Einsicht in Therapieakten

      Einsicht in Therapieakten

      Hallo liebes Forum,

      Die Frage geistert mir schon lange im Kopf herum, habe sowohl hier im Forum über die Suchfunktion als auch im Internet schon einiges dazu herausfinden können, aber nicht wirklich konkret, was ich eigentlich wissen will. Deswegen frage ich mal geradeheraus:
      Hat einer von euch schonmal die Einsicht in alte Therapieakten aus Klinik und ambulanter Therapie angefordert? (Mir geht es hier primär aber um Klinikakten)
      Ich habe vor einiger Zeit mit meinem Therapeuten darüber geredet und er sagte mir, dass es grundsätzlich möglich sei und ich als Patientin auch ein Recht auf Akteneinsicht hätte. Er hat lediglich angedeutet, dass persönliche Notizen von Arzt/Psychiater/Therpeut nicht mitgeteilt werden müssen/dürfen, also der/die Behandelnde da ein Recht auf Verweigerung hat. Wie kann ich mir das nun vorstellen, rufe ich dort einfach an, nenne meinen Namen und Geburtsdatum und dann werden mir die Unterlagen zugeschickt? Inwiefern gestaltet sich das schwierig (gibt es da überhaupt Probleme bei?)? Habe ich erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Entlassung das Recht auf eine Einsicht in die Akten? Inwieweit hängt das vom aktuellen psychischen Zustand ab, ich meine es auch in Erinnerung zu haben, dass bei einer Gefahr auf Rückfälligkeit oder Verschlimmerung der Situation der Behandelnde auch ablehnen kann (ich hoffe ich hab mich jetzt einigermaßen gut ausgedrückt)

      Ich glaube das wär's erstmal an Fragen, vielleicht kann mir da ja schon jemand bei behilflich sein :)

      Liebe Grüße, noire
      Hallo liebe noire!

      Ich verstehe dein Anliegen :)
      Bei mir war das so: der ausführliche Bericht lässt die Klinik ja dann irgendwann dem behandelnden Arzt zukommen und den habe ich um Kopien gebeten.
      Kannst du das nicht auch so machen? Oder hat die Klinik so etwas an gar niemanden aus deinem ambulanten "Behandlungsteam" verschickt? Hausarzt? Neurologe?
      Wegen des Instabilitätsproblems: wenn es Schwierigkeiten geben SOLLTE, könntest du dann vielleicht die Aushändigung an die Bedingung, dass du die Dokumente mit deinem aktuellen Therapeuten liest, knüpfen?
      Ansonsten würde ich es so machen, wie von dir beschrieben. Anrufen, Namen/Daten nennen und Anliegen beschreiben.

      Liebe Grüße,
      Nan



      P.S. Antwort kommt noch, ich hab dich nicht vergessen, momentan geht nur alles drunter und drüber. Nicht böse sein, ja?
      Ok, danke dir schonmal.

      Eine weitere Frage, die bei mir aufkommt: Sind es denn nur die Entlassungsbriefe, die man bekommt? Die habe ich mittlerweile größtenteils. Und ja, den einen Bericht habe ich von einer ehemaligen therapeuten erhalten bzw. hab ihn mir dann kopiert, was wohl ok war.
      Und: Wie wollen die Leute aus der Klinik, in der ich vor über 4 Jahren war, überprüfen, ob ich stabil genug bin und sie mir mit gutem Gewissen die Berichte aushändigen können? Das ist mir nämlich nicht so ganz klar, weil ich über die Jahre auch keinen Kontakt mehr hatte.
      Ich hab den ausführlichen Bericht mal von meinem Hausarzt bekommen. Aber nur, weil gerade die Vertretung da war und er damit keine Probleme hatte mir den zu geben bzw. eine Kopie. Mein regulärer Hausarzt hätte ihn mir wahrscheinlich nicht gegeben, das schließe ich aus der Reaktion als er das erfuhr.
      Auf den Berichten steht ja auch oft ein Vermerk, dass er nur mit Einverständnis der Klinik weiter gegeben werden darf.

      Das zweite Mal hab ich den Bericht direkt von der Klinik zugeschickt bekommen, weil ich das dort mit meiner Therapeutin so vereinbart hatte.

      Und was meinst mit Entlassungsbriefe? Ist das so ein kurzer Vordruck mit der Aufenthaltsdauer und Diagnose?
      Hallo noire,

      Die selbe Frage wie du stell ich mir auch (werde bald volljährig, und hab somit ohne den "Elternumweg" recht auf Akteneinsicht)

      Soviel ich weiß wird bei jedem Aufenthalt jeden Tag protokolliert wie es dem Patienten geht, was er macht, etc.
      Die Frage ist jetzt, inwieweit das unter Akte oder persönliche Aufzeichnung des Arztes fällt.
      Aber so "privat" dürften die nicht sein, denn bei mir im Unterbringungsbericht standen Auszüge daraus drinnen.
      Aber ich weiß nicht inwieweit es da rechtlich Ähnlichkeiten mit Deutschland gibt.

      LG, wild_angel
      If everything seems to be going against you,
      remember that the aeroplane takes off against the wind,
      not with it...
      (Henry Ford)

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      Ich versuche nach den Sternen zu greifen, doch das Universum expandiert....
      Ich weiß nichts Genaues, aber bei meinem Klinikaufenthalt hatten wir das Thema schon, weil wir wissen wollten, was die sich immer notieren. Es hieß damals, dass wir nach 3 Jahren komplette Aktenansicht hätten. Wie das nun aber genau läuft, weiß ich nicht. Eventuell wäre es wirklich die einfachste Lösung, direkt in der Klinik anzurufen zu zu fragen. Vielleicht gibt es da auch von Klinik zu Klinik Unterschiede..
      Den ausführlichen Bericht, der hier gemeint ist, den bekommt ja normal der Hausarzt und/ oder der ambulante Therapeut zugeschickt. Dieser darf normal mit Begleitung des Arztes oder des Therapeutin gelesen werden. (So wurde mir das zumindest gesagt und auch praktiziert. ;))
      Die Glasperlen des Lachens können wieder kl*ng*n
      und wenn ich will, dann kann ich fliegen;
      fliegen über das Meer, das in mir tost..

