Paragraph 35a hat jemand

      Paragraph 35a hat jemand

      Hallo Leute,

      Ich soll demnächst in eine TWG ziehen.

      Und für die Aufnahme in dieser muss ich anscheinend unter den Paragraph 35a fallen... kennt sich mit dem irgendjemand aus. Ich habe ganz und gar den Durchblick verloren.

      LG mel
      Auch wenn mich keiner hier versteht.
      Das hier ist mein Weg - den ich jetzt geh.
      Lumaraa, Abschiedslied
      Hallo,

      grundsätzlich erstmal die Frage: Hast Du für den geplanten Einzug dort einen Ansprechpartner? Dann würde ich auf jedenfall dort alles klären. Eine stichhaltige Beratung in juristischen Dingen können wir hier nämlich nicht leisten. Am sichersten ist es daher, wenn man direkt mit denen spricht, die sich damit auskennen und mit denen man sozusagen zusammen arbeitet.
      Ansonsten noch der Tipp, dass man bei Fragen nach einem bestimmten Paragraphen auch sagen sollte, in welchem Gesetzbuch der steht, denn es gibt da dutzende und eine einzelne Zahl sagt da nicht viel aus.


      Grüße
      klirr
      Hallo,

      meinst du den Pragraph 35a aus dem Kinderjugendhilfegesetz?
      Also der Paragraph 35 a ist ein ganz toller Paragraph - finde ich zumindest- denn es geht um Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung, also um solche die eine psychische Erkrankung haben. Dieser Paragraph besagt, das Kinder die psychische Probleme haben vorrangig "Hilfen zur Erziehung" bekommen. Das wiederum heißt, das Kinder und Jugendliche nicht in eine Klinik "abgeschoben" werden sollen, sondern das diese Kinder ganz regulär in Wohngruppen mitaufzunehmen sind.¹

      Für eine TWG braucht es den Paragraph 35 a, damit man in eine Wohngruppe kommst, die zwar reguär Hilfen zur Erziehung (so heißt das wenn man zB in eine Wohngruppe geht) bietet, aber wo das Personal eben fachgeschulter für Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen ist.

      Sprich: Damit man optimal versorgt werden kann, braucht es diesen Paragraphenzusatz, denn dann hat man die "amtliche Berechtigung" für eine TWG wo die Mitarbeiter um seelische Probleme wissen und dafür auch zusatzausgebildet sind.

      Ich weiß das liest sich alles schrecklich kompliziert, bei Fragen zu dem Paragraphen schick mir gerne eine PN, ich kann das dann näher erläutern ;)


      ¹ dieser Artikel ist historisch besonders, da bis 1990 es diesen Artikel nicht gab und man Kinder und Jugendliche nur in KLiniken untergebracht hatte, da man zwar vom Erziehungsverständnis zwar etwas weiter war, aber noch nicht vom Gesetzt.


      EDIT: Was ich geschrieben habe ist die reine Paragraphenbeschreibung. Klirr hat was gutes angesprochen, was cih verhgessen hab: Nämlich das du natürlich die fragen kannst die dihc grade betreuen, denn die können das ganz individuell für dich erklären, cih kann ja nur das Gesetzt an sich erläutern ;)
      Sorry dass ich das nicht dazu geschrieben habe... und danke für eure antworten.

      Das Ding ist einfach dass ich davor Angst hab dann für mein ganzes Leben als " krank" abgestempelt zu sein.

      LG mel
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