Hallo ihr!
Möchte euch gerne etwas fragen. Weiß jemand, ob es möglich ist, zu einem Insassen in der geschlossenen Psychiatrie Briefkontakt aufzunehmen? Die betroffene Person befindet sich nun seit 3 Jahren in Unterbringung nach § 63 StGB:
§ 63 StGB:
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Ich würde gern wissen, ob dies grundsätzlich möglich ist, denn in der JVA kann man ja auch mit den Insassen Briefkontakt führen. Freilich ist das noch was anderes.
Freue mich über Antworten.
Möchte euch gerne etwas fragen. Weiß jemand, ob es möglich ist, zu einem Insassen in der geschlossenen Psychiatrie Briefkontakt aufzunehmen? Die betroffene Person befindet sich nun seit 3 Jahren in Unterbringung nach § 63 StGB:
§ 63 StGB:
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Ich würde gern wissen, ob dies grundsätzlich möglich ist, denn in der JVA kann man ja auch mit den Insassen Briefkontakt führen. Freilich ist das noch was anderes.
Freue mich über Antworten.
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