Frage zu seelischer Behinderung

      Frage zu seelischer Behinderung

      hallo,
      also ich hab im internet nachgelesen wegen seelischer behinderung unter anderem steht da persönlichkeitsstörung...und frage, heisst das dann, dass man automatisch seelisch behindert ist mit einer persönlichkeitsstörung?

      ist das dann allgemein so oder ist behinderung noch mal "eins schlimmer" ?

      lg, resi
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...
      Ich glaube hier geht es viel mehr um "richtige" Behinderungen, so amtlich anerkannt und mit Ausweis und den Vergünstigungen, die sich ergeben.
      Und da heißt es mit Sicherheit, dass eine Persönlichkeitsstörung zu einer geistigen Behinderung führen kann, bzw. dass einer geistigen Behinderung eine Persönlichkeitsstörung zu Grunde liegen kann. Da steht sicher nirgends, jeder der eine Persönlcihkeitsstörung hat, ist geistig behindert und bekommt das ohne weiteres anerkannt.

      Also nicht immer gleich alles auf sich münzen. ;)

      lg
      Feuer
      "..., denn ihr habt es ja so gewollt!"
      hallo resi,
      ich finde das wort behinerung hört sich immer sehr dramatisch an. Ich sehe eine behinderung eher als ein handicap an. wenn du eine psychische krankheit hast, heißt das nicht gleich behiderung. aber du bist du durch die krankheit ein wenig gehandicapt (z.b. angst-panikstörung, du kannst dich njicht so entfalten wie es eigentlich richtig nd normal wäre im leben)

      kleinerdrache
      keiner hat mich gefragt ob ich leben möchte.........!!!

      so ist das das leben nun einmal,
      sagte der clown,
      wischte sich die tränen weg und malte sich ein lächeln ins gesicht
      Hi,
      es geht dabei um eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bzw. um die Frührente. Deshalb die Bezeichnung Behinderung, denn es behindert einen Menschen selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen ohne äußere Einflüsse wie z.B. Arbeitslosigkeit. Es gibt psychische Krankheiten die dermassen einschränken das eine Frührente beantragt werden kann, dies setzt allerdings ein paar Gutachten vorraus.


      lg
      Zartbitter
      "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
      Voltaire
      *Prachtmädchen*
      hallo ihr,
      @Feuer_der_Hoffnung
      ne natürlich steht da nich, dass jeder mit ner persönlichkeitsstörung behindert is, aber das is ein wichtiger punkt (kann einer sein)
      und was du meintest mit "richtig" behindert, also natürlich menschen, die zb zurückgeblieben sind, aber die sind geistig behindert und nicht seelisch.

      naja und dass ich seelisch behindert bin, davon geh ich eh aus, weil ich mich kenn...es ging mir nur darum wie das jemand feststellt will bzw wo der unterschied zwischen psychischer krankheit und behinderung liegt. weil bei einer krankheit zb BL gibts ja auch in dem sinne keine heilung, so ist man dann eben, egal ob das für einen jetzt wichtig ist oder nicht und rezivierende depressionen können einen menschen ja auch arbeitsunfähig machen...<- @zartbitter

      also wie jetzt?

      hm also ein anderer grund ist, dass ich in jugendhilfe bin und diese mit 21 ausläuft bzw mit 22 wenn ich seelisch behindert bin...aber es hat mich allgemein interessiert, ich hätte auf jeden fall kein problem mir sowas wie ne behinderung bestättigen zu lassen, also darum gehts mir nich, sondern eben wie ihr das seht mit der definition....mir is es eh egal, was ich für diagnosen hab, weil mir das auch nicht weiterhilft

      danke, vll kommen ja noch n paar mehr antworten
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...
      Es ist durchaus möglich anhand von BL etc... einen Behindertenausweis zu bekommen. Ich habe so einen. Ich hab ihn beantragt um meinen derzeitigen Job zu bekommen. Anders wär ich nun wohl arbeitslos.

      Akzeptieren kann ich es selber noch nicht immer... fühl mich selber manchmal damit n wengle abgestempelt. Hab es darum auch noch niemandem wirklich erzählt...

      Aber: bitte nicht seelische Behinderung mit geistiger Behinderung gleichsetzen!!!
      anything can happen
      to anyone
      at any given time
      hm weiss jmd , ob man dann gleich einen behindertenausweis bekommt?

