Regel im Gedichte Dingens
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Interessante Frage
Aber da es dein Privatbereich ist (du musst zB auch nicht unbedingt Gedichte reinstellen, manche schreiben Geschichten andere nutzen es mit Liedern kreativ etc.) denke ich schon, dass du auch Englisch benutzen darfst, im öffentlichen Teil sieht das wieder anders aus, da hast du recht.
Liebe Grüße, Sunrisedance -
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apropos, ich habe vermehrt in den letzten tagen gesehen, dass doch mehrere User ganze Songtexte oder zumibndest A*sschn*tt* daraus oder zitate in ihren Thread posten.
Ist das eigentlich erlaubt?
Wegen dem Copyright, nicht, dass jemand denkt das wäre von der Person selbst
hab ich mich nur gerade gefragt...Die Grenzen meiner Phantasie sind die Grenzen meiner Welt.
Oft genug ist meine Welt grenzenlos, und ich bin verloren in der Freiheit,
die ich manchen Menschen so sehr wünsche! -
Original von noire
ganze Songtexte oder zumibndest A*sschn*tt* daraus oder zitate in ihren Thread posten.
Ist das eigentlich erlaubt?
An die Frage häng ich mich mal mit dran:
Ist der Songtextauszug in meiner Signatur okay, weil ich angegeben habe, von wem er ist?
Lg Nele.__________________________________________________________________________________
To have someone around you who believes in you more than you believe in yourself, is a true friend.
Garth BrooksDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Nele.“ ()
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Hi,
dieses Thema diskutieren wir gerade im Team, wegen der rechtlichen Seite.
Was aber klar ist ist, dass auf jeden Fall - ob es nun erlaubt bleibt oder demnächst verboten ist - generell und immer der Urheber/Auto/Interpret etc. drunter stehe MUSS und möglichst auch der Titel (bei Songs, Gedichten o.ä.).
Wenn Ihr seht, dass es irgendwo nicht der Fall ist, bitte eine Meldung an uns schicken.
LG,
Chrissie"I need a new Direction
Cause I have lost my Way"
- "End of all Days" / 30 Seconds to Mars -
Skills - Gründe gegen SVV - W*ndversorgung - Panikattacken - Stabilisierungstechniken - Schlafstörungen - Wehren durch Anzeige - Umfragen - Regeln
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Nach meinem letzten Wissenstand fallen auch Auszuege aus Liedtexten unter das Copyright. Interpret und Titel anzugeben reicht schon lange nicht mehr aus, genau so wenig die Quelle, wenn es sich um Texte handelt. Mehr dazu hierGrüße,
Freigeist
Ihr seid so bunt und farbenfroh.
Ihr seid das Licht, ich wenn´s erlischt.
Ihr positiv, ich Gegenpol.
Ihr seid so grau wenn man euch mischt!!
[ASP - Schwarzes bl*t]
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Ja, das ist auch das, was ich gelesen habe, als ich mich vor einiger Zeit näher damit beschäftigt.
Unter anderem steht dort auch das, was den wenigsten klar ist:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Sollte einem manchmal zu denken geben, passiert aber leider überaus selten.
Das Internet ist leider ein recht unsicherer Raum, wo alles immer etwas schwammig ist und ausgelegt wird. Deswegen sollte man sich aber nicht darauf ausruhen, dass es "anderswo ja auch gemacht wird" oder ähnliches. Es ist und bleibt höchst fragwürdig und kann zu unangenehmen Folgen führen. Nur, weil man es noch nicht selbst mitbekommen hat, heißt es nicht, dass es einen selbst nicht mal "erwischen" kann. -
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Ist ja nun auch nicht mein Beruf, aber ich habe Vermutungen:
Zitate sind zugelassen, sofern sie so gering als möglich ausfallen und in einer größeren, eigenständig verfassten Arbeit eingefügt werden, um deren Inhalt zu unterstreichen, aber nicht um völlig neue Aspekte einzuführen. (Ein Fall, wo das vorkommt wäre etwa eine wissenschaftliche Arbeit.)
