verbeamtung bei M*gersucht/SVV

      verbeamtung bei M*gersucht/SVV

      Hallo

      ich hoffe das Thema ist hier richtig sonst verschieben.

      ich leide sowohl an M*gersucht als auch an SVV. Mein G*wicht ist nicht bedrohlich aber eben auch noch nicht ganz NG. Die Abständen zwischem dem SVV sind größer geworden aber ganz los bin ich davon noch nicht.
      Ich habe mich beim Finanzamt für eine Ausbildung beworben. Ich bin auch schon einen Schritt weiter denn ich bin zum Einstellungstest eingeladen worden. Auf den bereite ich mich gerade intensiv vor und gehe mal davon aus das ich ihn schaffe. Sollte ich den Test schaffen, würde ein Vorstellungsgespräch folgen. Ich weis das ich im Vorstellungsgespräch nicht nach Krankheiten gefragt werden darf, aber es gibt ja auch eine amtärtzlich Untersuchung wo man auch gewogen wird außerdem sehen meine Arme echt nicht gut aus. Bis N*rben weis werden dauert es halt ein wenig und selbst diese welche schon weis sind sieht man ja trotzdem.

      Daher meine Frage ob jemand schon mal so eine Untersuchung gemacht hat oder hier vieleicht jemand verbeamtet ist? Es dauert zwar noch bis zu dem Gespräch aber kann ich mich irgendwie drauf vorbereiten? Mir wäre es auch gar nicht so wichtig verbeamtet zu werden aber ich glaube um im Finanzamt zu arbeiten muss man verbeamtet sein. Also ich würde (von meiner seite da auch arbeiten ohne verbeamtet zu werden) weis aber nicht ob das geht?

      Hat jemdand Tipps/Erfahrung?

      junimond
      Ich kann dir jetzt leider nur bei einem Teil deiner Frage weiterhelfen:

      Es gibt in öffentlichen Ämtern prinzipiell zwei Möglichkeiten:

      -> Entweder es ist eine Ausbildugn zur VerwaltungsfachangestelltIN oder eine Ausbildung zur Beamtin im nichttechnischen mittleren / gehobenen Dienst.

      Ersteres ist eine ganz normale Ausbildung. Da braucht es nur am Anfang einen Wisch von deinem Hausarzt, dass nichts gegen die Ausbildung spricht. Das ist eigentlich nicht mit viel Aufwand und Problemen verbunden und nur reine Formsache. Für letzteres musst du ja sowieso eine "Beamtenprüfung" machen. Das ist aber eine übergeordnete Prüfung für die man sich extra anmelden muss (nicht zu verwechseln mit dem ganz normalen Einstellungstest).

      Für eine spätere Beamtung nach der Ausbildung kommt man dann nur in Frage, wenn man keine schweren Krankheiten hat. Meine auch, dass man dann hierfür die letzten 5 Jahre nicht in psychiatrischer Behandlung gewesen sein darf. Heutzutage sind Verbeamtungen aber sowieso eher die Ausnahme. Viele arbeiten einfach als Verwaltungsangestellte.
      Hey

      Danke für deine Antwort. Also ich habe mich ja nur auf der Ausbildungmesse in der Agentur über den Job erkundigen können. Der "Ansprechpartner" auf der dieser Messe meine halt das man schon der Ausbildungszeit "beamter auf Probe" ist und wenn man die Ausbildung erfolgreich abschließt eben "beamter auf Lebenszeit" wird. Kann natürlich sein das ich das falsch verstanden habe. Wie gesagt mir wäre es gar nicht so wichtig verbeamtet zu werden solange ich eben im Finanzamt arbeiten kann:-)

      Hast du ein Tipp für die Vorgehensweise? soll ich schon beim Vorstellungsgespräch meine Erkrankung zu sprache bringen? oder erst beim Amtsarzt? Soll ich ein Attest von meiner Therapeutin mitbringen?

