Wie lange dauert Krisenintervention?

      Wie lange dauert Krisenintervention?

      Hallo liebes Forum

      ich weiß, dass die Länge einer Krisenintervention idR davon abhängt wie stabil man ist.
      Wenn man allerdings mit richterlichem Beschluss dort ist, wie lange geht das dann in der Regel (also für wie lange stellen sie den Beschluss vorerst aus)?
      Bzw geben Kliniken manchmal auch vor, dass man so und so viele Tage dort bleiben muss?
      Bzw wann wird ein Zustand nicht mehr als Bedrohlich angesehen (auch wenn man freiwillig dort ist)? (Also kriterien usw)

      Fragen über Fragen. Ich habe in der SuFu nichts gefunden (wenn ich nicht zu blöd dazu war) und erhoffe mir nun evtl ein Paar Antworten.

      lg
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      Hallo ForgetMe,

      ForgetMe schrieb:

      Wenn man allerdings mit richterlichem Beschluss dort ist, wie lange geht das dann in der Regel (also für wie lange stellen sie den Beschluss vorerst aus)?

      Wenn er Beschluss mal steht, kommt nach einer gewissen Zeit (ich glaube bei mir wars damals ein oder 2 Wochen, kann mich aber nicht mehr erinnern und finde in den Unterlagen auch nichts :rolleyes: ) ein Sachverständiger vom zuständigen Bezirksgericht vorbei (zumindest ist das in Österreich so) , redet mit einem, und hebt die Unterbringung auf oder verlängert sie, und nach demselben Zeitraum findet wieder eine Verhandlung statt.

      Grundsätzlich würde ich dir aber raten, lieber alles freiwillig mitzumachen (oder zumindest sagen dass man mitmacht), weil mir Gerichtsbeschluss in der Psychiatrie ist das eine sehr unschöne Sache.

      Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, aber da findet sich bestimmt noch wer.

      LG, wild_angel
      If everything seems to be going against you,
      remember that the aeroplane takes off against the wind,
      not with it...
      (Henry Ford)

      ~~~~~~~~
      Ich versuche nach den Sternen zu greifen, doch das Universum expandiert....
      hallo wild_angel

      danke für deine antwort. ich denke mal, dass das in deutschland genauso abläuft.

      ja bin mal gespannt ob noch wer antwortet =)

      lg
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      Hallöchen,

      aus dem Stationsalltag einer KJP weiß ich nur, dass der Beschluss (bei Minderjährigen meist nach § 1631) individuell unterschiedlich lange ausgestellt worden war. Jedoch kam, wie bereits beschrieben, in einem recht kruzen Zeitraum (meist <1Woche) ein Richter vorbei, um den Beschluss zu überprüfen. Bei Volljährigen läuft das sicher etwas anders (nach PSychKG?), aber sicherlich nicht grundlegend verschieden.

      Grüße,
      kibalta
      Hallo kibalte danke für deine Antwort!

      Weißt du ob das dann ein wirklicher sachverständiger ist oder jemand, der die Psychologen befragt?

      viele grüße
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      Bei uns war es in der Tat ein Richter, der den Patienten und die Behandelnden befragt hat. Aber wie gesagt, da es um Minderjährige ging, war die Rechtsgrundlage wohl etwas anders.
      Frag' doch einfach an entsprechender Stelle nach (behandelnder Arzt/Psychologe), wenn es um dich selbst geht. Auskunft über solche Informationen ist das Mindeste, was einem zusteht; eigentlich sollte man diese auch nicht erst auf Nachfrage erhalten, sondern ohnehin mitgeteilt bekommen.
      Hallo,

      Also ich würde dir raten es nicht auf sowas ankommen zu lassen. Ich kenne es so, dass ein Richter kommt nachdem der zuständige Arzt beim Gericht einen Antrag gestellt hat und der ist individuell von der Länge. Dort wo ich war, ist das meistens so zwischen 4 bis 8 Wochen gewesen und maximal das längste was ich erlebt hatte war ein Jahr ...insgesamt mit dem Hinweis wenn es früher besser ist, geht es den Beschluss aufzuheben, aber in der Praxis habe ich das so nie erlebt. Ob das an dieser Klinik lag weiß ich nicht.
      Wenn die Zeit um war, haben die Ärzte wenn nötig einen erneuten Antrag gestellt, falls der Patient gegen einen längeren Aufenthalt war und es kam erneut ein Richter um diesen Antrag zu prüfen.

      Vielleicht hat es dir etwas geholfen....Das sind nur meine Erfahrungen, die sicher keine allgemeine Gültigkeit besitzen!

