Ich möchte menen Nachnamen ändern (Familienname)

      Ich möchte menen Nachnamen ändern (Familienname)

      Ich setz das mal kurz hier rein.

      Also ich bin Scheidungskind und lebe bei meinem Stiefvater (mein richtiger Vater :] ) und meiner Mutter, schon seit ich ein kleines Kind bin.

      Meine Mutter hat den Nachnamen meines Stiefvaters angenommen, ich nicht, ich trage nachwievor den Nachnamen meines Erzeugers.

      Ich möchte aber auch jetzt den Familiennamen meiner Mutter (also den Nachnamen den sie angenommen hat als sie meinen Stiefvater geheiratet hat) annehmen.

      Kennt sich einer damit aus? Bei welchem Amt regel ich sowas und wo kann ich mich da informieren?

      Wer hat sowas schon hinter sich und kann mir den Ablauf erklären?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Sourcecode“ ()

      Hi,

      ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und da war es so:
      Als sich meine Eltern haben scheiden lassen, konnte ich - ebenso wie meine Mutter - wählen, welchen Namen ich annehmen möchte: Den Mutternamen meiner Mutter ;) oder ob ich den meines Vaters behalte, den ich schon mein Leben lang hatte.

      In deinem Fall dürfte es komplizierter sein, da der Mann deiner Mutter dich ja nicht adoptiert hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Und vermutlich hat auch dein Erzeuger und deine Mutter das gemeinsame Sorgerecht, oder?
      Denn wenn das Sorgerecht nur deine Mutter (bzw auch ihr Mann) hat, dann sollte es möglich sein, da du mit deinem Erzeuger nichts mehr zu tun hast und so beantragen kannst, den jetzigen Familiennamen deiner Mutter zu übernehmen, da das nun deine Familie ist und der Nachname deines Erzeugers dich nur belastet.

      Hab zumindest mal gehört, dass es so gehen soll.
      Hoffe, ich konnte helfen.
      LG, Bine


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      RE: Ich möchte menen Nachnamen ändern (Familienname)

      hey... ich hab grad mal ein bisschen gegooglet..
      "Namenswechsel
      Wenn die Eltern einer Patchworkfamilie heiraten, einigen sie sich normalerweise auf einen Familiennamen. Wenn beide Partner Kinder mit in die neue Beziehung bringen, behalten die Kinder jeweils ihre früheren Familiennamen. Das heißt, Eltern und ein Teil der Kinder haben den neuen Familiennamen, die Kinder des Partners, der einen neuen Nachnamen angenommen hat, behalten ihren alten Familiennamen.

      Wenn Expartner oder Expartnerin zustimmen, könnten auch diese Kinder den neuen Familiennamen annehmen.

      Falls der oder die EX dabei nicht mitspielen, könnte diese Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch. Das Kind mit dem "falschen" Nachnamen müsste beispielsweise unter erheblichen psychischen Störungen leiden, weil es nicht den neuen Familiennamen tragen darf."

      "Namensänderungen für Kinder

      * Namenserteilungen durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
      * Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
      * Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)"

      Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde/Stadt/Samtgemeinde

      hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
      ...Where is my mind...
      Hi,

      Ich kenne ein Beispiel aus meiner Familie.
      Meine Cousine ist ein uneheliches Kind. Sie und ihre Mutter hatten beide den Ursprünglichen Mädchennamen.
      Nun hat die Mutter geheiratet und den Namen des Mannes angenommen. Die Tochter hat dann, als sie 16 wurde auch den neuen Namen angenommen. Anscheinend wäre es vorher schwieriger gewesen.
      Falls es dir hilft, könnte ich da mal nachfragen, wie das ging (falls hier sonst keiner eine genaue Antwort geben kann).

      Grüße
      Rangarig
      Bei einer Freundin von mir, war es ähnlich, fällt mir grad ein :rolleyes:

      Ihre Mutter hat zwei Kinder mit in die Beziehung zu ihrem Vater gebracht, die haben den Namen der Mutter (z.B. Schmidt)
      Ihr Vater hat seinen Namen behalten. (z.B. Heizung)
      Meine Freundin ist das Kind ihrer Mutter und eben ihres Vater, daher hat sie einen Doppelnamen. (nach Bsp: Heizung-Schmidt)

      Dazu sollte man erwähnen, dass ihre Eltern nicht verheiratet sind.


