Behindertenausweis und Arbeit

      Behindertenausweis und Arbeit

      Hallo liebes Forum,

      mann mann mann ich komm nur noch mit Kleinigkeiten um die Ecke ._.

      Aaaalso, wie ihr wisst, habe ich jetzt seit genau einem Monat eine neue Arbeitsstelle in Teilzeit. Und ich musste einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Meine gesetzliche Betreuerin hat auf meinen Wunsch hin, vor ca. einem halben Jahr einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Ich habe die Sache nicht weiter verfolgt, weil mir alle sagten, dass ich eh keinen GdB erhalten würde.

      Nun, heute hatte ich das Schreiben in der Post: Ich bekomme meinen Ausweis. Mir wurde, nur unter Berücksichtigung meiner psychischen Krankheit, ganze 80 Prozent angerechnet! :shock: Einerseits freue ich mich sehr darüber, da genau das mein Ziel war.

      Nun aber meine Frage: Ist eine offizielle Schwerbehinderung beim Arbeitgeber meldepflichtig? Muss ich den Ausweis, wenn ich ihn dann bekomme, in Kopie einreichen oder meinen GdB angeben? Wie mache ich das am besten?

      Liebe Grüße
      eure überraschte Hope.
      Der wichtigste Mensch in Deinem Leben....


      ... bist immer Du selbst.
      Eine offizielle Schwerbehinderung ist beim Arbeitsgeber meldepflichtig!
      Schon alleine deswegen weil Du bestimmte Sonderrechte als Schwerbehinderte hast, z.B. einen Kündigungsschutz, Vermeidung bestimmter Arbeiten...

      Am Besten gehst Du mit dem Ausweis zu Deinem Vorgesetzten und fragst nach der weitern Vorgehensweise, also ob die eine Kopie haben wollen oder Du noch bestimmte Formulare ausfüllen musst.

      LG
      Ich lebe!!
      eine schwerbehinderung ist _in keinem fall_ meldepflichtig!
      ich habe seit jahren einen schwerbehindertenausweis. du musst das gegenüber deinem arbeitgeber nicht angeben. solltest du in einem bewerbungsgespräch danach gefragt werden, darfst du diese frage sogar trotz vorliegender schwerbehinderung verneinen (wäre bei sichtlicher behinderung, z.b. spastik natürlich seltsam...).

      ansonsten schließe ich mich meiner vorrednerin an, du erhälst bestimmten kündigungsschutz & mehr urlaubstage.


      der käfig ist offen,
      verlassen muss ich ihn selbst.
      @wolfskind
      Da würde ich mich nicht drauf verlassen.
      Viele Arbeitsgeber haben mittlerweile eine Klausel im Arbeitsvertrag, in der eine Meldepflicht beschrieben wird.
      Also lieber erst beim Betriebsrat nachfragen oder den Vertrag genau studieren.
      Achtung: Häufig stehen im Arbeitsvertrag nicht die kompletten Richtlinien sondern lediglich ein Paragraphenverweis.
      Die kompletten Vertragsbedingungen müssen aber jedem Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden.
      Ich lebe!!
      Hallo ihr Lieben,

      laut Arbeitsvertrag, sofern die Klausel nicht rechtswidrig ist, besteht bei mir eine Meldepflicht - kann ich aber auch nachvllziehen und finde ich sinnvoll, immerhin arbeite ich im sozialen Bereich.

