Schweigepflicht*trigger?*

      Schweigepflicht*trigger?*

      Ich entschuldige mich schon mal im vorraus dafür, dass es dieses Thema schon so oft gab und ich trotz Nachlesen in Threads und i-net noch mal nachfrage: Also SORRY, und Danke euch :D


      Ich bin minderjährig, mach eine Ambulante Therapie in einer Kinder und Jugend Psychiatrie (klar, bei einer Ärztin) aufgrund von PTSD. Clean seid über einem Jahr!!

      Ich wurde in Alter zwischen 7 und 9 Jahren von meinem vater m*ssbr**cht. Ich möchte jetzt gerne mit ihr darüber sperchen, sie weiß schon von seinem Alkoholproblem und dass er mcih geschlagen hat...

      Als ich mit dem SVV aufgehört habe, kam das irgendwann noch mal zur Sprache und ich bat erneut darum, das im Elterngesrpräch nicht zu erwähnen. (meine Eltern wissen bis heute ncihts davon) Sie anwortete, dass sie das macht unter der Bedingung, dass ich es nicht heimlich mach und bescheid sage, wenn der Druck zu groß wird....

      Wenn ich jetzt über den M*ssbr**ch spreche, muss sie dann nicht handeln?
      Ich bin noch nicht bereit, mit meiner Mutter (die selber Therapeutin ist :rolleyes:) darüber zu reden, cih hab unterstützung, aber ich wone eben zu Hause mit einem Alki als Dad...


      Ist sich da jemand ganz sicheroder hat Erfahrung damit gemacht???

      Alles Liebe,

      Mondsüchtig
      Dance like nobody's watching.
      Love like you've never been hurt.
      Sing like nobody's listening.
      and live like it's heaven on earth!
      (Mark Twain)
      Einfache Antwort: Sie kann, aber sie muß nicht.

      Da du minderjährig bist hat sie zwar gegenüber deiner Mutter eine Offenbarungsbefugnis, aber keine Offenbarungspflicht. Die hätte sie nur wenn anzunehmen ist das Vater "rückfällig" wird.