schülerbarfög?

      schülerbarfög?

      bis gestern 16 uhr hab ich nicht mit gerechnet alzubalt die wohnung meiner mutter zu verlassen... jetzt weiß ich: meine ma will mich los sein, sie will das ich aus ziehe... und jetzt will ich es auch... ich will sehen ob ich iwelche gelder beziehen kann um in eigene eigene wohnung zu ziehen und möglicht unabhängig von meiner ma zu sein, ich kenne mich aber überhaupt nicht aus...

      kann mir jemand sagen unter welchen umständen man bafög bekommt? oder welche alternativen es gibt?

      in eine wg, betreutes wohnen oder so will ich nicht...

      ich werde nächsten jan 18, gehe nach den fehrien endweder aufs gimmy oder aufn osz, meine eltern sind beide berufstätig... bisher habe ich bei meiner ma gelebt...

      hoffe auf antwort :(
      alku
      Kurz und knapp: Deine Eltern habne dafür zu sorgen, dass du gut untergekommen bist. bafoeg oder ahenliches.... nicht, so lang deine eltern beide arbieten und vernuenftiges geld an land ziehen. denn dann koennen sie ja dafuer aufkommen. inwiefern das ueberhaupt rechtens ist, dich da ausziehen zu lassne, weiss ich garn icht, ich durfte das damals nur, weil ich dan n1mal die woche ne tante vom jugendamt zu besuch hatte. alleridngs war mein auszug auch mit etwas "haerteren" umstaenden versehen.

      somit ist deine anlaufstelle fuer dich das jugendamt, denn die wissen, was da rechtens ist, was nicht ud was zu beachten ist.

      lg
      Ich denke, solange deine Eltern beide arbeiten wirst du kein Bafög bekommen oder wenn nur ganz wenig.
      Ausziehen kannst du aber eigentlich erst mit 18 und dann müssen deine Eltern, solange du kein eigenes Einkommen hast, dir alles bezahlen, wenn sie damit einverstanden sind das du ausziehst, ansonsten müsst du wohl oder übel zu Hause bleiben (Ausnahmen wenn du in einer anderen Stadt studierst oder eine Ausbildung machst) oder du gehst zum Jugendamt.
      Aber warum willst du denn überhaupt ausziehen? (musst du nicht beantworten...)

      lg
      Davidchen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „davidchen“ ()

      Original von davidchen
      Aber warum willst du denn überhaupt ausziehen? (musst du nicht beantworten...)


      Das ist im ersten Beitrag schon beantwortet. Die Mutter scheint eben genau dies zu wollen.

      Deswegen ja meine jugendamtsempfehlung, denn rechtens ist das so nicht.
      hey...

      also so einfach ist das ja gar nicht mehr mit dem Ausziehen. Dank dieses neuen Gesetzes, dass Kinder bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern wohnen bleiben sollen.
      Wenn nun die Umstände bei dir zu Hause schlecht sind, dann ist wohl deine einzige Möglichkeit der Gang zum Jugendamt. Nur ob die da was für dich tun können, ohne dass du in eine WG oder in so ein Betreutes, bzw. Begleitets Wohnen kommst (in dem ich übrigens seit über einem Jahr lebe), glaub ich eher leider nicht. Der Staat tut sich doch mit sowas voll schwer.
      BaföG bekommst du sowieso nur, wenn du in einer Ausbildung oder in einem Studium bist und deine Eltern finanziell schlecht da stehen. Es gibt da zwar unterschiedliche Sätze, die eben individuell berechnet werden, aber wenn deine Eltern beide verdienen, ist die Chance wirklich sehr gering.
      Ich weiß nicht, was du nun tun wirst oder tun willst, aber ich wünsche dir auf jeden Fall bei allem das Beste und viel Erfolg!

      maybe_LoSt
      Ich verletze mein Äußeres, um in Wirklichkeit mein Innerstes zu töten.
      Dabei bin ich seelisch doch längst tot,
      es ist nur mein Körper, der es noch nicht verstanden hat.


      Haltet die Welt an - ich will aussteigen!

      Der Körper ist das Schlachtfeld der Gefühle...
      Original von Silent-Tears
      Original von davidchen
      Aber warum willst du denn überhaupt ausziehen? (musst du nicht beantworten...)


      Das ist im ersten Beitrag schon beantwortet. Die Mutter scheint eben genau dies zu wollen.