      junimond
      Trotzdem danke. Ich werde das Thema mal bei meiner Therapeutin ansprechen und in der Selbsthilfegruppe ansprechen. Vieleicht haben die ja noch einen Tipp für mich. Morgen vormittag werde ich den Einstellungstest machen und dann mal weiter sehen. Vieleicht bin ja auch so schlecht das eh nicht weiter komme- obwohl "Versagen ist keine Option" :)

      junimond
      Das Thema ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber da bzgl. der Frage "Verbeamtung bei psychischer Erkrankung" noch keine definitive Antwort kam (und ich mich über dieses Thema selbst in letzter Zeit informiert habe), dachte ich, schreib ich kurz was dazu;)

      Grundsätzlich gilt, je "schwächer" die fragliche psychische Erkrankung war/ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man verbeamtet werden kann. In Bezug auf das Berufsleben ist es also besser, wenn einem ein Therapeut/Psychiater die Diagnose "Depression" verpasst, anstatt "Borderline" u.ä. Generell gilt, dass bei Persönlichkeitsstörungen die Verbeamtung so gut wie ausgeschlossen ist (in Einzelfällen kann es aber natürlich anders sein). Bei SVVlern wird ja von den allermeisten Ärzten erstmal auf Borderline geschlossen, daher ist SVV schonmal sehr schlecht.

      Bei der Frage, ob man verbeamtet wird, kommt es darauf an, ob man dafür "geeignet" ist (vgl. Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz - genauer ausgestaltet in den Beamtengesetzen). Eignung meint fachliche, persönliche, körperliche, charakterliche,... Eignung, aber eben auch gesundheitliche. Bei gesundheitlicher Eignung zählt vor allem die Prognose (des Amtsarzts), ob der Beamten-Bewerber voraussichtlich bis ans Ende der Dienstzeit voll diensttauglich sein wird. Bei schweren psychischen Erkrankungen wird vermutet, dass die Person früher dienstuntauglich wird bzw. nur eingeschränkt dienstfähig ist. Da der Staat dann ja im Zweifel für den dienstunfähigen Beamten die Frühpension zahlen muss, ist es aus Sicht des Staates (der naturgemäß kein Geld hat) natürlich verständlich, da kein Risiko einzugehen.

      Die Prognose des Amtsarzt beruht auf Berichten aller behandelnder Ärzte. Bei der amtsärztlichen Untersuchung (vor der Verbeamtung) müssen alle Vorerkrankungen angegeben werden. Tut man dies nicht, und kommt dies später (nach der Verbeamtung) heraus, ist dies ein Grund für den Entzug des Beamtenstatus. Dann muss man Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben, der Amtsarzt fordert sich die Berichte an, und trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.

      Gut ist, wenn eine Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, die Erkrankung eher leicht war, ein langer Zeitraum zwischen Erkrankung (bzw. Therapie/Datum des Berichts) und Verbeamtung liegt.
      Schlecht sind schwere/tendenziell chronische psychische Erkrankungen, (öftere/längere) stationäre Aufenthalte, abgebrochene Therapien usw.

      Da der Amtsarzt seine Entscheidung hauptsächlich auf der Grundlage der Berichte trifft, kommt es natürlich auch hauptsächlich auf die Entschätzung der behandelnden Ärzte/Therapeuten an. Wenn man selbst also der Meinung ist, man habe eine Therapie erfolgreich beendet/garkeine Persönlichkeitsstörung sondern Depressionen/etc, dann zählt für die Einschätzung des Amtsarzt die Ansicht des Behandlers, nicht des Patienten.


