ärztliche schweigepflicht

    ärztliche schweigepflicht

    ich wusst nich ganz wo ich das einordnen soll..
    also ich hab 2 fragen

    ich muss am dienstag zu soner ärztlichen untersuchung für meine lehrstelle.

    und ich wollt 1. wissen was da nun genau untersucht wird bzw
    muss man sich dort doch so ausziehen das n*rb*n sichtbar sind? also oberkörper frei..oder bleibt man komplett angezogen? die untersuchen da ja glaube die wirbelsäule mit..ich hab keine ahnung..

    und die zweite frage..falls er die n*rb*n sehen sollte..ein arzt hat doch schweigepflicht.. ich bin allerdings noch keine 18..hat der arzt trotzdem die pflicht meine eltern nicht zu informieren oder muss er bis ich noch keine 18 bin dies tun?
    denn die ausrede "die katze wars" kann man nicht mehr abkaufen..

    würd mich freuen wenn jemand eine antwort hat..

    danke schonmal,
    six