      @angel
      weisst du das?

      hmm, naja ich geb zwar nix auf diese diagnose, aber es würde mir helfen länger in der jugendhilfe zu bleiben und das is schon ne grosse sache für mich, weil ich mich nich stabil fühl. andererseits will ich dann nich ,dass das in meiner akte und sonst wo alles steht und ich zb bei ner bewerbung ne behinderung angeben muss (zumal kein mensch weiss, was das dann wäre)

      kann man da nich nur so ne bescheinigung bekommen?
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...
      Hi,
      Gegenfrage warum fragst du nicht bei der dafür zuständigen Stelle (Krankenkassen, Rentenversicherer sind der erste Ansprechpartner) nach, anstatt hier auf Vermutungen zu setzten und dann vielleicht noch falsche Informationen bekommst die dich verunsichern.

      lg
      Zartbitter
      "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein!"
      Voltaire
      *Prachtmädchen*
      Einen Behinderten Ausweis bekommt man erst ab 50%. Das nennt sich dann "Schwerbehinderten Ausweis"
      Eine Behinderung beginnt ab 10%. Ab 30% kann man unter umständen mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wodurch man zb. besonderen Kündigungsschutz etc erhält, oder bei der AGE anders eingestuft wird.

      Die % richten sich nach Art der Erkrankung, dafür gibt es Extra Tabellen.
      Jedoch, Einen Ausweis zu bekommen ist sehr schwer, die anforderungen liegen zum Teil extrem hoch.

      Zuständig sind die Versorgungsämter des jeweilen Wohnortes.
      Dieser Vorgang hat mit der Rente nichts zu tun.

      Grüße
      also, ich hab sonen Behindertenausweis, bei mir war das Folgendermaßen: Ich hab den vor ca 2 Jahren beantragt, eigentlich nur, weil ich ne Maßnahme vom Arbeitsamt machen wollte und die mit diesem Ausweis leichter "zu bekommen" war. Die Antragsformulare bekommt man vom Versorgungsamt, und ide sind eigentlich das komplizierteste, denn die wollen jede Kleinigkeit, jede Thera ambulant+stationär, jede Diagnose usw. wissen. Falls man Arztberichte hat, sollte man davon auch jeweils ne Kopie mitschicken, das macht die Sache einfacher. Dann brauchen die noch ne Schweigepflichtsentbindung für sämtliche Kliniken/Theras, weil die sich ja von da die ganzen Berichte anfordern müsse. Ich war eccht froh, dass mir damals die Betreuer aus der WG, wo ich gewohnt hab, geholfen haben, ist nämlich nicht so einfach.
      Naja, und dann muss man eigentlich nurnoch warten, denn die müssen das ja erstmal prüfen, dass kann bis zu einem halben Jahr dauern, bei mir waaren es aber nur ca 6 Wochen.
      Ich hab da 50% bekommen, die haben mir den Ausweis dann einfach zugeschickt.

      Jedoch, Einen Ausweis zu bekommen ist sehr schwer, die anforderungen liegen zum Teil extrem hoch.
      also, ich kannte viele aus meiner damaligen WG die auch einen hatten, entweder wegen "Borderline" oder wegen Psychosen, alle hatten 50%, ich hab gehört (weiß aber nicht genau, ob es stimmt), dass das so der "Standart" bei seelischen Behinderungen ist, und meines wissens war das bei keinem besonders komplitiert, den zu bekommen.

      Ich finde den Ausdruck "seelisch behindert" auch ziemlich blöd, aber eigentlich ändert sich mit sonem Ausweis nichts. Ich hab den eigentlich noch nicht wirklich gebraucht.

      aber es würde mir helfen länger in der jugendhilfe zu bleiben
      also,ich war früher und bin jetzt auch wieder in ner Einrichtung und ich hab den fürs Jugendamt bzw. Sozialamt noch nicht gebraucht, die haben bei der neubeantragung und der verlängerung der Jugendhilfe garnicht dannach gefragt.
      ich zb bei ner bewerbung ne behinderung angeben muss
      Mir ist , als ich den beantragt hab, gesagt worden, dass man den Ausweis bei ner bewerbung angeben kann (weil man dann ja gewisse Vorteile hat, man wird zB bei der Einstellung bevorzugt und hat anspruch auf mehr Urlaub), dass man den aber nicht angeben muss!!! (das war mir nämlich auch besonders wichtig!!!)