      Deswegen ja meine jugendamtsempfehlung, denn rechtens ist das so nicht.


      Naja, aber deine Mutter muss ja auch einen Grund haben, das sie will das du ausziehst. Ich habe gelesen, das du gerade erst aus der Klinik rausgekommen bist, also ja auch nicht zu Hause warst...
      danke erstmal für eure schnellen antworten... meine eltern sind zwar beide berufstätig aber verdienen halt nicht so warnsinnig gut...

      wie ist das denn wenn man in sonem begleiteten wohnen ist? kann man da dann ne eigene wohnung haben? wie leuft sowas denn ab? *keine ahnung hat*
      Wiederum der doofe Hinweis auf das Jugendamt. Die haben alles an Möglichkeiten und Fakten für ich, und sind eben genau dazu da, um Kindern/Jugendlichen zu helfen, und nicht, um es Erwachsenen einfach zu machen.

      Sprich mal mit denen, vielleicht findet sich da ne Möglichkeit,.

      Was die finanzielle Seite deiner Eltern angeht, so ist das mit dme Unterhalt schon eine ziemlich diffizile Angelegenheit. Denn die Pfändugnsgrenzen sind echt niedrig, und du hast somit doch schon Chancen, an Unterhalt uz kommen.

      Aber das sind Sachen, die schieben wir mal weit nach hinten ,denn das sind die letzten mittel, die einem einfallen.

      lg
      Liebe alku,
      also ich weiß ja nicht, wo du herkommst und wie das dort so ist.
      Hier in meiner Stadt gibt es von diesem Begleiteten Wohnen (hier auch §13/3 genannt) nur 6 plätze. Diese Plätze sind Wohnungen. Also jeder, der so einen Platz hat, hat auch eine eigene Wohnung sozusagen. Was ja beim Betreuten Wohnen wieder anders ist, weil dort kann es auch sein, dass du in einer Wohngruppe bist.
      Nun ja, wieder zurück zum begleiteten Wohnen... Du hast einen Betreuer, der 10 Stunden für dich in der Woche hat.
      Diese 10 Stunden müssen aber nicht alle wahrgenommen werden.
      Es kommt ganz darauf an, wie selbstständig du bist usw.
      Das wird alles in einem halbjährlichen Hilfeplan besprochen.
      Bei mir ist e so, dass ich meinen Betruer nur dann sehe, wenn ich irgend etwas eben brauche, was das Jugendamt betrifft (Jetzt im Moment zum Beispiel bleibt mein BaföG aus und da brauch ich vom Jugendamt Vorschüsse usw.) oder jetzt auch, wegen der Wohnungssuche. Nun ich klingel den dann einfach an und er ruft zurück. Aber sonst habe ich alle Freiheiten und unterliege auch keiner Kontrolle. Aber wie gesagt, dass komm auch darauf an, was bei deinem Hilfeplan festgelegt wird und wie gut du allein zurecht kommst.
      Die maßnahme ist das beste, was mir passieren konnte und ich hatte ungeheures Glück hier rein zu kommen.

      ich wünsche dir auch nochmal viel Glück!


      [edit] was das Finanzielle angeht, der Platz wird an sich vom Jugendamt bezahlt (Miete der Wohnung, Wasser und Strom), es sei denn deine Eltern verdienen so, das sie einen Teil davon finanzieren können. Wird auch individuell berechnet! Du lebst von einer Summe, die auch vom Amt festgelegt wird. Weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern anders ist - also hier in dem Begleiteten Wohnen sind es 298 Euro im Monat, die du für dich zum Leben hast



      LG, maybe_LoSt
      Ich verletze mein Äußeres, um in Wirklichkeit mein Innerstes zu töten.
      Dabei bin ich seelisch doch längst tot,
      es ist nur mein Körper, der es noch nicht verstanden hat.


      Haltet die Welt an - ich will aussteigen!

      Der Körper ist das Schlachtfeld der Gefühle...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „maybe_LoSt“ ()

      Hi,

      eigentlich muss das bei dir alles übers Jugendamt laufen da du noch minderjährig bist und ausziehen willst/sollst.

      Am Besten rufst du mal beim Jugendamt bei euch in der Stadt an und schilderst denen mal deine Situiation. Dann werden die dir vermutlich einen Termin geben zu dem du hingehst und das dann mit einem Mitarbeiter besprechen kannst.