      Lg
      -L'essentiel, nous ne savons pas le prévoir- Das, worauf es im Leben ankommt, können wir nicht voraus berechnen. -Antoine de Saint Exupéry-

      Hallo,

      bei mir war es immer so, dass der Beschluß 8 Wochen ging. Wenn ich dayor aber schon stabil genug war, konnte der Beschluß aufgehoben werden oder dementsprechend verlängert werden. Bei mir kam auch immer immer ein Richter (Verfahrendsbeistand) und hat für mich vor Gericht ausgesagt. Hat leider nie etwas gebracht, aber es hat gut getan, jemanden auf "seiner Seite" zu haben. Außerdem hat er mir geholfen die negative Zustände in der Klinik zu verringern.

      Du kannst gehen, sobald du nicht mehr als selbstgefährdend/fremdgefährdend angesehen wirst, oder (aber auch nur mit viel Glück) können dich deine Eltern gegen Ärztlichen Rat da rausholen. (Bei u. 18, ü. 18 kenne ich mich nicht aus)

      Bei mir und auch bei vielen anderen, hat auch freiwillig reingehen nichts gebracht. Wenn ich gesagt habe, dass ich gerne gehen möchte, haben sie mir mit Beschluß gedroht und so bin ich genau so lange drinnen geblieben, wie ohne.

      Hoffe, ich konnte dir helfen!

      Liebe Grüße
      Hey,

      ich war nie auf Beschluss in der Klinik, weiß aber dass du als Jugendlicher einen Verfahrensbeistand erhältst, mit dem du alles besprechen kannst. Ich kann dir nur raten, mitzuarbeiten, erstens weil der Beschluss dann nicht so lange geht und zweitens tust du dir selbst damit einen großen Gefallen.

      Bist du freiwillig in der Klinilk und Ü18, hast du jedoch den entscheidenden Vorteil, dass du gegen ärztlichen Rat jederzeit entlassen werden kannst. Das habe ich auch mal in Anspruch genommen, als ich mich stabil fühlte und nur noch raus wollte. Allerdings war die Entlassung nur gegen ärztlichen Rat aufgrund der späten Uhrzeit. Die Ärztin hat mich ebenfalls für stabil gehalten und konnte nachvollziehen, dass meine dummen Sprüche, aufgrund denen mein Aufenthalt verlängert wurde, nur im Affekt gesagt wurdne. Das war nicht so gemeint wie es rüber kam.

      Grundsätzlich wäre ich aber sehr vorsichtig, was du sagst und wie du es sagst. Ich habe das Problem, wenn ich wütend bin, dass ich rede, wie mir die Schnauze gewachsen ist und in so einem Fall kann man auch aus einer Klinik rausfliegen, was wirklich äußerst unangenehm ist. Danach wird man nämlich oft als "therapieresistent" abgestempelt".

      Soweit von mir.

      Gruß
      Hope.
      Der wichtigste Mensch in Deinem Leben....


      ... bist immer Du selbst.

      Hope. schrieb:

      Bist du freiwillig in der Klinilk und Ü18, hast du jedoch den entscheidenden Vorteil, dass du gegen ärztlichen Rat jederzeit entlassen werden kannst.
      das stimmt so nicht. Die Ärzte können dich auch gegen deinen Willen dabehalten, wenn sie dich für zu instabil (Suizidgefärdet/...) halten.
      Entweder sie sagen dir "entweder du bleibst freiwillig da (bis wir sagen dass du gehen kannst" oder sie machen dir gleich einen Beschluss. Also auch wenn du freiwillig zur Krisenintervention gehst und dann nachn paar Tagen dich für stabil genug hälst und gehen willst, können die Ärzte trotzdem einen Beschluss erwirken. Dass du freiwillig in die Klinik gekommen bist, ursprünglich, spielt dann keine Rolle.
      the only way to get rid of a temptation is to yield it
      Dass du freiwillig in die Klinik gekommen bist, ursprünglich, spielt dann keine Rolle.
      Ich denke, dass kommt darauf an. Dass man freiwillig da ist, bedeutete ja, dass man einsieht, dass es alleine nicht geht. Und jemanden, der zumindest schonmal eine Krankheitseinsicht hat, hält man oft (meiner Meinung nach zu Recht) auch für absprachefähiger. Und jemand, der absprachefähig ist, kann man auch eher entlassen, wenn eine weitere Behandlung sichergestellt ist.
      Der Richter MUSS (lt. Gesetz) mit dir persönlich sprechen.
      Aber lass es -auch wenns schon viele erwähnt haben- nicht drauf ankommen
      Aber mit beschluss ist das dann mehr als "nur " krisenintervention?!
      Hm, mein beschluss war 6 wochen als ich einen hatte, ist der richter aber nachher nicht nochmal gekommen
      Ist das vlt nur wenn der verlängert werden soll?