      Aber kann natürlich auch anders sein, ich will meine Erfahrung jetzt nicht verallgemeinern, ist halt nur das, was ich erlebt hab.

      ciao, persephone
      danke für eure antworten,
      ja also ich hab auch gelesen, dass man den nich angeben muss, also im inet....
      hmhmhm, bin grad sehr zerstreut was das thema angeht, also ich fühl mich nich richtig ernst genommen von denen beim jugendamt,also meine jugendhilfe kann eben schon verlängert werden ohne ausweis, aber eben nur n paar wochen und dann auch nur wenn ichn grund angeb und ich steck jetzt nich grad in ner besonderen krise, es geht mir eher ums allgemeine und meine emotionale instabilität und n paar wochen länger bringts mir jetzt auch nich...

      ach ich weiss nich, ich hass es mich in den vordergrund zu drängen mit "oh mir gehts so schlecht" aber dadurch, dass keiner versteht, wie wichtig mir das is und dass ich auch nich stattdessen zu 5 unterschiedlichen therapien oder sonst was rennen will, muss ich das eben immer wiederholen, dass es mir schlecht geht...ach keine ahnung, ich hab in 2 wochen gespräch mit meiner sozialarbeiterin mal gucken....

      achso, genau sie hat gesagt ( ich hatte sie noch kurz angerufen und das thema angesprochen), dass wenn die jugendhilfe verlängert wird, es auch darum geht, ob die einrichtung in der ich bin, überhaupt die richtige für mich is,also von wegen mehr fürsorge usw....aber das is ja die sache, sie is genau richtig, deswegen komm ich nich damit klar, dass sie plötzlich weg sein soll....und ich mein, es dauert noch n halbes jahr und ich hatte schon an meinem 20ten geburtstag panik davor.... :( naja danke jedenfalls
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...
      Hi Resi,
      falls Du das noch liest:
      Du bist in einer Jugendhilfemaßnahme, richtig?
      Und Du beschäftigst Dich mit dem Begriff "seelische Behinderung". Dazu gibt es im SGB IX den §35a. Der sieht den besonderen Förderbedarf von Jugendlichen und jungen Erwachsenen die in ihrer seelischen Gesundheit bedroht oder beeinträchtigt sind und bei jungen Erwachsenen kommt noch ein weiterer Paragraph dazu. Diese Paragraphen geben Dir einen rechtlichen Anspruch, allerdings weiß ich nichts über die zeitliche Dauer. Bis 21 ist sicher, danach hängt es von mir nicht näher bekannten Faktoren ab.

      Zum Personenkreis nach §35a gehört nicht automatisch jeder, denn eine psychische Störung (egal ob Persönlichkeit oder z.B. Depression) qualifiziert nicht automatisch zur seelischen Behinderung.

      Wenn es inhaltlich darum geht, dann solltest Du Dich mit einem Psychiater (oder Kinder- und Jugendpsychiater) über dieses Thema austauschen.
      Eine gezielte Beratung außerhalb der Jugendhilfe kann Dir einige Fragen beantworten. Hier im Forum ist es etwas schwer.
      LG
      Gwidion
      Edit: Ergänzung
      Lösungen oder Lösungsversuche, die ein Problem nicht lösen, sind ein Teil des Problems! (Marcel Pagnol)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Mephristo“ ()

      danke Gwidion, für deine antwort....
      ich wollte nur kurz noch sagen, dass ich schon 20 bin, dieses jahr auch 21 werde, also bis dahin wirds auf jeden fall laufen, es geht eben eher um die zeit nach 21 und dass ich mich emotional sehr instabil fühle.

      danke,resi
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...
      Hi, ich bin noch dabei zu schauen, ob die mit 21 aussteigen können / dürfen... :D
      Und wenn sie es dürfen, schadet eine kleine Beratung nicht, ob noch anders starthilfe möglich ist. Oftmals leitet das Jugendamt ab dem 21. LJ zum Sozialamt über.
      Lösungen oder Lösungsversuche, die ein Problem nicht lösen, sind ein Teil des Problems! (Marcel Pagnol)
      Ich sprach oben vom SGB IX, das war nicht richtig. Der §35s bezog sich auf SGB VIII, sorry.
      Der §41 des SGB VIII erlaubt die Fortführung bis zum 21. LJ, danach über einen begrenzten Zeitraum hinaus. Es steht aber keine Frist, wie lange. In einem gut begründeten Fall ginge es also länger als 1 Jahr.
      Was machbar ist, hängt in dem Kontext also auch von Deinem letzten Hilfeplan ab.
      Wer schmöckern will:
      sozialgesetzbuch.de/gesetze/08/index.php?norm_ID=0804100
      Lösungen oder Lösungsversuche, die ein Problem nicht lösen, sind ein Teil des Problems! (Marcel Pagnol)
      ja genau und der 41. bezieht sich eben bis 21, das heisst danach noch in begrenzter wochenanzahl aber mit nem "ziel" der 35 bezieht sich auf seelische behinderung....was aber nicht nur von mir abhängt, also auch wenn ich sag ich will das unebdingt haben,damit ich länger bleiben kann, können die auch sagen "ne das geht nicht" weil ich bin ja soo selbstständig....

      also egal, ich halt euch aufm laufenden ;) :rolleyes:hab bald hilfeplangespräch ( da gehts drum wies weitergeht)

      lg,resi
      ... All Of My Hate Cannot Be Found ...