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      Hei Sourcecode,

      das dürfte bei dir ein bisschen schwieriger sein, denn du bist ja schon volljährig. Somit fallen für dich schon mal die Möglichkeit einer Adoption weg, und somit die einfachste Möglichkeit, deinen Namen zu ändern.

      Da du mit dem "Stiefvater" allerdings nicht verwandt bist, gehe ich mal davon aus, dass es ein echter Aufwand wird, das dahingehend zu ändern. Allerdings kann man seitens der Behörden (mit einem reichlich aufwendigem Prüfverfahren) zustimmen, dass du überhaupt deinen Namen ändern darfst.

      Allerdings - diese Einschränkung bekam ich bei persönlichen Recherschen zu hören - ist es "von Amts wegen zu vermeiden, relevante Familiennamen anzunehmen, um einer Vortäuschung nicht exitstender Familienverhältnisse vorzugreifen"

      Himmel, so gekürzte Wortlaut aus dem Fax, was sie mir vor 3 Monaten geschickt haben.
      In dem Falle ging es allerdings um eine Änderung meines Nachnamens aufgrund der Kinder mit dem anderen Nachnamen, damit der Papa genauso heisst wie das Kind.

      Vielleicht hast du Glück, andere Umstände, anderer Entscheid. Denke allerdings, du wirst bei unserem Amtsschimmel auf Taube Ohren stossen.

      Meine Idee zur Namensänderung war allerdings (OK, andere Vorzeichen) einfach zu Heiraten, den neuen Namen anzunehmen und endlich hab ich nix mehr mit der alten Familie zu tun. Das wäre mir dann sogar die spätere Scheidung wert gewesen.

      LG
      Erstmal danke.

      Nein meine Mutter hatte das alleinige Sorgerecht für mich (ich bin 22, nicht minderjährig ;) )

      Zu meinem Erzeuger hab ich den Kontakt mit 12 abgebrochen und will da auch keinen Kontakt mehr, mein Vater (stiefvater is für mich mein richtiger vater :]) Mutter, Oma und ich leben alle unter einem Dach (Generationshaus)

      Vortäuschen von Familienverhältnissen, diesen Vorwurf kann ich einfach entkräften da wir in einem großen Haus wohnen und unsere Oma auchnoch bei uns wohnt und zur Not habe ich locker noch zich Zeugen die das bezeugen können das wir so leben und so miteinander umgehen.

      Was genau muss ich denn da machen Silent Tears? Was verlangen die genau, in Beamtendeutsch was ich denen vorlegen muss bez. beantragen muss?

      Und ist der Hinweis das das das Standesamt regelt korrekt?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Sourcecode“ ()

      soweit ich weiß ist das, wie silent-tears schon sagte, bei minderjährigen einfacher.

      _generell_ ist das ganze aber auch so möglich, zumal du ja quasi noch bei deiner mutter lebst, keinen kontakt zu deinem erzeuger hast und dich ihr somit emotional eher zugehörig fühlst, sollte das eigentlich auch heute noch machbar sein.

      bei minderjährigen geht das übrigens auch problemlos ohne adoption - nur bei welchem amt weiß ich leider auch nicht. vielleicht mal beim einwohnermeldeamt anfragen? gegebenenfalls leiten die dich dann weiter, afaik.

      tng

      *edit*

      ich würde die familiensituation grob zusammenfassen, also auch die klage wegen unterhalt etc nicht aussparen und versuchen, den zeitpunkt der namensänderung mit der schwierigkeit der situation zu erklären, sprich dazu sagen dass du dich nach vollendung der pubertät rückwirkend deinem stiefvater und deiner mutter als familie verbunden fühlst, die verbindung zu deinem vater endgültig abbrechen und auch nicht mit dieser altlast weiterleben möchtest, eventuell auch den hinweis der psychischen belastung, scheidungskind blablub, am rande einbringen, um die dringlichkeit zu unterstreichen.

      kann dir nur noch anbieten, dass du da schriftlich was zusammenstellst und ich das mal überarbeite, sprachlich bzw ins beamtendeutsch übersetze *g* wenn dir das helfen würde. das ganze dann an ein übergeordnetes amt, bzw da anrufen und fragen wohin das genau muss.