      Ich hoffe das war hilfreich:)
      Falls jemand Fehler findet, lasse ich mich natürlich auch gerne korrigieren;)
      the only way to get rid of a temptation is to yield it
      hi!
      danke für diese Antwort! Wirklich unglaublich hilfreich!
      Ist zwar nicht mein Thread, aber ich schalte mich mal dazu - weißt Du auch, wie das bei Traumafolgestörungen ist? Bei PTBS oder dissoziativen Störungen, vielleicht sogar DIS/DDNOS?
      Wie ist das da? Also ist das ein Unterschied, ob man Traumatherapie oder "normale" Psychotherapie macht?
      Hey

      danke für die antwort.

      ich habe den Online-einstellungstest bestanden und hatte heute mein Vorstellungsgespräch beim Finanzamt. Ergebnisse gibt es erst am Montag.

      Im Vorstellungsgespräch dürfen die ja nicht nach Krankheiten fragen (haben sie auch nicht) aber die Vorsteherin meinte das es schwierigkeiten beim Amtsarzt geben könnten einfach weil ich schmal bin (Magersucht) Sie hat es halt etwas verpackt "gefragt" ich habe es zugeben aber auch gesagt, dass ich stabil bin und schon lange nicht mehr in der Klinik war. Sie meinte nur das sie kein Arzt ist und nur sagen kann was sie sieht, hat mich aber nochmal darauf hingewiesen, dass beim Amtsarzt alles auf den Tisch muss, sollte ich Lügen und es kommt später raus, der Beamtenstatus wieder entzogen.

      Ich mache ja noch ambulante Therapie wegen der Magersucht und dem SVV. Ich habe aber "nur" SVV - ich habe defintiv KEIN Boderline. Aber wie sieht es damit aus? Das mit dem SVV sieht man nur wenn ich ein Tshirt trage (keine frischen wunden aber rote Narben) aber ich werde mich ja ausziehen müssen oder?

      Am montag werde ich erfahren ob bekommt ich einen Absage oder zusage
      Ich kann nicht sagen, wie das bei bestimmten Diagnosen aussieht - das sind immer EInzelfallentscheidungen des Amtsarzt, der die Gesamtumstände berücksichtigt (also auch seinen persönlichen Eindruck von einer Person, aber hauptsächlich halt frühere Arztberichte). D.h., es kann auch sein, dass die Verbeamtung abgelehnt wird, auch wenn man als einzigste Diagnose eine leichte Depression hat. Genauso kann es sein, dass man trotz einer Persönlichkeitsstörung verbeamtet wird.
      Wenn der Amtsarzt der Auffassung ist, man sei trotz "harmloser" Diagnose nur begrenzt leistungsfähig/es sei wahrscheinlich, dass man früher in den Ruhestand geht, hat man dann Pech gehabt - und umgekehrt. Natürlich kann man gegen die Entscheidung der Ablehnung der Verbeamtung gerichtlich vorgehen, aber solche Ermessensentscheidungen werden von Gerichten in der Regel nur eingeschränkt überprüft, daher sind die Erfolgschancen eines solchen Vorgehens begrenzt.

      @page, Bei Diagnosen aus dem dissoziativen Spektrum sollte man ggf. noch berücksichtigen, dass diese von vielen Ärzten usw. ja eher als eine Art moderne Hysterie betrachtet werden. Kann bzgl. einer Verbeamtung sowohl gut als auch schlecht sein...

      Ob du dich ausziehen musst, weiß ich nicht, @Junimond, aber du musst vollständige Angaben machen, sonst droht halt der spätere Entzug der Verbeamtung (falls es rauskommt;))
      Ich drück dir die Daumen, dass bei dir alles klappt!
      the only way to get rid of a temptation is to yield it
      Hallo

      d. h ich kann nur hoffen einen "guten" amtsarzt zu haben? also einen der sagt gesundheitlich spricht nichts dagegen bei mir? Glück macht nämlich in der Regel einen großen bogen um mich. Ich meine soll ich mir für den Termin beim Amtsarzt ein attest von meiner Therapeutin ausstellen lassen oder kommt das komisch? (weil der amtsarzt kann sich ja auch ein Attest selber anfordern , weil ich ihn ja von der schweigepflicht entbinden muss)

      das ich vollstängige angaben machen muss weis ich und habe auch nichts anderes vor.