      Was mich jedoch überrascht hat: Meine Chefin hat es geahnt, da wenige Tage zuvor ein Anruf von meiner gesetzlichen Betreuerin eingegangen ist. Vermutlich hat sie deshalb so die Fassung bewahrt. Sie war etwas überrascht, dass es doch so viele Prozente sind, aber ich habe ihr glaubhaft versichert, dass es meinen Arbeitsalltag nicht beeinträchtigt, sondern dass sich meine Behinderung größtenteils im Privatleben auswirkt. Rückmeldungen von Kollegen und Bereichsleitern bestätigen das. Also habe ich nichts zu befürchten, die wichtigsten Menschen sidn mit meinen Arbeitseregebnissen zufrieden. Ich bin genauso gut wie meine gesunde Kollegin, wir sprechen uns regelmäßig ab, zeigen Selbstständigkeit und Eigeninitiative. Da bisher auch niemand irgendwie negativ auf meine n*rb*n reagiert hat, dürfte auch nichts passieren.
      Und die Patienten (ältere Menschen) haben mich auch nie angesprochen; da sie diese gar nicht mehr sehen können. ;)

      Ich habe mich für einen relativ offenen Umgang mit meiner Krankheit entschieden (also schon zugeben dass da etwas ist, jedoch ohne DIagnosen zu nennen), da ich mit dme Verschweigen in Vergangenheit oft in Schwierigkeiten geraten bin. Und ich denke, lieber eine offene Absprache machen und jeder weiß woran er ist als den Überraschungseffekt, falls dann doch mal der seltene Fall eintreten sollte und etwas passiert.
      Hätte ich nichts gesagt, hätten mich meine Vorgesetzten (außer meiner Chefin, die bescheid weiß) für komplett gesund gehalten O.o

      Lieben Gruß
      Hope.
      Der wichtigste Mensch in Deinem Leben....


      ... bist immer Du selbst.
      Liebe Hope,
      hatte mir so etwas schon gedacht, ist meist im sozialen Bereich so das man das melden muss.
      Wird aber, wenn alle so positiv damit umgehen nur Vorteile für Dich haben.

      Ich wünsche Dir, dass Dir Dein Job weiterhin Spass macht und Du von den Vorteilen, die Du nun hast etwas Kraft schöpfen kannst.

      Übrigens: Hut ab für Deine Offenheit gegenüber den Kollegen...

      Alles Liebe.
      Ich lebe!!
      ich arbeite auch im sozialen bereich und habe mir sowohl vom arbeitsamt als auch von der mav und meinem abteilungsleiter bestätigen lassen, dass ich meine schwerbehinderung nicht melden muss.
      freut mich sehr, dass es bei dir so positiv verlaufen ist, hope.


      der käfig ist offen,
      verlassen muss ich ihn selbst.
      hmm also wie wolfskind schon schrieb muss man nicht angeben ob man einen schwerbehindertenausweiss hat, allerdings kann man dann auch nicht die vergütungen wie z.b. mehr urlaub etc. beanspruchen, da in der regel man das teil ja nicht umsonst bekommt und ich musste auch einspruch erheben macht es sinn ihn anzugeben sofern der arbeitgeber dann keine panik bekommt und einen vor die tür setzt.

      Somit von müßen kann keine rede sein, kommt immer darauf an wie der chef reagiert... und ob man die vergütungen unbedingt braucht.


      MfG.

      Wolverine

      p.s. eventuell ist das ja bundesland abhänging aber in nrw muss man das nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Wolverine“ ()

      also ich hab mich ja auch schlau gemacht... laut dem amt und den gerichten muss mans nicht... weil man dadurch sich ja eventuell schlechter verkauft als wenn mans nicht angeben würde somit nach den aussagen die man mir gemacht hat muss mans nicht... so zumindest mein stand in nrw...
      obwohl das thema für hope nun schon abgeschlossen ist, aber ja vllt jemand diesen thread findet, der dieselbe frage hat, habe ich jetzt nochmal nachgehakt...
      eine behinderung bzw. schwerbehinderung muss nur angegeben werden, wenn sie die arbeitsfähigkeit und -leistung beeinträchtigt oder das ausführen des berufes von vornherein unterbindet (z.b. sollte ein mensch mit spastik an den extremitäten nicht unbedingt fernkraftfahrer werden oder eine stark sehbehinderte person kranführer etc.)


      der käfig ist offen,
      verlassen muss ich ihn selbst.