Hallo zusammen,
ich möchte eine kurze, in meinen Augen wichtige, Anmerkung zu diesem Thread hier machen, was mir vor einigen Tagen zufällig aufgefallen ist.
Dort steht unter Punkt 6 (Was muss ich beachten, wenn bei ein Nutzer konkrete S**z*dgedanken äußert oder eine S**z*dankündigung schreibt, aber kein Mod anwesend ist?) dass man die Polizei auch über die Internetwache informieren kann.
Ich weiß nicht, ob das in allen Bundesländern, die eine Internetwache haben, so ist, ich habe nicht alle Websiten angeschaut, aber es gilt zumindest für manche: Die Internetwache ist nicht für Notfälle da, weil nicht ständig besetzt. Für Notfälle gilt die Notrufnummer 110 (d.h. Polizei, man kann auch 112 anrufen, die schicken dann schon die Richtigen und davon abgesehen ist es schlau, sich 112 zu merken, da 112 der europaweite Notruf ist) oder man ruft bei der nächsten Polizeistelle an und erzählt, was los ist, die leiten das dann weiter. Bei einer Su*z*dankündigung muss man meines Erachtens von einem Notfall ausgehen, denn man kann nicht abschätzen kann, ob/wann es die Person tun wird. Auch die Polizei braucht ja eine Weile, bis sie die Adresse der Person hat und vor Ort ist (keine Ahnung, wie lange, ich kenne mich kaum mit solchen Techniksachen aus). Also korregiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich verstehe das so, dass die Internetwache nur für Anzeigen, Hinweise zu Verbre*ch*n etc. gedacht ist, die kein unmittelbares Eingreifen erforderlich machen.
Fylgja
ich möchte eine kurze, in meinen Augen wichtige, Anmerkung zu diesem Thread hier machen, was mir vor einigen Tagen zufällig aufgefallen ist.
Dort steht unter Punkt 6 (Was muss ich beachten, wenn bei ein Nutzer konkrete S**z*dgedanken äußert oder eine S**z*dankündigung schreibt, aber kein Mod anwesend ist?) dass man die Polizei auch über die Internetwache informieren kann.
Ich weiß nicht, ob das in allen Bundesländern, die eine Internetwache haben, so ist, ich habe nicht alle Websiten angeschaut, aber es gilt zumindest für manche: Die Internetwache ist nicht für Notfälle da, weil nicht ständig besetzt. Für Notfälle gilt die Notrufnummer 110 (d.h. Polizei, man kann auch 112 anrufen, die schicken dann schon die Richtigen und davon abgesehen ist es schlau, sich 112 zu merken, da 112 der europaweite Notruf ist) oder man ruft bei der nächsten Polizeistelle an und erzählt, was los ist, die leiten das dann weiter. Bei einer Su*z*dankündigung muss man meines Erachtens von einem Notfall ausgehen, denn man kann nicht abschätzen kann, ob/wann es die Person tun wird. Auch die Polizei braucht ja eine Weile, bis sie die Adresse der Person hat und vor Ort ist (keine Ahnung, wie lange, ich kenne mich kaum mit solchen Techniksachen aus). Also korregiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich verstehe das so, dass die Internetwache nur für Anzeigen, Hinweise zu Verbre*ch*n etc. gedacht ist, die kein unmittelbares Eingreifen erforderlich machen.
Fylgja