      dagegen klagen würde ich nicht, nicht nur wegen der gringen Erfolgsausichten sondern auch weil es dämlich ist sich in einen Betrieb reinzuklagen - selbst wenn man recht bekommt. Ich meine wie gern wird man dann dort noch gesehen???

      ich sollte erstmal bis montag abwarten aber geduld ist nicht meine stärke
      Hallo Junimond,

      ich möchte dich ein wenig beruhigen. Nicht jeder Arzt, Psychologe, Psychotherapeut etc. denkt bei selbstv*rl*tz*nd*m Verhalten und N*rb*n an den Armen direkt an eine Borderline Persönlichkeitsstörung. So weit sind die meisten dann doch. Natürlich wird es auch da welche geben, die diesen Schluss ziehen, aber das sind eher (traurige) Ausnahmen als die Regel.

      Ich denke, dass ein Attest, Bericht oder ähnliches von deiner Therapeutin bezüglich deiner Diagnosen nicht schaden könnte. Die wird in der Richtung auch erfahrener sein und SVV und eine BPS voneinander unterscheiden können. Solltest du das Attest nicht brauchen, dann war es halt umsonst, aber vielleicht hilft es dir ja auch. Es ist schon mal total gut, dass du ehrlich sein wirst, da ist so ein Attest sicherlich nicht verkehrt.

      Für Montag wünsche ich dir alles Gute,


      Volpe
      He scales the mountain, because he's not afraid of it.
      - Django Unchained -
      Nicht jeder Arzt, Psychologe, Psychotherapeut etc. denkt bei
      selbstv*rl*tz*nd*m Verhalten und N*rb*n an den Armen direkt an eine
      Borderline Persönlichkeitsstörung. So weit sind die meisten dann doch.
      Natürlich wird es auch da welche geben, die diesen Schluss ziehen, aber
      das sind eher (traurige) Ausnahmen als die Regel.
      Hab ich bisher eher gegenteilige Erfahrungen gemacht, und auch die Aussage von zwei Psychiatern(!), dass eben bei SVV generell erstmal auf Borderline geschlossen wird.
      Aber vielleicht hatte ich auch einfach Pech;)

      @Junimond, ja, ist zumindest zum Teil ne Glückssache. Aber nettes, kompetentes Auftreten, richtige Antworten auf typische Fragen usw haben sicherlich auch einen Einfluss auf die Entscheidung des Arztes. Ob ein Attest was bringt oder nicht, kann ich nicht einschätzen, aber du kannst dir ja einfach eins ausstellen lassen und dann bei dem Termin selbst entscheiden, ob du es abgibst oder nicht.
      Aber selbst wenn der Arzt zu denen gehört, die SVV mit Borderline gleich setzen, dann wird er sich ja trotzdem die alten Berichte anfordern, und da du ja wohl nie eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert bekommen hast, erhöht das natürlich deine Chancen drastisch.
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      Ja, vielleicht hattest du da einfach Pech. Ich habe in meinen beruflichen Erfahrungen mit etlichen in der Sparte tätigen Menschen nämlich noch nicht ein einziges Mal diese Erfahrung gemacht, sondern eher noch von den meisten gehört, dass nicht jeder der sich selbst v*rl*tzt auch gleich Borderline auf den Diagnosezettel geklatscht kriegt. :smile:
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      - Django Unchained -
      Hallo

      Also ganz so stimmt das leider nicht aber ich habe ich auch blöd ausgedrückt. Also ich habe schon mal einen DBT-Therapie gemacht. Weil die Ärtze dort der Meinung waren ich hätte Borderline (was nicht stimmt und die therapie hat auch nichts gebracht. Eine Persönlichkeitsstörung haben mir schon mehere Therapeuten diagonziert weil die (zumindest damals) der Meinung waren wer einen Essstörung hat, hat auch IMMER eine Persönlichkeitsstörung (ich weis aber nicht inweit in den Berichten steht) Ich kann auch selber nicht beureilten inwieweit das stimmt bzw ob ich wirklich eine Persönlichkeitsstörung habe (ist ja auch ein weiter Begriff der vieles umfasst)

