Helft mit gg. Verjährung v. s*x. MB !!

    tolle sache!!

    habe auch unterschrieben und den bestätigungslink erhalten - die frist ist anscheinend noch nicht beendet :)
    _____________________________________
    So sehr du auch suchst, du wirst in diesem grenzenlosen
    Universum Niemanden finden, der deine Liebe
    so sehr verdient wie du selbst.
    (Buddha)
    Hi,

    da scheinbar viele nicht lesen was sie da Unterschreiben (Abgesehen davon das
    man Volljährig sein muss). Es geht darum das die Schadensersatzansprüche wie
    z.B. Schmerzensgeld verjähren, dagegen ist die Petition
    . S*xueller M*ssbr**ch
    ist eine Straftat und fällt unters Strafrecht und hat eine Verjährungsfrist von
    20 Jahren.



    Bei dieser Petition geht es rein ums Geld! Der Täter wurde wegen der Tat
    verurteilt, jetzt geht es rein um Schadensersatzansprüche die bereits verjährt sind.



    lg
    Zartbitter

    PS: Vielleicht ändern die Mods mal die Thread Überschrift denn so ist sie leicht irreführend.
    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
    Voltaire
    *Prachtmädchen*
    Hallo

    Zartbitter schrieb:

    Bei dieser Petition geht es rein ums Geld! Der Täter wurde wegen der Tat
    verurteilt, jetzt geht es rein um Schadensersatzansprüche die bereits verjährt sind.
    Ich habe da nochmal eine Nachfrage, denn ich finde die Aufmachung seiner Petition höchst undurchsichtig.

    Wenn man sich den Handzettel ansieht, steht dort auf der ersten Seite eine sehr ausführliche Beschreibung der ersten (abgelehnten) Petition. Dort handelt es sich meinem Verständnis nach tatsächlich um die Verjährung, denn er beschreibt ja, dass Opfer erst viele Jahr(zehnte) später sprechen können.
    Dann auf der zweiten Seite kommt die Beschwerde gegen Deutschland, weil diese Petition abgelehnt wurde. Nun steht dort plötzlich die Verjährung von Ansprüchen... aber es wird nicht ausdifferenziert, was damit gemeint ist.

    Wenn es eine Beschwerde wegen der Ablehnung sein soll, dann müsste sie ja die gleichen Inhalte vertreten. So aber scheint es ja, als ginge es um unterschiedliche Sachverhalte. Was ich völlig unlogisch finde.
    Wenn jemand also noch mehr Informationen (vielleicht auch nicht nur von ihm selbst eingestellte) hat, fände ich das sehr schön. Dann könnte man auch wesentlich besser einen passenden Titel finden.

    Gruß,
    klirr
    Achtung möglicher Trigger!






    klirr schrieb:


    Wenn jemand also noch mehr Informationen (vielleicht auch nicht nur von ihm selbst eingestellte) hat, fände ich das sehr schön. Dann könnte man auch wesentlich besser einen passenden Titel finden.


    Verjährungsfrist § 78 Strafgesetzbuch Erklärt hier, mit Beispielrechnung

    Und folgender Text AusSchn*tt stammt von der Petitionsseite (komplette Beschwerde als pdf) Begründung warum der Bundestag den Antrag abgelehnt hat:

    Klick siehe auch Original pdf Seite 4 unten, Seite 5 erster AbSchn*tt, darum geht es. Schadensersatzansprüche sind Zivilrecht, S*xueller M*ssbr**ch ist und bleibt Strafrecht. Diese Petition richtet sich rein um den zivielrechtlichen Aspekt, nicht um die des Strafgesetzbuches.


    Zitat der Starseite der Petition:
    "der Deutsche Bundestag hat meine Petition „Verjährungsfrist für S*xuellen M*ssbr**ch im Zivilrecht aufheben“ abgelehnt. Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention v*rl*tzt."



    Auch Engelskrieger (Post Nr. 34) hat schon darauf aufmerksam gemacht wurde aber wohl überlesen.


    lg
    Zartbitter
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