Hallo liebes Forum,
Die Frage geistert mir schon lange im Kopf herum, habe sowohl hier im Forum über die Suchfunktion als auch im Internet schon einiges dazu herausfinden können, aber nicht wirklich konkret, was ich eigentlich wissen will. Deswegen frage ich mal geradeheraus:
Hat einer von euch schonmal die Einsicht in alte Therapieakten aus Klinik und ambulanter Therapie angefordert? (Mir geht es hier primär aber um Klinikakten)
Ich habe vor einiger Zeit mit meinem Therapeuten darüber geredet und er sagte mir, dass es grundsätzlich möglich sei und ich als Patientin auch ein Recht auf Akteneinsicht hätte. Er hat lediglich angedeutet, dass persönliche Notizen von Arzt/Psychiater/Therpeut nicht mitgeteilt werden müssen/dürfen, also der/die Behandelnde da ein Recht auf Verweigerung hat. Wie kann ich mir das nun vorstellen, rufe ich dort einfach an, nenne meinen Namen und Geburtsdatum und dann werden mir die Unterlagen zugeschickt? Inwiefern gestaltet sich das schwierig (gibt es da überhaupt Probleme bei?)? Habe ich erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Entlassung das Recht auf eine Einsicht in die Akten? Inwieweit hängt das vom aktuellen psychischen Zustand ab, ich meine es auch in Erinnerung zu haben, dass bei einer Gefahr auf Rückfälligkeit oder Verschlimmerung der Situation der Behandelnde auch ablehnen kann (ich hoffe ich hab mich jetzt einigermaßen gut ausgedrückt)
Ich glaube das wär's erstmal an Fragen, vielleicht kann mir da ja schon jemand bei behilflich sein
Liebe Grüße, noire
Die Frage geistert mir schon lange im Kopf herum, habe sowohl hier im Forum über die Suchfunktion als auch im Internet schon einiges dazu herausfinden können, aber nicht wirklich konkret, was ich eigentlich wissen will. Deswegen frage ich mal geradeheraus:
Hat einer von euch schonmal die Einsicht in alte Therapieakten aus Klinik und ambulanter Therapie angefordert? (Mir geht es hier primär aber um Klinikakten)
Ich habe vor einiger Zeit mit meinem Therapeuten darüber geredet und er sagte mir, dass es grundsätzlich möglich sei und ich als Patientin auch ein Recht auf Akteneinsicht hätte. Er hat lediglich angedeutet, dass persönliche Notizen von Arzt/Psychiater/Therpeut nicht mitgeteilt werden müssen/dürfen, also der/die Behandelnde da ein Recht auf Verweigerung hat. Wie kann ich mir das nun vorstellen, rufe ich dort einfach an, nenne meinen Namen und Geburtsdatum und dann werden mir die Unterlagen zugeschickt? Inwiefern gestaltet sich das schwierig (gibt es da überhaupt Probleme bei?)? Habe ich erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Entlassung das Recht auf eine Einsicht in die Akten? Inwieweit hängt das vom aktuellen psychischen Zustand ab, ich meine es auch in Erinnerung zu haben, dass bei einer Gefahr auf Rückfälligkeit oder Verschlimmerung der Situation der Behandelnde auch ablehnen kann (ich hoffe ich hab mich jetzt einigermaßen gut ausgedrückt)
Ich glaube das wär's erstmal an Fragen, vielleicht kann mir da ja schon jemand bei behilflich sein
Liebe Grüße, noire