      Welche typischen Fragen können denn bei einer amtsätzlichten Untersuchung kommen? Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
      Welche typischen Fragen können denn bei einer amtsätzlichten Untersuchung kommen? Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
      mit "typischen Fragen" meinte ich die Diagnosekritrien für Borderline/Persönlichkeitsstörungen allgemein - wenn du auf Fragen nach Stimmungsschwankungen, instabilen Beziehungen usw mit "ja" antwortest wäre das wohl eher schlecht;)

      Aber wie genau die amtsärztliche Untersuchung bei einer Verbeamtung abläuft, kann ich auch nicht sagen. Ich weiß nur (in etwa) wie - aus juristischer Sicht - das ganze Verfahren etwa abläuft/ablaufen sollte, und welche Tendenzen(!) es bei ärztlichen Entscheidungen gibt - siehe oben. Was genau der Amtsarzt macht... da hab ich nur Erfahrung mit anderen Amtsärzten, also nicht bei Verbeamtungs-Sachen.
      Kann sein, dass es ein Psychiater ist, der etwas mehr Ahnung hat, aber kann auch gut sein, dass es ein Allgemeinmediziner o.ä. ist, der von Psychokram nicht viel Ahnung hat, und SVV im besten Fall als Jugendsünde/Aufmerksamkeit-haben-wollen interpretiert, im schlechtesten Fall als BPS.
      Wenn BPS als Diagnose in alten Berichten drinnen steht, ist das eher schlecht. Ist bei mir eine ähnliche Situation, ich habe/hatte kein BPS, aber es steht in alten Berichten drinnen - kann man nix machen. Außer halt gegen eine Ablehnung der Verbeamtung juristisch vorgehen, s.o. Je nach dem, wie wichtig einem der Job/die Verbeamtung ist. Oder hoffen, das eine Gegenteilige EInschätzung von Therapeuten/Ärzten in aktuelleren Berichten den Ausschlag gibt, und nicht ältere Berichte.

      Aber es geht bei so einer Entscheidung halt nicht darum, was gut für dich ist, sondern was das Beste für die Behörde/den Staat ist.
      the only way to get rid of a temptation is to yield it
      Ich würd mich erstmal nicht verrückt machen. Und falls eine Ablehnung kommt, erstmal genauer informieren. Normalerweise sind die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, die Auskunft über die Frist gibt, innerhalb derer du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen kannst. Das heißt also, dass man bei einer Ablehnung nicht gleich juristisch vorgehen muss, sondern erstmal Widerspruch einlegt. Wenn es keine schwerwiegenden Gründe waren, derentwegen du abgelehnt wurdest, kann es nämlich durchaus sein, dass ein anderer Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt - zumal das für die ein ziemlicher Akt ist, alles nochmal durchzugehen. Gibt doch bestimmt auf der Seite der entsprechenden Behörde genaue Angaben?
      Aber jetzt erstmal: Viel Erfolg im ersten Rennen.

      Grüße,
      Fylgja
      Hallo Fylja,

      die Ausbildung beim Finanzamt wäre mir sehr sehr wichtig gewesen. Normalerweise kann ich mit Absagen gut umgehen. In diesem Fall leider nicht. Ich denke halt auch das ich an einer Hürde gescheitert die eigentlich keine war. Ich habe mir mehr sorgen um die gesundheitliche Eignung gemacht als um das Vorstellunggespräch. Es war ja nicht mein ersttes Vorstellungsgespräch und einige habe ich auch schon erfolgreich gemeistert. Deswegen verstehe ich nicht warum ich bei diesen durchgefallen bin.

      Junimond