      Liebe Grüße
      M.
      Original von alku
      und um in das begleitete wohnen zu kommen müsste ich mich dann ans jugendamt wenden? ... wie wended man sich denn da ans jugendamt? *dumm frag* ... ich hab nie iwas mit iwelchen ämtern gemacht...


      Wie Zwerg und viele andere auch schon schrieben: Das Jugendamt ist dein Freund. Die sind für Dich da. nicht für die Bequemlichkeit der Eltern.
      Hi,

      mit dem BaFöG verhält es sich so:
      Diese Unterstützung bekommt man im 13. Schuljahr (13. Klasse) unabhängig vom Gehalt der Eltern, natürlich verhält sich das von Fall zu Fall individuell.
      Während des Studiums bekommt man BaFöG, wenn die Eltern nicht allzuviel verdienen. Diese Grenze ist dabei sogar relativ hoch. Doch diese Unterstützung muss man zu fünfzig Prozent zurückzahlen.
      BaFöG bekommt man auch bei speziellen anderen Maßnahmen, da kenne ich mich aber nicht weiter aus.
      Einfach mal am Landratsamt nachfragen.

      Lg, Bine


      Die Welt mit Staub bedeckt, doch ich will sehn wo's hingeht.
      Steig auf den Berg aus Dreck, weil oben frischer Wind weht.
      Hey, alles glänzt, so schön neu.
      (Peter Fox - Alles neu)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bine“ ()

      Bitte keine Fehlinformationen und vor allen keine Beschreibung von Geldmitteln, die Fallunterschieden werdne müssen. Eben genau wie dieses Bafög im 13. Schuljahr.

      Denn letzteres hat nur etwas damit zu tun, dass der Schüler nicht merh schulpflichtig ist.

      Jugendamt. Da gehst du am bestne hin und lässt dich beraten. Vielleicht gibt es in deiner Umgebung sogar eine Beratungsstelle für Jugendliche, hmm?

      Oder wie hier kann dir jeder sozialarbieter auf der strasse oder in jugendzentren etwas darueber sagen und dir die richtigen ansprechpartner geben und telefonnummern...
      Original von alku
      und um in das begleitete wohnen zu kommen müsste ich mich dann ans jugendamt wenden? ... wie wended man sich denn da ans jugendamt? *dumm frag* ... ich hab nie iwas mit iwelchen ämtern gemacht...


      Beim Jugendamt kannst du einfach anrufen und einen Termin ausmachen, bzw. einfach vorbeigehen. Die beraten dich dann, was für Möglichkeiten du hast.

      Lg, Bine


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      Hey, alles glänzt, so schön neu.
      (Peter Fox - Alles neu)

      meine ma sagte das sie mir jetzt doch unterhalt zahlen könne... ne freundin hat mir geraten es offiziel zu machen damit fals sie dann nicht zahlt ich nicht allein mit ihr diskutieren muss oder so... sorry, ich mach chaos und weiß selbst nicht was konkred ich will bzw eher was möglich ist... wenn meine ma dann zu unterhalt "verpflichtet wird" bzw meine ma für meinen unterhalt aufkommt, muss ich mich da auch ans jugendamd wenden?
      Deine Eltern sind eh verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Das habe ich dir weiter oben schon einmal erzählt. Genauso, wie die Pfändungsgrenzen echt mies sind, wenn du deine Eltern entsprechend verklagst, was ebne dein gutes Recht ist.

      Um es dir einfacher zu machen, lass dich beim Jugendamt beraten, denn ie helfne dir auch da weiter.
      Nötigenfalls treibne die dne Unterhalt für dich ein. Schriftliche Vereinbahrungen mit diener Mutter lohnen sich nur für dich, wenn du mehr Geld von ihr bekommen solltest als der offizielle Satz hergibt. Dann nämlich wäres es sinnvoll, um nicht urplötzlich ohne den Geldreigen dazustehen,

      So oder so aber: Als Elternteil sit man immer zu Unterhalt verpflichtet. Gut, wenn du irgnedwann einmal einen erlernten (studierten) Beruf hast, alleine wohnst, älter als 25 bist und selber Geld verdienst ist das nicht merh der Fall. Aber bis du eben genau dies kannst, müssne sie zahlen.