      jetzt aber *abschick*
      Je größer der Dachschaden desto schöner der Ausblick in den Himmel...*[SIZE=7]pw auf anfrage, pn
      [/SIZE]
      So viel kaputt, aber so vieles nicht,
      Jede der Scherben spiegelt das Licht,
      So viel kaputt, aber zwischen der Glut
      zwischen Asche und Trümmern - war irgendwas gut

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „sangui“ ()

      Hei Sourcecode:

      zuerst einmal: Ja, das Standesamt ist dein Freund. Da ist es auch einfacher, direkt nachzufragen, inwiefern man was zu beachten hat.

      Ich habe damals da angerufen, um eben genau so etwas vornehmen zu lassen, und eben da kam diese Sache mit "vortäuschung von..." raus. Dies allerdings besagt eigentlich nur, dass man etwas vortäuscht, was eben gesetzlich nicht der Fall ist. In deinem Falle (interpretiert von mir) würde das allerdings tatsächlich zutreffen, denn du bist mit deinem Stiefvater nicht verwandt. Da aber finde ich, solltest du nachfragen, denn gesetzlich kann das alles mögliche sein.

      Ich habe damals einfach bei der Stadt angerufen und mich durchgefragt, bis mir endlich jemand beim Standesamt eine vernünftige Auskunft geben konnte in Hinblick auf die Namensänderung. Klar mein Fall war anders, allerdings wohnten wir auhc beinahe beieinander, zumindest nämlich haben alle bei mir nen ZUweitwohnsitz, und anders herum auch.

      Und selbst wenn ebne die Namensänderung bei dir möglich ist, gibt es immer noch einen bestimmt millioennseitigen antragsdschungel und diverse Prüfungen, inwiefern das denn überhaupt rechtens ist und vor allem, ob ihnen deine Begründung in den KRam passt.

      Womit du wahrscheinlich eher Erfolg haben könntest wäre ein Antrag auf Namensänderung in irgendetwas vollkommen anderes, aus psychischen Gründen oder so. Dann entfällt nämlich jegliche Befürchtung in oben genannte Richtung.

      Btw: Ich durfte noch nciht einmal den Namen meines leiblichen Vaters annehmen, denn ich wurde mit anderem Namen geboren.

      @sangui: Kinder übernehmen (wenn dem nicht widersprochen wird) normalerweise den Namen, den der/die ERziehungsberechtige trägt, wenn denn anderweitig geheiratet wird. Eine Adoption allerdings würde auch da jegliche Schwierigkeiten bereinigen. Dies allerdings geht dann über Jugendamd, Standesamt und letztendlich die Erledigung der Formalitäten, das Einwohnermeldeamt.

      Sourcecode: Noch einmal überlegt und ich bleibe dabei, die Sicherste Methode, das herauszufinden ist bei deiner Gemeinde/Stadt anzurufen und dich durchzufragen. Das ganze am besten 2 Mal, denn manches Mal bekommt man ja dann doch unterschiedliche Aussagen ;)
      Hi,

      es gibt aber auch die Möglichkeit einer Spät-Adoption. Also, dass man auch über 18 noch adoptiert werden kann. Eine Freundin von mir überlegt das gerade und möchte dann eben auch, dass sie den Namen von ihrem Stiefvater annehmen kann. Wie das da nun genau läuft weiß ich nicht, aber es kostet so um die 150€. Jedenfalls wurd ihr das gesagt.


      Lg
      Zwerg
      Original von Silent-Tears


      Womit du wahrscheinlich eher Erfolg haben könntest wäre ein Antrag auf Namensänderung in irgendetwas vollkommen anderes, aus psychischen Gründen oder so. Dann entfällt nämlich jegliche Befürchtung in oben genannte Richtung.


      Ich werde mitunter sagen das ich wegen ihm mitunter Psychische Probleme habe und mir das hilft mit der Vergangenheit abzuschliessen wenn ich den Namen meiner "wahren" Familie annehme.

      Den Papierkrieg nehm ich in Kauf.

      ICh ruf am Montag mal beim Standesamt an.

      Thanks.
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