      Datenschutzgesetz lesen

      Hi noire,


      1. Es gibt ein Datenschutzgesetz, das wahrscheinlich den Umgang mit Klinikakten explizit regelt. Wahrscheinlich ist es das Landesdatenschutzgesetz (bei mir war es 2006 das bayerische Datenschutzgesetz gewesen). Diese Gesetz sollte recht kurz, verständlich und im Internet auffindbar sein.

      Demnach musste der Einblick unverzüglich gewährt werden, sie muss mindestens 10 Jahre lang aufgehoben werden (die Klinikakte).

      2. Konkret bin ich damals also dann in dieses Krankenhaus, habe nach dem Archiv (als Zivi weiss ich, dass es ein Archiv gibt) gefragt, bin dort hin, und habe um die ~6 Jahre alte Akte gebeten.

      Die sei in diesem Fall auf der Station (das war wahrscheinlich glatt gelogen). Also bin ich zur Station. Eine Ärztin kam, hat mich angehört, ist wieder weg. Der damals behandelnde Arzt kam, hat mich angehört, wollte mich sprechen, "nein ich will das nur lesen", "es gibt keine Akte" "Ah ja", "Es gibt eine Akte, aber die dürfen sie nicht sehen." (~) "Ja, dann muss ich mir überlegen einen Anwalt nehmen..:" Dann bin ich abgezogen, zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, wurde dort abgelehnt.

      Dann habe ich einen Beschwerdebrief mit dem Tathergang geschrieben, ihn einmal kopiert, ihn doppelt abgeschickt ("Blindkopie" daraufgeschrieben und an die Klinikleitung geschickt). Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf und einen Termin 4 Wochen später.

      Dort bekam ich dann diese Akte (Es stand im wesentlichen die Medikation drin, außerdem, was mich gestört hat, waren noch 2 persönliche Notizzettel von mir von damals dort drin mit abgeheftet). Eine Diagnose stand nicht drin. Diese Akte musste ich in einem Arztzimmer, in dem der damals behandelnde Arzt mich so gesetzt hatte, dass er mich die ganze halbe Stunde lang von der Seite hat beobachten können, durchblättern.

      Meine Situation war damals folgende: Ich (29), hatte die Psychopharmaka erfolgreich und endlich abgesetzt, muss endlich einen Berufsabschluss machen, und/ oder unter Umständen etwas anzeigen (etwas richtig mieses).

      Nachdem ich dann tatsächlich etwas anzeigen musste, hatte dieser Arzt das Pech (was ihm recht geschieht), gleich mit & auch noch angezeigt zu werden (er hat es für mich noch komplizierter gemacht, er hat diesen Leuten einen Monat Vorsprung gegeben). Nein, ich hatte keinen Anwalt damals (im Gegensatz zu diesem Arzt möglicherweise noch). Ein Anwalt ist auch schnell teuer.

      Zu deren (Ärzte) Entlastung ist zu sagen, dass die natürlich glauben, verklagt zu werden.

      Also, das Recht zur Einsicht solltest Du haben, aber anrufen ist bestimmt besser als meine Vorgehensweise.

      mfg

      D.
      Hallo,

      Ich wollte euch nur mal kurz mitteilen, was ich rausgefunden habe:
      Ich habe in 2 Kliniken angerufen und anscheinend wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. Klinik 1 die Akten sogar 25 Jahre auf, da müsste ich einen (formlosen) Antrag stellen müssen, um Einsicht in die Akten zu bekommen. So wie ich den Mann vom Archiv verstanden habe, würde man mir diese Akten sogar zuschicken, Kopien davon nehme ich an.
      Klinik 2 gibt die Akten grundsätzlich nicht aus der Hand bzw händigt Kopien aus. Dort hätte ich hinfahren müssen. Was ganz praktisch war: Ich habe mit meiner damals behandelnden Therapeutin sprechen können und sie sagte, dass es nicht so oft vorkommt, dass jemand in seine Akten schauen will und ich aber dann einen Termin (mit ihr) machen soll. Hieße also, dass wir die Akten gemeinsam durchgehen und sie sagte auch, dass sie ggf. noch etwas dazu erklären kann, falls Fragen auftauchen und ich auch Fragen stellen kann.
      Komisch, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird, aber naja. Wichtiger sind mir wohl die letzteren, aber ich habe definitiv keine Zeit dort vorbeizuschauen, da ich mittlerweile weiter weg wohne und das an einem Tag kaum machbar ist von A nach B zu kommen und wieder zurück, deswegen werde ich es wohl erstmal aufschieben.
      Achso, die Akten hätte ich theoretisch schon direkt nach der Entlassung einsehen dürfen (wahrscheinlich aber im Ermessen der Therapeuten/Ärzte), nicht erst nach 3 Jahren wie mondenmaedchen geschrieben hat, da scheint es wohl tatsächlich Unterschiede zu geben. Es hat auch niemand gefragt wie es mir jetzt geht, wegen gesundheitlicher/psychischer Verschlechterung der Symptomatik, was ich aber weiter oben auch schon angesprochen habe. Die Frage ist wahrscheinlich eher wie sehr man da bereit ist sich hinterzuklemmen ;)

      Danke euch für die Antworten, vielleicht kann ja irgendwer auch hiervon was mitnehmen.

      Grüße,
      noire