnden Institution reiche nicht aus.
Für dieses Gutachten müsse er die Kosten selbst tragen, diese liegen zwischen 250-800 Euro.
Ich stelle mir nun die Frage, darf die ARGE solche vertraulichen Informationen einfach an Dritte weiterleiten?
Natürlich ist es irgendwo richtig, das man die Fahrfähigkeit überprüft, er könnte ja sonst reintheoretisch eine Gefährdung für sich und andere im Straßenverkehr sein, das sehe ich ein.
Aber so ganz ohne Anhaltspunkt, nur weil er krank geschrieben ist?
Wo soll das hinführen? Will man jetzt jeden psychischkranken Autofahrer überprüfen und ihm das auch noch in Rechnung stellen?
Also ich finde, das geht irgendwie zu weit, denn das ist meiner Meinung nach Diskriminierung!
Doch die Frage ist, wie kann man sich gegen sowas wehren?
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Hat jemand von euch sowas auch schon mal erlebt?
Wie würdet ihr damit umgehen?
vielen Dank fürs lesen
liebe Grüße, schwertlilie