Außerdem kann man sich beispielsweise das Recht kaufen Theaterstücke aufzuführen. Dann darf man den Text so wie weitere Materialien benutzen, zahlt aber für die Nutzung. Im Falle eines Theaterstücks sieht das dann so aus, dass der Verlag oder die Firma (was auch immer), der/die die Rechte innehat dann x% von den Einnahmen der Aufführung bekommt.
Also es gibt etliche Fälle, wo man mit dem geschützten Material arbeiten kann und das im zugelassenen Rahmen. Ich denke das wären zwei Beispiele, die dadrunter fallen. Aber mit Sicherheit kann ich das auch nicht sagen. -
Hallo,
hab jetzt mal meine Signatur gelöscht, hat mich jetzt doch verunsichert.
Wäre aber nett, wenn ich erfahren könnte, ob das nun erlaubt ist, oder nicht (Songtextauszug mit Interpret).
Hier haben ja sehr viele Zitate mit Autorangabe in der Signatur stehen.
Ich dachte immer, wenn man den Autor/Interpret angibt, wäre es erlaubt?!
In dem Link von Freigeist find ich mich nicht wirklich zurecht, weiß nicht, wo ich da schauen soll wegen Zitaten...__________________________________________________________________________________
To have someone around you who believes in you more than you believe in yourself, is a true friend.
Garth Brooks -
Also,
ich hab jetzt lange gesucht, ob Zitate aus Liedern in Signaturen erlaubt sind, wenn der Urheber angegeben wird.
Grundsätzlich gilt mal § 51 des Gesetzes über Urheberrecht:
§ 51 Gesetz über Urheberrecht:
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Also kurz gesagt: Zitate müssen einen Sinn im eigenen Text haben, um den Inhalt noch mal zu verdeutlichen. Das gilt dann auch für Musikzitate.
Außerdem:
§ 64 Gesetz über Urheberrecht:
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Zitate von Goethe oder Schiller einzufügen ist also kein Problem.
Dem zu folgen müsste es also eigentlich illegal sein, Songtext-Zitate in eine Signatur einzufügen, da sie in keinem Zusammenhang mit einem selbständigen Werk stehen. Ganz sicher bin ich mir aber auch nicht. Zumindest ist es unsicher. Um 100%ig sicher zu gehen, müsste man hierzu mal einen Juristen mit diesem Fachgebiet befragen.
Das Jurawelt-Forum hält es in seinen Regeln z.B. so, dass solche "problematischen Wortinhalte" auch in Signaturen nicht enthalten sein dürfen.
Nun ja, weiß noch jemand genauer zu Songtext-Zitaten in Signaturen bescheid?
Liebe Grüße -
Original von :-)
Um 100%ig sicher zu gehen, müsste man hierzu mal einen Juristen mit diesem Fachgebiet befragen.
Nun ja, weiß noch jemand genauer zu Songtext-Zitaten in Signaturen bescheid?
wenn ihr uns einfach mal eine woche zeit gebt, möglicherweisenur nicht so hopplahopp innerhalb von 20 stunden.
und noch was: ihr müsst nun auch nicht hektisch zu melden anfangen, bevor wir überhaupt fachlichen rat eingeholt haben. und wenn ihr was meldet, dann bitte _mit_ namen des urhebers.
lg
solaine"But isn't that life for us all? Trusting to luck?"
"You can always try to give luck a helping hand", she said.
//william boyd//
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „solaine“ ()
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Original von :-)
Außerdem:
§ 64 Gesetz über Urheberrecht:
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Zitate von Goethe oder Schiller einzufügen ist also kein Problem.
Ich möchte hier nur noch erwähnen, dass man das nicht so stehen lassen kann. "Kein Problem" ist zu schnell gesagt, denn es kann vorkommen, dass beispielsweise die Rechte die Texte abzudrucken auch bei anderen liegen, wie etwa einem Verlag oder ähnlichem.
Außerdem ist das Urheberrecht vererblich, man müsste sich also im Falle des Gebrauchs von Teilen aus Goethes Werken _strenggenommen_ zuerst erkundigen, ob es Erben gibt, die das Urheberrecht innehaben oder es per Testament an andere übertragen wurde
Also, solche "kein Problem" Aussagen sind kritisch.
Aber wie ihr seht, wenn man beginnt sich damit zu beschäftigen, dann kommen immer mehr und mehr Informationen dazu, die für den Laien auf den ersten Blick gar nicht zu erfassen sind.
Von daher schließe ich mich solaine an, gebt uns doch Zeit. -
Ich habe mal gelesen, dass Songtexte von Liedern, die älter sind als 25 Jahre (Originalfassung) genau wie deren Melodien frei verwendbar sind. Sonst grundsätzlich nur mit Genehmigung des Inhabers des Urheberrechts. Das gilt nicht für den privaten Gebrauch. Aber da das Forum ja öffentlich ist... Ich habe mich mal darüber informiert, als es darum ging ein mit meiner Band gecovertes Lied auf CD zu bannen, von daher bin ich mir, was Songs angeht da relativ sicher.
Ich weiß auch, dass zahlreiche Seiten, die Texte oder Noten von aktueller Musik verbreiten, vor einigen Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden. Es gibt immernoch Seiten, die dies tun, aber die sind dann irgendwo auf einem Serven in Mikronesien oder so.
Es gibt auch Anwälte, die sich auf das Schreiben von Abmahnungen spezialisiert haben. Die durchsuchen das Internet gezielt nach Urheberrechtsverletzungen, um den Verantwortlichen dann eine Abmahnung zu schicken, was dann meistens eine niedrige vierstellige Summe an zu zahlenden Anwaltskosten zur Folge hat!
--> Von daher plädiere auch ich für ein generelles Verbot bei der Veröffentlichung von Texten, deren Urheberrecht ihr nicht besitzt.
Gruß,
PennyIn der Jugend heißt es "hochbegabt". Im Erwachsenenalter dann entweder "Genie" oder "Versager". Ich befinde mich gerade am Scheidepunkt.
Bei meinem Leben ist Zynismus eine Notwendigkeit.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Penny“ ()
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Vielleicht OT, aber doch, weil es mich interessiert.
Sind Seiten wie Youtube dann nicht auch "Illegal"?
Ich meine für die Leute, die da Videos uploaden, musikvideos von bekannten Interpreten?
Das würde dann doch auch das Urheberrecht kreuzen, oder nicht?
Klar, eigen gedrehte Videos sind keine Rede.Die Grenzen meiner Phantasie sind die Grenzen meiner Welt.
Oft genug ist meine Welt grenzenlos, und ich bin verloren in der Freiheit,
die ich manchen Menschen so sehr wünsche! -
Sind es auch. Doch ich glaube (Ich mein ich hätts in rechtskunde gehört) Das das Urheberrecht erst gelten gemacht werden muss, bevor es strafbar wird. Da sich die meisten nicht dafür interessieren, ist es da nicht so wild. Nuclear blast europe lädt zum beispiel selber was hoch. Wobei mir allerdings aufgefallen ist, dass bei den meisten songs vom neuen Metallica album, die vor der veröffentlichung hochgeladen wurden, sind dann nach 2 tagen verschwunden... mit dem Flag: Urheberrechtsverletzung
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Leute, ehrlich, ich will ja nichts sagen, aber können wir das hier:
Original von solaine
wenn ihr uns einfach mal eine woche zeit gebt, möglicherweisenur nicht so hopplahopp innerhalb von 20 stunden.
lg
solaine
nicht einfach mal akzeptieren?"I need a new Direction
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